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Werth legen. Durch die leichte Conjectur prid. k. Jan. statt prid. n. Jun. wäre z. B. jede Schwierigkeit beseitigt.

412/13. Vom 6. Juni 412 ist eine Instruction für den Census theilweise erhalten[1].

307/8. Endlich ist noch eine Schatzung zu nennen, die zwar nach der bis jetzt herrschenden Meinung vor dem Anfang der Indictionenära liegt, aber sich ihrer Regel durchaus fügen würde. Als in Rom der Aufstand des Maxentius ausbrach (28. October 306), war Galerius nach dem Berichte des Lactanz eben im Begriff, die Beamten für den bevorstehenden Census zu ernennen[2]. Darnach kann dieser selbst nicht vor 307 begonnen haben.

Nach diesen Zeugnissen lässt sich folgende Reihe von Schatzungen aufstellen, wobei wir diejenigen, von denen nichts überliefert ist, in eckige Klammern einschliessen: 307/8, 312/13, [317/18], 322/23, [327/28, 332/33, 337/38, 342/43, 347/48, 352/53, 357/58], 362/63, 367/68, 372/73, 377/78, 382/83, 387/88, 392/93, [397/98, 402/3, 407/8], 412/13, 417/18, 422/23. Der Census beginnt immer in denjenigen Jahren der christlichen Aera, bei deren Zahlen die Einer 2 oder 7 sind, und endet in den folgenden, so dass sein Schluss regelmässig in die erste, sechste oder elfte Indiction fällt. Der fünfzehnjährige Cyclus ist also zwar nicht mit der Schatzungsperiode identisch, steht aber zu ihr in einem festen Verhältniss, insofern drei Censusperioden einen Indictionencyclus bilden[3].

  1. Cod. Theod. XIII, 11, 13.
  2. De mort. pers. 26: ordinabantur iam censitores, qui Romam missi describerent plebem. Wenn der Census selbst noch vor dem Tode des Constantius (Juli 306) erzählt wird, so kommt das chronologisch nicht in Betracht, denn jene Schilderung gehört zu einer allgemeinen Charakteristik von Galerius’ ganzem Regierungssystem, in der ein Vorgreifen auf spätere Ereignisse durchaus am Platze war.
  3. Hiermit erledigt sich wohl die Vermuthung Mommsen’s, Abh. d. k. Sächs. Gesellsch. d. Wissensch. II S. 578, dass der Indictionencyclus nicht mit der Censusperiode, sondern mit der Osterberechnung zusammenhänge. Wenn die Ostertafel des Chronographen von 354 mit dem Jahr 312 beginnt, so wird dies freilich darin seinen Grund haben, dass in jenem Jahre das Christenthum unter die Staatsculte aufgenommen wurde, aber mit dem Indictionencyclus hat es schon darum nichts zu thun, weil ja, wie Mommsen selbst bemerkt, das Osterfest der ersten Indiction nicht 312, sondern 313 stattfand.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_284.jpg&oldid=- (Version vom 6.6.2023)