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Im Consularstatut von 1162 begegnet das Amt des Vorstehers des Seezollamts unter dem zunächst ganz abweichend erscheinenden Titel eines „custos guardie de S. Vito“. Vor derselben staatlich ernannten Commission wie die abtretenden Consuln des Comune und die Leiter des damals im Gange befindlichen Baues der Stadtmauer hat auch er über alle seine Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen[1]. Beweist dies seine wichtigen finanziellen Functionen, so wissen wir ferner, dass das Seezollamt im Parochialbezirk der Vituskirche und in geringer Entfernung von derselben lag; noch im Stadtrecht von 1286 heisst es[2], dass alle den Verkehr zwischen Pisa und seiner Riviera vermittelnden Fahrzeuge laden und löschen müssten „in flumine Arni, ab ecclesia S. Viti usque ad portam Degathie“.

Erst durch das Consularstatut von 1164 indessen wird die Identität dieses custos mit dem capitaneus decatiae ganz deutlich; die von den Consuln für die Wahl der Beamten des Jahres 1165 zu ernennende Commission hat nach diesem Statut auch zu wählen, „unum custodem super guardia et degatia S. Viti[3]. Dass eine Vorschrift über die Wahl dieses Beamten im Statut von 1162 fehlt, lässt darauf schliessen, das der Custos des Jahres 1162 länger als ein Jahr in seinem Amte geblieben ist.

Der Zufall will, dass wir den Namen gerade dieses Beamten kennen; Bernardus Marago, der Verfasser der Pisanischen Annalen, hebt in seiner kurzen Weise die Verdienste des Soarsa rühmend hervor, „qui guardie S. Viti et Magnalis portus preerat[4]. Offenbar ist er der Vater des einen der beiden capitanei decatiae

    alia jura mercatorum, que Salernitani in Alexandriam prius persolvere soliti erant, – – – reduci faciemus“. Die decima de mari Anfang des 12. Jahrhunderts auch in Genua: Registrum Jan. Archiep. in Atti della Società ligure II, 2 p. 56. Später sind in Pisa die Formen decathia, degathia, die den Ursprung des Wortes weniger deutlich zeigen, häufiger; der Volksmund hat sogar eine Legazia daraus gemacht.

  1. Stat. pis. I p. 6.
  2. ib. Breve Comunis 1286 lib. I, rub. 59.
  3. ib. p. 25.
  4. Ann. Pisani ad a. 1163; Mon. Germ. SS. XIX, 247. Die Hafengebühr heisst noch in später Zeit Magnalatico (Br. del Popolo rub. 126 in Stat. Pis. III). Das Wort Magnalis erkläre ich mir als durch Abschleifung aus Marin(alis) entstanden; man nannte das Hafenbecken selbst so, während Porto Pisano die allgemeinere Ortsbezeichnung ist.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_240.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)