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Nach den Angaben Johanns von Salisbury, Roberts du Mont und dem Verlesen auf der Synode von Wexford kann ein echter Brief Hadrian’s ausgestellt sein, doch entsprach der Wortlaut dann nicht dem unsrigen. Die Irischen Annalen kennen keinen Erlass jenes Papstes.

Der gehässige, leidenschaftliche Ton der beiden Schriftstücke weist auf einen Engländer als Verfasser, einen Feind und Verächter der Iren, die grosse Tributzahlung, die Art ihrer Anerbietung durch den König spricht für einen papstfreundlichen Autor; beides würde auf Giraldus Cambrensis in vollem Sinne zutreffen. Dass die beiden Urkunden von dem gleichen Fälscher herrühren, wird nahe gelegt durch das Fehlen des Namens (oder doch Anfangsbuchstabens) des Empfängers, das Fehlen des Datums durch Haltung und Ausdrucksweise des Textes. Giraldus veröffentlichte die Stücke zuerst und zwar in der bestimmten Absicht, daraus das Recht des Englischen Königs auf die Eroberung Irlands zu beweisen. Im nächsten Capitel nennt er die königlichen Rechtstitel, als letzten und schwerwiegendsten die päpstliche Autorität: „quod solum sufficere posset ad perfectionis cumulum, et absolutae consummationis augmentum, summorum pontificum, qui insulas omnes sibi speciali quondam iure respiciunt, totiusque Christianitatis principum et primatum, confirmans accessit auctoritas.“ Wir haben hier Gerald’s Gesinnung; möglich natürlich ist auch, dass er bereits getäuscht wurde.

Es bleibt, noch die Gründe zu untersuchen, welche für Echtheit des Hadrian-Erlasses angeführt sind, mit dem der Alexander’s von selber fällt. Malone meint p. 866: „Die Gewalt, die der Papst Heinrich übertrug, war durchaus ausführbar und nicht weitgehender als die Anderen unter gleichen Umständen verliehene.“ Als Beweis dieser Behauptung hat er nur das Diplom Urban’s II. für Roger I. von Sicilien und dessen Bestätigung durch Paschal. Nun walten aber zwischen der Curie und Sicilien bekanntlich ganz bestimmte Verhältnisse ob, die für Heinrich II. nicht in Betracht kamen, und ausserdem enthält die Urkunde auch ganz andere Verfügungen. Das Bezeichnende der unsrigen sind ja: der Anspruch auf alle Inseln und die colossale jährliche Abgabe.

„Wenn Hadrian 1159 auch verweigerte, seine Einwilligung zu einer Eroberung Spaniens an König Ludwig von Frankreich zu ertheilen, so kann er sie doch für die Irlands an Heinrich gegeben haben, weil hier andere Gründe obwalteten.“ Zum Vergleich werden beide Briefe neben einander gestellt, der an den Französischen und den Englischen König. Dies beweist nichts, denn beide Briefe lauten eben verschieden. Die Möglichkeit, dass der Papst sich einmal so,

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_329.jpg&oldid=- (Version vom 4.5.2023)