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Z. 11 v. u.) bis operarius viciorum (Sp. 2, Z. 17 v. o.) ist ein Einschub geistlicher Gelehrsamkeit, der den richtigen Zusammenhang unheilbar stört. Wer den Brief so ausgeziert hat, ist fraglich. Vielleicht Johann von Neumarkt, der aber doch verständlicher schreibt, oder, was mir am wahrscheinlichsten ist, Johann von Marignola selbst, dessen Neigung zum Schwulst auch die bei Palacky, Würdigung der alten böhmischen Geschichtschreiber (1869) 166 abgedruckte Briefstelle gut erkennen läßt. Dann ist natürlich auch fraglich, ob die Stelle interpositis quibusdam utilibus, auf die Friedjung 221 und Bachmann I, 830 Wert legen, nicht eher dem Interpolator angehört und eine gar nicht überflüssige Rechtfertigung der Einschiebsel aus seinem Reisebericht bilden soll.

8) Ich lege die Ergebnisse von Loserth in AÖG. LIII, 3–38 zugrunde, nehme aber mit Löhr, Über die Selbstbiographie Kaiser Karls IV (Diss. Rostock 1886) an, daß auch Prolog und Genealogie des Anfangs ursprünglich sind, die letztere schon deshalb, weil bei Karl IV. und Philipp VI. von Frankreich Charakteristiken stehen, die nur Karl selbst gemacht haben kann.

9) Siehe über sie Friedjung 201 ff. und Bachmann l. c.

10) Auch Burdachs Reisebericht in den Abh. d. preuß. Akademie 1903 eröffnet hier zunächst nur unsichere Aussichten.

11) Beste Würdigung bei Gaspary, Gesch. d. ital. Lit. II, 124ff. Ich benutze die Ausgabe Straßburg 1610, wo aber die Vorrede nicht steht, die ich deshalb der italienischen Übersetzung des Donato Acciauoli (Venedig 1476) entnehme. – Wann Bruni sein Werk geschrieben hat, scheint nicht genau festzustehen. Die Absicht besteht nach der Laudatio Florentinae urbis (ed. Klette, Beitrr. z. Gesch. u. Lit. d. italien. Gelehrtenrenaissance II, 34) schon 1401. Die Vorrede (Florenz mit Mailand und dem Reiche des Königs Ladislaus von Neapel der mächtigste Staat Italiens) weist auf die Zeit vor 1414, die Stelle S. 53 (Versöhnung durch den Kardinal Latino) ist 1420 geschrieben. Andere Daten führen dann bis zu Brunis Tode 1444, s. Voigt, Wiederbelebung I3, 310.

12) Es kann kaum etwas anderes als 3. Catil. 6 gemeint sein, wo aber nur Fiesole als solche Kolonie erscheint. Dazu kennt Bruni die Stelle Plinius, Hist. natur. 111, 8, 3, wo man zu seiner Zeit Fluentini für Florentini las, und verwertet für die Charakteristik der Kolonisten vor allem 2. Catil. 9. Zur Tendenz Brunis auch die Kritik Vallas an der Laudatio bei Sabbadini, Cronologia . . . della Vita di Valla (Pubblicazioni del R. Istituto superiore di Firenze. Filosofia 1891. S. 75 ff.).

13) Er bringt die Schilderung erst nachträglich S. 39 z. J. 1266; auch hier ist sie für ihn nur ein additamentum odii.

14) Ausgabe im Auszuge bei Klette, Beitrr. II. Die Stelle S. 102. Inhaltsangabe des Stücks durch Wotke in den Wiener Studien XI, 302ff. Sehr interessant ist auch die Diskussion über diesen Punkt in dem von Klette ibid. herausgegebenen Dialog Brunis De disputationum usu. Andere Ausgabe von Wotke unter dem Titel: Dialogus de tribus vatibus Florentinis. Wien 1889, S. 24.

15) Nulla alia re quam nimia ferocia culpatus. Das geht stillschweigend auf Villani VI, 65.

16) Ich setze die Stelle wegen ihrer Wichtigkeit her: Domi quoque eodem anno (1289) res innovatae ac vexillifer iustitiae tunc prinum creari coeptus, qua de re altius ordientes pro cognitione rei pauca superius repetamus. Nam cum duae sint historiae partes et quasi membra, foris gesta et domi, non minoris