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unglücklicherweise in einer inneren Situation befänden, die sie für grosse Anstrengungen wenig geeignet mache und für einen Kampf, den man sich nicht schwer genug vorstellen könne.

Inzwischen war die Einverleibung der Hanseatischen Städte durch Senatsconsult vom 13. December 1810 bekannt geworden. Schon auf die erste Nachricht davon hatte Humboldt sie für die Folge erschreckend genannt[1] und sich zu Metternich geäussert, es sei traurig, dass dies ohne Einspruch der Mächte geschehen könnte, welcher Bemerkung jener beistimmte. Kurz darauf, als der ganze Umfang jener Massregel bekannt wurde, schreibt er[2]: „Man fühlt allgemein, dass die Leichtigkeit der Vorwände, mit der man eine so ungerechte und so kühne Massregel zu beschönigen sucht, erschreckender sei als die That selbst, und dass man von einer so masslosen und willkürlichen Handlungsweise die gefährlichsten Consequenzen fürchten müsse.“ Was ihm besonders bemerkenswerth und schlimm erscheint, ist, dass Metternich nicht die geringste vorgängige Anzeige davon gehabt habe und es erst durch den Moniteur erfahren habe. Napoleon habe es also nicht einmal für nothwendig gehalten, Oesterreich von einer so wichtigen Massregel vorher zu benachrichtigen, und es sei kaum zu glauben, dass man sich von hier die geringste Bemerkung erlauben dürfe. Jetzt werde man sehen, ob Russland fühlen werde, dass die Gefahr dränge, und ob es lieber auf die beiden eroberten Provinzen verzichten werde, um frei über seine Armee disponiren zu können und über seine eigene Sicherheit zu wachen. Die Entschädigungen, die den beraubten Fürsten durch das Decret versprochen seien, müssten neue Furcht erregen; das Königreich Westfalen namentlich könne ohne die geraubten Provinzen gar nicht existiren und müsse nothwendigerweise unterdrückt werden. Man glaube, Napoleon gäbe das System, seinen Brüdern Souveränität zu verleihen, auf, und betrachte das Decret über die Apanage König Ludwig’s als Vorläufer für ähnliche gegen Josef und Jérome. Auch der ausserordentlichen Gefahren, die in diesen Vorgängen für Preussen liegen, ist er sich bewusst[3]. Napoleon erkläre die Massregel

  1. Bericht vom 22. December 1810.
  2. Bericht vom 29. December 1810.
  3. Bericht vom 2. Januar 1811.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_092.jpg&oldid=- (Version vom 24.5.2023)