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gestanden haben? Mag diese Parteinahme auch durch politische Motive veranlasst sein: daraus auch auf die kirchliche Denkweise dieses Theils des Ordens einen gewissen Schluss zu ziehen, wird nicht allzu gewagt sein. Dass den Aragonischen Templern häretische Verirrungen nicht nachgewiesen sind, ist doch kein ausschlaggebendes Moment dagegen. – Auch das wird man doch wohl als einen Widerspruch anführen dürfen, in den Gmelin mit sich selbst geräth, dass er S. 142–43 dem Streit, der über die von Clemens IV. geforderte Absetzung des Ordensmarschalls Stephan de Sissy ausbrach, den ich (Entw. S. 99 ff.) als ein Symptom der Spannung zwischen der päpstlichen Curie und dem Orden geltend gemacht, keine Bedeutung beimessen will, S. 225 aber die Nachgiebigkeit des Papstes „höchst instructiv“ findet und auf „die zurückgebliebene Verstimmung“ hinweist.

Ganz besonders schweren Anstoss nimmt Gmelin endlich daran, dass ich von der päpstlichen Commission, die nach dem Abkommen zwischen Philipp IV. und Clemens V. zur Führung der Untersuchung gegen den Orden eingesetzt wurde, geurtheilt habe, sie sei von einer den Templern feindlichen Tendenz nicht beherrscht, vielmehr eher darauf aus gewesen, sie zu retten oder wenigstens glimpflich abkommen zu lassen. Ist es aber sachlich nicht eigentlich dasselbe, wenn er S. 390 eben dieser Commission das Zeugniss nicht vorenthalten zu können erklärt, „dass sie der Unparteilichkeit, die ihre Aufgabe erforderte, soviel, als es solchen Männern möglich war, sich bestrebte, dass sie ihrer heiklen Aufgabe mit ziemlichem Geschick nachgekommen ist, und dass insbesondere die Milde, deren sie sich gegenüber den Angeklagten befleissigte, wirklich einen Lichtpunkt in dem düsteren Gemälde des ganzen Processes bildet“, und wenn er ihren Mitgliedern nachrühmt, sie seien „auserlesene und aufgeklärte Männer“ gewesen, „so viel man das in dieser Periode sein konnte“. Wenn sie dennoch voller Unabhängigkeit dem König gegenüber ermangelten, so lag das nach Gmelin nur daran, dass die Ereignisse stärker waren als sie. Auch S. 399 erkennt Gmelin ihre Milde und grössere Unparteilichkeit an und erklärt, die durch sie geführte Untersuchung sei in Folge dessen „zu einer Art von Gegenbeweis gegen das bisherige Verfahren“ geworden, was sich, wie mir scheinen will, wenn auch nicht den Worten, so doch dem Sinn nach mit der von mir ausgesprochenen Ansicht deckt,

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_263.jpg&oldid=- (Version vom 13.5.2023)