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Legaten“ und die Ernennung seines Kanzlers „durch die Wahl seitens einiger dort anwesender Kleriker und Laien aus Mainz“ vorgenommen habe[1]. Das Vorgehen erhält seine Beleuchtung durch eine Randbemerkung der Kölner Königschronik, nach welcher schon in einem frühen Stadium der Verhandlungen über die Königswahl der Erzbischof Heinrich von Mainz mit einer gehässigen Beschuldigung die Wahl von Friedrich abzulenken gesucht habe[2].

Es kann dahin gestellt bleiben, wie viel oder wie wenig auf derartige Randbemerkungen eines unbekannten Urhebers im allgemeinen zu geben sei; in unserem speciellen Falle ist diese lose Notiz glaubwürdig, weil sie nichts sagt, als was wir ohnedies vermuthen müssen: dass Heinrich von Mainz ein alter Feind Friedrich’s war.

Bestätigt wird das dauernd gespannte Verhältniss zwischen Erzbischof und König durch die Thatsache, dass der Erzbischof nie als Besucher am königlichen Hofe erscheint. Die einzige Königsurkunde, in welcher er als anwesend genannt wird, stammt aus einer Zeit, in welcher der königliche Hof nach Mainz gekommen war[3].

  1. Proximum dehinc pentecosten Wormatiae ferians, Heinricum Maguntinae sedis archiepiscopum, virum pro distractione aecclesiae suae frequenter correptum nec correctum, per eosdem cardinales deposuit ac Arnaldum cancellarium suum per quorumdam ex elero et populo, qui illuc venerant, electionem ei subrogavit. (Otto Fris., Gesta II, cap. 9)
  2. Ann. Colon. max. Cod. II (Mon. Germ. SS. 17, 764): Sed licet favorem multorum haberet, Henricus episcopus Maguntiensis unanimitatem quorundam invectivis quibusdam debilitare conatus est, asserens, quod fastu quodam inductus inter consecretales suos concionatus fuerit: quia regnum adepturus esset, nolentibus omnibus qui adfuissent. Cuius obiectionis malum archiepiscopus Coloniensis mitigavit, regem ab intemptamentis excusans et episcopi molimen annullans. – Dass dem Autor ein frühes Stadium der Verhandlungen vorschwebt, geht daraus hervor, dass er sich die Anhängerschaft Friedrich’s noch als einen engen Kreis vorstellt (unanimitas quorundam). – Mit Recht ist von Prutz (Friedrich I, S. 401) diese Stelle als vollgültiger Beweis dafür angeführt worden, dass Friedrich die Durchsetzung seiner Wahl mit „einer seinem persönlichen Interesse dienenden Partei“ begonnen habe. Denn wenn auch der Kölner Autor die Mainzer Beschuldigung nicht als wahrheitsgemäss ausgeben will, so nimmt er doch an der Thatsache einer durch vertrauliche Verabredungen zusammengehaltenen Clique (consecretales) keinen Anstoss.
  3. Prutz, Friedrich I., 1, S. 4061. – Stumpf Nr. 3654. – Stumpf, Acta
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_308.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)