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Die Entstehung des Indictionencyclus.
Von
Otto Seeck.


Die Hypothese Savigny’s, dass der fünfzehnjährige Indictionencyclus die Censusperiode der späteren Kaiserzeit gewesen sei, hat bei Vielen Beifall, bei Einzelnen Widerspruch erfahren, aber Jeder hat sich bisher begnügt, sie als Vermuthung hinzunehmen oder ihr andere, nicht besser begründete Vermuthungen entgegenzustellen. Dass wir sie vermittelst der zahlreichen Andeutungen, die uns über die Zeit thatsächlich abgehaltener Schatzungen theils im Gesetzbuch des Theodosius, theils in anderen Quellen erhalten sind, entweder zur Gewissheit erheben oder endgültig widerlegen können, scheint bisher Keiner bemerkt zu haben. Wir thun daher wohl nichts Ueberflüssiges, wenn wir die vielbesprochene Frage noch einmal aufnehmen und zunächst auf jene Hypothese die Probe machen. Die Gesetze des Codex Theodosianus erstrecken sich über den Zeitraum von 312 bis 437 n. Chr., der neun Anfangsjahre des Cyclus umfasst, nämlich 312/13, 327/28, 342/43, 357/58, 372/73, 387/88, 402/3, 417/18, 432/33. Für zwei von diesen Jahren lässt es sich mit Sicherheit nachweisen, dass in ihnen ein Census stattgefunden hat, und bei zwei anderen finden sich Anzeichen, die auf dasselbe hindeuten.

Am 18. Januar 313 schreibt Constantin der Grosse, es sei ihm zu Ohren gekommen, dass die städtischen Rechnungsbeamten die Lasten der Mächtigen auf die kleinen Leute abwälzten. Daher solle Jeder, der nachweisen könne, dass er in dieser Weise benachtheiligt sei, nur nach der Höhe seiner ursprünglichen

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_279.jpg&oldid=- (Version vom 6.6.2023)