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keine Kenntniss haben; die Verhandlungen verlegt Rodenberg in den Anfang des Monats Juli, die Absendung des königlichen Schreibens aber verweist Ficker[1], wie schon früher Capasso[2], mit guten Gründen in die Zeit Ende Juli, Anfang August; die Gegenerklärung Rodenberg’s, das Schreiben „sei undatirt, aber in diese Zeit (?) einzureihen“[3], ohne irgend welche Angabe von Gegengründen, kann nicht in’s Gewicht fallen. Was aber die Wirkung des königlichen Schreibens betrifft, so berichtet Jamsilla ausdrücklich, dass Manfred auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Konrad’s nach Apulien zurückgekehrt sei, um die nöthigen Vorbereitungen für den Empfang des Königs zu treffen[4], und in der That urkundet Manfred – was zeitlich vorzüglich passt – im September (1251) zu Trani[5]. Wenn dann Rodenberg in der Verbannung der Verwandten Manfred’s einen Beweis für seine Anklage auf Hochverrath finden will, so hat andererseits Ficker[6] festgestellt, dass die Massregelung des Markgrafen Manfred Lancia und seiner Verwandten in den Februar 1253 fällt[7] und in der Verbindung des Markgrafen Manfred mit den antikaiserlichen Mailändern ihren Grund hat[8]. Dass Konrad IV. gegen den unehelich gezeugten

  1. B.-F. 4550.
  2. l. c. Nr. 28.
  3. a. a. O. 106, Anm. 5.
  4. „Manfredus processu temporis intelligens Conradum de Alemannia per mare in regnum esse venturum, reversus est in Apuliam ibique moram trahens et pro adventu regis opportuna quaeque disponens“ etc. Jamsilla l. c. 505 A.
  5. B.-F. 4641.
  6. B.-F. 4593.
  7. In dem Schreiben, welches der Massregelung Erwähnung thut, ist der Unterwerfung des Grafen von Caserta und der Stadt Neapel gedacht, die noch im November, beziehungsweise December 1252 den König nicht anerkannten.
  8. R. macht sich sein Beweisverfahren leicht; er beruft sich S. 106 einfach auf die Massregelung der Verwandten Manfred’s und sagt dann S. 115 Anm., wo man einen Beweis für den Zusammenhang dieser Massregelung mit den hochverrätherischen Verhandlungen Manfred’s nach seinem ausdrücklichen Hinweis erwartet: „Davon ausgehend, dass die Massregeln durch die Entdeckung von Manfred’s Verrath verursacht sind, möchte ich die Verbannung der Lancia mit Jamsilla 506 gegen B.-F. 4593 schon in das Frühjahr 1252 setzen.“ – Dass Jamsilla, wie Saba Malaspina in den chronologischen Angaben ungenau, beziehungsweise nachlässig sind, wird wohl von niemand mehr bezweifelt. Vgl. Ott. Lorenz, Deutschl. Geschichtsquellen II, 244.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_218.jpg&oldid=- (Version vom 2.6.2023)