Seite:De DZfG 1893 10 330.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

ein andermal anders verhielt, ist vorhanden, mehr aber auch nicht, nicht einmal die Wahrscheinlichkeit.

„Die Constantinische Schenkung bewirkte den Passus über die Inseln.“ Ganz recht, aber schwerlich dürfte ein Papst einem Heinrich von England gegenüber wagen, ihn ohne weiteres als selbstverständlich aufzunehmen; er enthielt für den Inselkönig ja fast politischen Mord.

„Auch Robert du Mont weiss von einem Privilegium Hadrian’s.“ Damit ist nicht gesagt, dass es das unserige ist. Die Berufung auf Johann von Salisbury wurde bereits erörtert.

„Peter von Blois bestätigt, dass Heinrich Irland seinem erblichen Herrschaftsgebiete zugefügt hatte.“ Was besagt das aber für Hadrian?

Der deutliche Beweis für Echtheit, den Alexander’s Bestätigung enthalten soll, ist, wie wir sahen, nicht vorhanden.

„Verwandtschaften zwischen den echten Briefen Alexander’s und dem Hadrian’s.“ Solche sind bis zu einem gewissen Grade richtig, doch auch nicht mehr; ihre Hauptmenge läuft auf die Verwilderung Irlands und die Besserung der kirchlichen Zustände auf der Insel hinaus, welche einem Fälscher geradezu auf der Hand lagen. Dabei ist keineswegs ausgeschlossen, dass er nicht die echten, offenbar weithin bekannten Briefe benutzt hat. Die Zusammenstellung der Rechtstitel auf alle Inseln ist bei näherem Zusehen völlig missglückt; sie zeugt eher für das Gegentheil.

„In einem Erlasse Paul’s IV. heisst es, dass die Englischen Könige die Herrschaft über Irland vom apostolischen Stuhle erlangten.“ Was besagt solch’ allgemeine Wendung für den besonderen Fall, und nun gar im Jahre 1558? Wenn auch erst Heinrich VIII. den Titel eines Königs von Irland annahm, so sprach doch bereits Heinrich III. von seinem „Königreiche Irland“.

„Eine ganze Anzahl von Schriftstellern des 13. Jahrhunderts kennt das Privilegium Hadrian’s.“ Das beweist niehts, nachdem es durch den weitverbreiteten Giraldus veröffentlicht war. Spätere Autoren, selbst Päpste, verschlagen noch weniger. Oft genug haben Päpste alte unechte Erlasse anerkannt.

Völlig unbeweisend ist auch, wenn 1221 gesagt wurde, dass die Engländer nach Irland durch die Direction des apostolischen Stuhles kamen.

Fast naiv klingt Malone’s Eifer: „Wenn Könige, Päpste und eine ganze Nation die Verwilligung Hadrian’s bezeugen, so erscheint unverständlich, wie verständige Kritiker sich dagegen aussprechen können.“ Ja, die bösen Kritiker, sie verlangen eben bisweilen viel tiefere Beweise als solche Massenzeugnisse, die ausserdem nur sehr bedingt vorhanden sind.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 330. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_330.jpg&oldid=- (Version vom 4.5.2023)