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der Handlung von 754 gewesen[1]. Karl, der letzte Träger der Würde, fand die Gewalt noch unentwickelt vor, denn eine genauere Abgrenzung bedurfte der Zeit, um sich zu bilden oder zu befestigen. Erst nach der Eroberung des Langobardenreichs hat er aus thatsächlichen Gründen als Patricius mehr gethan, als sein Vater und er selbst bisher gethan hatte. Während der mehr als 20jährigen Regierung Hadrian’s war die Ordnung, da der Papst auf möglichster Wahrung seiner Landesgewalt bestanden hatte, noch nicht zu der von Karl gewünschten Klärung gelangt. Mit dem nächsten Papste, der die Ansprüche aufgab, in denen sein Vorgänger aufgewachsen war, traf er 796 eine Vereinbarung[2], da er einseitig ein Recht, dessen Inhalt der Wille

  1. Für den Fall der Erledigung hat sie der Papst zu Nachfolgern bestellt und gesalbt, die Belege oben S. 342. Der Papst nennt sie seit 755 reges et patricios Romanorum und bei ihrem Regierungsantritt sind sie sogleich nostri Romanorum patricii, Codex Carolinus S. 488, 35. 559, 2.
  2. Leo III. sandte an Karl Schlüssel des Grabes Petri und die Fahne der Stadt Rom, Annal. Lauriss. 796, Einhard. 796 SS. I, 182. 183. Poeta Saxo III, 275 f., Jaffé IV, 583. Die Bestimmung der symbolischen Bedeutung der zweiten Gabe ist schwierig, weil ältere Fälle der Art unbekannt sind und von späteren keiner vergleichbar ist; eine Sendung des Patriarchen von Jerusalem, dessen staatsrechtliches Verhältniss zu Karl wie zu Jerusalem doch ein wesentlich anderes als das Leo’s III. war, bestand aus geweihten Schlüsseln, einem Kreuz und Schlüsseln als Unterwerfungssymbol. Der Patriarch verfolgte auch andere Zwecke, vgl. Annal. Lauriss., Einhard. 800 SS. I, 188. 189. Chron. Moiss. 801, cod. Anian. SS. I, 305. Annal. Altah. maj. 800 S. 4 Oefele. Annal. Nordhumbr. 800 SS. XIII, 156. Bei der Handlung des Papstes unterscheide ich die Grabesschlüssel, die ich nicht auf die Kirche und ihren Schutz beziehe, und das Banner der Hauptstadt, welche hier das Territorium des Papstes vertrat. Die Stadtfahne betraf wohl die weltliche Herrschaft des Patricius. Da diese einer Erneuerung unter einem neuen Papste nicht bedurfte, so halte ich weder eine örtliche noch eine sachliche Ausdehnung der patricialen Gewalt für gewollt. Später liess derselbe Papst ein Bildniss herstellen, auf welchem Petrus dem Patricius Karl eine Fahne mit sechs rothen Rosen in blauem Felde überreicht, Müntz, Revue archéologique 47, 8. Gregorovius, Rom II, 458 f., vgl. Labanca, Carlomagno nell’ arte cristiana 1891 S. 111. 127. 139 f. 142–158. Hier ist Karl’s Fahne wohl nur ein Seitenstück zum Bilde Constantin’s und ohne rechtliche Bedeutung. Eine Uebertragung der Herrschaft erblicken in dem Hergang von 796 z. B. Le Cointe a. a. O. 796 Nr. 25 f. Muratori a. a. O. 789. Simson, Karl II, 113. 234. 368 f. Auf Schutzherrlichkeit deuten ihn z. B. Papencordt, Rom 1857 S. 102. Gregorovius II, 451 f.; auf Schutzpflicht Brunengo a. a. O. V, 9 S. 314.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_350.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)