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übereifrige Verhandlungen auf beiden Seiten, in denen nur dadurch von Anfang an mehr Klarheit herrschte, dass die Regierung sofort gegen eine Anleihe von 10 Millionen die Beseitigung des Decrets in Aussicht stellte. Wiederum traf ein Specialgesandter der Republik Genua bei Hofe ein, um die Sache seiner Landsleute zu unterstützen, und seine Bemühungen wären vermuthlich sehr schnell von Erfolg gekrönt gewesen, wenn unter denen, die er schützen sollte, grössere Einigkeit geherrscht hätte. Aber auch dies Mal waren unter den vom Decret Betroffenen einige, die sich ganz gern bereit finden liessen, ihren eigenen Vortheil auf Kosten ihrer Genossen wahrzunehmen.

Die Regierung fand nicht wieder denselben Rückhalt an den Fugger. Sie hatte allerdings an diese wohl zu hohe Forderungen gestellt, denn mit 1 ½ Millionen hätte das Haus wohl selbst dann dem Könige nicht dienen können, wenn nicht durch Uneinigkeit unter den Inhabern der Firma und unter ihren Vertretern in Madrid die Finanzkraft des Hauses wesentlich beeinträchtigt worden wäre, so dass, gerade in jener Zeit, die Geschäfte zu einem vollkommenen Stillstand zu kommen drohten. Dass die Fugger trotzdem, und obwohl sie laut einem Budgetüberschlag im Besitze von Steueranweisungen in Höhe von 140 ½ Millionen Maravedis waren, auch dies Mal dem Decrete nicht unterworfen wurden, ist ein Beweis für das ausgezeichnete Ansehen, welches sie sich der Regierung gegenüber zu wahren gewusst hatten. Was die Fugger nicht leisten konnten, musste nun eben irgend ein anderes Haus übernehmen, und diese Situation suchte sich Baptista Serra zu Nutze zu machen, obwohl er in das Decret verwickelt war, indem er sich erbot, eine Zahlung von 600 000 Ducaten in den Niederlanden zu erlegen, wenn er dadurch vom Decret losgesprochen würde. Seine Separatverhandlungen blieben aber dem Ausschuss seiner Landsleute nicht verborgen. Es ist ein Zeichen dafür, wie viel versöhnlicher auf beiden Seiten dieses Mal die Stimmung war, dass die Zahlung der 600 000 Ducaten von allen Decretirten gemeinsam übernommen wurde, während der König sich bereit finden liess, ihnen eine entsprechende Summe ihrer suspendirten Anweisungen dafür freizugeben.

Wenn man anfänglich daran gedacht hatte, zur Deckung der suspendirten Schuld eine grössere Anzahl von königlichen

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_298.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)