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sowie mit der Herausgabe eines Museumsorgans zu befassen hat. Durch bundesräthliche Verordnung vom 4. März 1892 wurde sodann die Commission für Erhaltung Schweizerischer Alterthümer auch der ihr noch gebliebenen Functionen unter voller Anerkennung ihrer verdienstlichen Leistungen überhaupt enthoben; ihre Obliegenheiten sind bald darauf, unter dem 12. März, dem Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler übertragen worden. Das Landesmuseum hat direct nichts hiermit zu thun. Eine zweite Aufgabe aber, die ihm erwuchs, betraf die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Landesmuseum einerseits und den cantonalen oder städtischen Sammlungen andererseits. Zu diesem Behufe wurde auf einer Conferenz zwischen der Museumscommission und Abgeordneten der öffentlichen Alterthumssammlungen zu Bern am 22. März 1892 ein Verband der öffentlichen Alterthumssammlungen der Schweiz ins Leben gerufen; diesem Verband sind, ungeachtet anfangs sich regender Oppositionsgelüste, sämmtliche in Betracht kommende Museen beigetreten. Die früher für den Bund erworbenen Gegenstände, welche je nach ihrer Herkunft in Localmuseen deponirt waren, wurden schon jetzt nach Zürich gebracht, wo für die Unterbringung der Sammlungen bis zur Vollendung der Neubauten ein Theil des „alten Kaufhauses“ zur Verfügung gestellt ist. Für Einkäufe hat die Landesmuseumscommission im Jahre 1892 fast genau 30 000 fr. ausgegeben. Werthvolle Bereicherungen verdankt das Museum vielen Schenkungen und namentlich der „Gottfried Keller-Stiftung“. Die neuen Erwerbungen finden sich einzeln aufgezählt in dem „Jahresbericht“ des Schweiz. Landesmus. für 1892 (Zürich, Füssli). Dieser Bericht beklagt zum Schluss den Verkauf Schweizerischer Antiquitäten an das Ausland, wogegen die Landesmuseumscommission entsprechende Massnahmen zu treffen sucht.

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Landesmuseum und Münzcabinet in Czernowitz. Am 14. Mai ds. J. ist in der erzbischöflichen Residenz zu Czernowitz das Landesmuseum der Bukowina eröffnet worden, das aus Sammlungen der Universität und des Museumsvereins besteht. Die Anfänge der Anstalt reichen bis 1863 zurück; im J. 1875 wurden die Bestände der neugegründeten Universität überwiesen. Da besds. aus Raummangel die daran geknüpften Hoffnungen sich nicht erfüllten, kam man 1889 darauf, wieder ein eigenes Landesmuseum zu begründen. Der Landesmuseums-Verein constituirte sich am 21. Febr. 1892, und die Universität, die inzwischen am 21. Juli 1890 ein Münzcabinet ins Leben gerufen hatte, mit dem die Alterthumssammlung vereinigt war, hat in diesem Frühjahr ihre Alterthümer an das Museum abgetreten. Das Landesmuseum hat den Zweck, die Erforschung der Bukowina in archäologischer, allgemein-geschichtlicher, kunstgeschichtlicher, ethnographischer und naturhistorischer Hinsicht zu fördern, darauf bezügliche Gegenstände, Schriften, Zeichnungen und Druckwerke zu sammeln, ferner Ausstellungen und Vorträge zu veranstalten und die Ergebnisse der Forschungen in Form von Berichten und Schriften zu veröffentlichen. Die Sammlungen des jungen Vereins sind verhältnissmässig nicht unbedeutend; am reichsten sind bisher die prähistorischen und ethnographischen Objecte vertreten. Vor kurzem ist auch bereits der 1. Band

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_178.jpg&oldid=- (Version vom 19.4.2023)