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des Königs, sondern auf Lebenszeit übertragen liess[1]. Wie weit aber die auch fernerhin von Manfred im Munde geführte Betheuerung, er erhalte die Rechte des königlichen Kindes, Phrase oder Wahrheit war, wird die Zukunft lehren.

Kaum ist der Papst im Königreiche angelangt, so führt die offene Missachtung, die dieser wie sein Legat dem Fürsten Manfred bezeugen, sowie die Verletzung des Vertrages zu Ungunsten des Letzteren zum Bruche[2]; am 18. October entfernt sich der Fürst vom päpstlichen Hofe. Einen Tag nach der Flucht Manfred’s trifft Markgraf Berthold mit seinen Brüdern bei Innocenz IV. zu Capua ein, um sich diesem persönlich zu unterwerfen[3]. Es ist nach den bekannten Vorgängen vollkommen glaubwürdig, was Jamsilla[4] berichtet, dass der Deutsche Capitän die von Manfred durch Unterhändler erbetene Vermittelung ablehnte, dass er vielmehr den neuen Conflict zwischen dem Fürsten und dem Papste, als in seinem Interesse gelegen, freudig begrüsste und die letzte Möglichkeit zu einer Verständigung, wenn eine solche überhaupt noch gegeben war, hintertrieb. Hatte Manfred die Curie gegen ihn ausgespielt, so wollte nunmehr der Markgraf dieselbe Macht gegen den Fürsten ausspielen. Um dieselbe Zeit fand sich wohl jene zweite Gesandtschaft des Statthalters Petrus Rufus zu Capua ein, die nach Jamsilla[5] die von Fulco Rufus überbrachten päpstlichen Verfügungen zum Theil rückgängig machen sollte[6]. Später erschien auch der Commandant von Luceria und der dort garnisonirenden Sarazenentruppe, Grosskämmerer Giovanni Moro[7], der aus dem niedrigsten Stande –

  1. B.-F.-W. 8812.
  2. Vgl. Jamsilla l. c. 512 E f., Saba Malaspina l. c. 792 E f. Natürlich erklärt Manfred in seinen späteren Manifesten, dass er sich nur desshalb vom Papste abgewandt, um das Reich für seinen Neffen gegen den Papst zu vertheidigen, B.-F. 4645, 4647.
  3. Jamsilla l. c. 519 D, Nic. de Curbio c. 41, l. c. 519 D.
  4. l. c. 517 E–519 B, 519 D–520 D.
  5. l. c. 548 C, D.
  6. Am 3. November urkundet Innocenz IV. wie für die Markgrafen Berthold und Ludwig von Hohenburg, so auch für Petrus Rufus. Er nennt hier diesen bereits wieder Generalvicar von Sicilien und Calabrien. B.-F.-W. 8840. Schon am 20. October hatte er Calabrien unmittelbar unter die Curie gestellt und damit aus dem Vicariat Manfred’s ausgeschieden.
  7. Jamsilla l. c. 522 B, D, 527 C, D, E. Vgl. auch Schreiben Alexander’s IV. 1259 April 10, B.-F.-W. 9191. Bereits am 3. November 1254 bestätigt
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_243.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)