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Städten zu verkaufen oder die Schuld auf das ganze Land abzuwälzen und zu repartiren, so lenkten die Verhandlungen doch bald in bekanntere Bahnen ein. Die Regierung kam darauf zurück, die schwebende Schuld in Renten zu situiren und konnte nicht einmal wagen, dieselben zu so hohen Preisen gegen die Forderungen ihrer Gläubiger aufzurechnen wie 1575. Während damals 1000 mrs Rente mit 30 000 mrs Capital verrechnet wurden, bot man jetzt schon in den früheren Stadien der Verhandlungen die gleiche Rente für 20 000 mrs an, wohl dem Umstande Rechnung tragend, dass der Markt durch die stetig wachsende Menge der Renten die Aufnahmefähigkeit dafür mehr und mehr verlor.

Ein wesentliches Hinderniss für die Abwicklung der Geschäfte war Philipp’s Krankheit. Er hielt sich während der ganzen Zeit im Escorial auf – während die Verhandlungen in Madrid stattfanden – und seine Krankheitsanfälle brachten es wiederholt mit sich, dass dringende Entscheidungen tage-, ja wochenlang unerledigt blieben. Trotz alledem war es ihm noch beschieden, auch dieses Decret wieder aus der Welt zu schaffen. Schon Mitte Mai 1597 hiess es einmal, der Abschluss stehe unmittelbar bevor, es fehle ihm nur noch die königliche Bestätigung; aber das Gerücht war den Thatsachen vorausgeeilt. Dagegen stand es im August schon thatsächlich fest, dass die Genuesen sich mit Rentenbriefen, wie oben erwähnt, wollten abfinden lassen. Es werden wohl vorwiegend die Bestimmungen über Höhe und Zahlungsmodus der neuen Vorschüsse gewesen sein, die es mit sich brachten, dass der endgültige Vertrag noch so lange auf sich warten liess, dass Philipp II. ihn erst am 14. Februar 1598 ratificiren konnte. Wiederholt war während der Unterhandlungen die Hoffnung zum Ausdruck gekommen, man werde mit dem jugendlichen Thronfolger leichter und zu einer annehmbareren Verständigung gelangen, als mit dem misstrauischen und hartnäckigen Philipp II.; dennoch zwang er selbst noch seinen Gläubigern diesen neuen Vertrag auf, ehe er von seinem schweren Regentenamte auf ewig Abschied nahm.

Immerhin war es für die Anfänge Philipp’s III. eine Erleichterung, dass die Anweisungen vorübergehend beseitigt, die Geldmächte zu neuen Vorschüssen verpflichtet waren. Dass aber bei dem gänzlichen Mangel einer weiter blickenden Finanzpolitik

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 299. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_299.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)