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solche Palais Royal Nr. 9. 113. 129. 154. Rue Richelieu Nr. 108. Rue Grange Bateillere Nr. 6. Rue Mont Blanc Nr. 40. Rue Chionville Nr. 36. Faubourg St. Germain.

Nun war alles in Ordnung und nur der Fürst Staatskanzler musste noch zu den Abmachungen seine Einwilligung geben. Um diese zu erlangen, berichtete Gruner am 23. August an den Fürsten Hardenberg Folgendes: „ich bin endlich so glücklich gewesen für die Polizei der Alliirten einen Fonds von 60 000 Frs. monatlich auszumitteln und zu verschaffen.

„Schon vom Rhein her hatte ich den Pächter der Spielbank zu Godesberg bei Bonn, mir zu folgen authorisirt, um hier eine Spielbank zu unserem Vortheile zu etabliren. Der hiesige Spielpächter Bernard setzte sich jedoch entgegen und da die französischen Behörden sich seiner so annahmen, dass Fremde nicht fortkommen konnten, so verabredete ich mit dem Gouverneur den Versuch Bernard zu einer Abgabe für uns zu vermögen.

„Dies ist mir gelungen und er zahlt nun vom 15ten d. M. an täglich 2000 Frs. gegen meine Quittung. Der Kontrakt ist vom Gouverneur mit vollzogen.

„Dieser Fonds wird hinreichen alle Bedürfnisse der geheimen Polizei zu bestreiten und ich werde, da sich ein Etat derselben vorher nicht entwerfen lässt, die Nachweise der vorgekommenen Ausgaben Monatlich zu Euer Durchlaucht hoher Genehmigung vorlegen.

„Nur um eine Authorisazion bitte ich ehrerbietigst. Der Gouverneur der so wie ich eine Menge von unberechenbaren Kosten und Tischbedürfnissen hat, wünscht, dass ihm und mir Jedem täglich 100 Frs. Tafelgelder aus jenem von uns geschaften Fonds bewilligt werden mögen. Euer Durchlaucht werden dieses Gesuch gewiss billig finden. ich habe hier bereits über 5000 Frs. zusetzen müssen und bis jetzt Nichts gefordert weil kein Fonds da war. Herr p. v. Müffling hat 500 Thlr. Zulage monatlich, ich soll 6 Thlr. Diäten bekommen. Diese Lage übersteigt meine Kräfte. ich bitte daher ehrerbietigst, dass Euer Durchlaucht die Gnade haben, die Zahlung jener Tafelgelder an mich vom 1ten v. M. und für den Gouverneur vom 15ten d. M. an, aus dem geheimen Polizei-Fonds zu authorisiren“. Am Rande dieses Actenstückes steht von der Hand des Staatskanzlers bemerkt: „Die hierin enthaltenen Vorschläge werden vollkommen genehmigt Hardenberg“. In Folge dessen sind an den General von Müffling am 25. August, 31. September, 31. October und 1. November von Gruner laut der mir vorliegenden Quittungen 8500 Frs. bezahlt worden. Anweisungen des Generals scheinen bei der Polizeidirection nicht präsentirt worden zu sein.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 367. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_367.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)