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sie nach nochmaliger Umarbeitung unter Berücksichtigung von Rathschlägen, die von verschiedenen Gelehrten eingelaufen waren, dem Historikertag im Druck vorgelegt.

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Correferent Prof. Ulmann (Greifswald) hob hervor, dass durch Actenveröffentlichungen doch eine erneute Befragung der Archive etc. bei Entstehung von Controversen und beim Aufwerfen neuer Gesichtspunkte nicht entbehrlich gemacht werde. Für gewisse Stoffgebiete empfahl er eine Art von „Halbfabrikaten“, d. h. Bearbeitungen, die keine Darstellungen, aber auch keine blossen Auszüge, sondern die „Endergebnisse eines vorbereitenden Betriebes“ seien: „um die wichtigeren Actenstücke, die in extenso in den Text selbst aufzunehmen sind, habe sich die aus den übrigen Acten, in allen zweifelhaften Fällen in wörtlicher Anführung, aufgebaute Darstellung anzuschliessen“. – Diese Art der Publication fand mehrfach Widerspruch, so bei Prof. Stern (Zürich) und besonders bei Dr. Hansen (Köln), während der Referent sich Ulmann’s Widerwillen gegen Actenpublicationen anschloss.

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Im übrigen ging die Discussion sehr wenig auf praktische Einzelfragen ein und ergab nur verhältnissmässig geringfügige Aenderungswünsche. Eine Abstimmung wurde nicht vorgenommen, dagegen die Herstellung eines Sonderabzugs von dem Theile des Berichts, der die „Grundsätze“ und die Debatte über sie enthält, beschlossen und deren Verbreitung im einzelnen dem Ausschuss überlassen. Mit einigen Aenderungen, die auf Grund der in der Debatte gegebenen Anregungen noch nachträglich vorgenommen wurden, lauten diese Grundsätze für die Edition von Actenstücken zur neueren Geschichte folgendermassen:

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Leitende Gesichtspunkte: 1. Eine Einigung der Deutschen Gelehrten in der angedeuteten Richtung ist äusserst wünschenswerth, kann jedoch weder auf dem Wege eines einheitlichen, streng durchgebildeten Systems, noch in einer jedes Bedenken ausschliessenden und jeden Einzelnen völlig befriedigenden Weise, sondern nur nach Massgabe von Zweckmässigkeit und Erfahrung, sowie durch Aufopferung persönlicher Liebhabereien, Gewohnheiten und Meinungen erreicht werden; 2. wem die Begabung zum Herausgeben von Acten fehlt, dem können auch die besten Regeln nicht helfen; auf solche Unberufene ist daher bei der Aufstellung der Regeln nicht Rücksicht zu nehmen; 3. ebensowenig können für diese die Interessen der Sprachforschung und der Sprachgeschichte massgebend sein, da beide Wissenszweige in zahlreichen Drucken und leicht zugänglichen Handschriften genügende Quellen für ihre Zwecke besitzen, durch buchstäblich getreue Wiedergabe der Briefe hervorragender Persönlichkeiten immerhin beträchtliche Bereicherung empfangen und durch den genauen Abdruck der anderen, höchstens in Einzelheiten durch die Mundart beeinflussten Schriftstücke weit weniger Vortheil gewännen, als für den eigentlichen Zweck der Veröffentlichung Nachtheil erwüchse; 4. dem masslosen Anwachsen der Actenveröffentlichungen ist zu steuern; 5. Actenveröffentlichungen sollen dem Benützer eigenes Zurückgehen auf die Vorlagen ersparen; 6. dem Herausgeber und dem Leser ist ihre Arbeit möglichst zu erleichtern; 7. zur Erzielung einheitlichen Verfahrens bei den Veröffentlichungen sind möglichst einfache Regeln aufzustellen; 8. diese sollen sich möglichst an die für Herausgabe mittelalterlicher Quellen geltenden Grundsätze anschliessen.

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I. Actenveröffentlichungen zur neueren Geschichte, und zwar der politischen sowohl wie der Wirthschafts- und Verwaltungsgeschichte, sind nur da am Platze, wo es sich um Angelegenheiten oder Persönlichkeiten von hervorragender Bedeutung handelt, und zu deren Würdigung

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 366. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_366.jpg&oldid=- (Version vom 29.5.2023)