Seite:De DZfG 1894 11 290.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1562 und alle seitdem zwischen der Regierung und dem Fugger’schen Hause beschlossenen Abmachungen (asientos) vorlegte und sich die Erklärung erbat, ob dabei irgend etwas zu finden sei, was seine Einbeziehung in das Decret rechtfertigen würde. Natürlich fiel auch dies Mal die Antwort beruhigend aus, überdies gewährte ihm in eben diesen Tagen Philipp eine Audienz, in welcher er seine Auseinandersetzungen sehr wohlwollend entgegennahm, ihn für die Forderungen der Fugger auf die Abwickelung der schwebenden Unterhandlungen vertröstete und ihn der königlichen Huld versicherte.

Trotzdem erschien am Morgen des 4. August ein königlicher Notar auf der Fugger’schen Schreibstube und verlas vor den Beamten und geladenen Zeugen das Decreto. Natürlich hatte Müller nichts Eiligeres zu thun, als sich zu Garnica zu verfügen und darüber Beschwerde zu führen. Dieser war oder stellte sich wenigstens auf das höchste entrüstet, erklärte den Vorgang für eine Eigenmächtigkeit des den Fugger notorisch feindlich gesinnten Lic. Avalos und forderte Müller auf, sofort sich in einem Schreiben an den König selbst zu wenden, welches er durch eigene Staffette nach dem Escorial senden werde. Die Antwort darauf kam denn auch schon am nächsten Tage mit eigenem Boten zurück und versprach den Fugger völlige Genugthuung. Ueber die Form derselben begannen am folgenden Tage die Verhandlungen. Da die Angelegenheit selbstverständlich bedeutendes Aufsehen gemacht hatte, verlangte Müller einen öffentlichen Widerruf.

Er konnte das um so eher, als er erst wenige Tage zuvor der Regierung einen bedeutenden Dienst geleistet hatte. Eben damals war die Nachricht von der Meuterei der Spanischen Truppen in Antwerpen nach Madrid gelangt und Garnica hatte, in der Hoffnung, dass dieselbe mit Geld noch werde in Schranken gehalten werden können, erneut die Zahlung von 200 000 Ducaten für Flandern begehrt. Müller hatte sich mit Händen und Füssen gesträubt, aber doch nur Bedenkzeit bis zum Abend erlangt, wo er im Finanzrath alle erdenklichen Drohungen über sich ergehen lassen musste. Dennoch wagte er nicht, zu bewilligen, da er wusste, dass seine Auftraggeber vielleicht nicht einmal in der Lage sein würden, die Summe auf seine Anweisung zu erlegen. Schliesslich halfen aber alle seine Ausflüchte nicht, und

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_290.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)