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wie gestellt werden. Er rieth zur Einführung von zwei Kammern in den Reichsstanden, „aber keineswegs die eine auf den Adel basirt“ und schloss: „Bei der Vorlegung der Verfassungsurkunde muss der Landesherr das Maximum, was er geben will, sehr bestimmt und fest aussprechen, aber über die untergeordneten Modalitäten sodann hören“.

Hiemit waren alle die Fragen über die Zusammensetzung der Reichsstände, ihr Verhältniss zu den Provinzialständen, den Umkreis ihrer Rechte berührt, deren Beantwortung im Osten der Monarchie ebensowenig zu umgehen war, wie im Westen, wenn überhaupt die baldige Gewährung einer urkundlich festgestellten reichsständischen Verfassung vorausgesetzt wurde. Zwar that dies mancher nur mit schwerer Ueberwindung seiner von Jugend an festgewurzelten Gefühle. Die patriarchalische Vorstellung, „eine gute Regentenfamilie sei die beste Constitution“, war noch nicht ausgestorben, und Klewiz hörte mitunter seine eigenen Worte aus dem Munde der Befragten wieder. Allein auch ein Landrath von Ziethen auf Wustrow, der jenes Bekenntniss ablegte, gab zu, da ständische Verfassung mit Landesrepräsentanten einmal versprochen sei, „müsse etwas, und zwar nicht scheinweise geschehen.“ So erklärte auch der Director Arnold von der Ritterakademie in Brandenburg, obwohl „nach seiner Ueberzeugung an sich keine Constitution die beste sei“, und er ein langes Leben unter der alten monarchischen Regierung glücklich gelebt habe, man müsse sich an den Gedanken einer Verfassung mit allgemeiner Landesrepräsentation gewöhnen, „wenn die Zeit sie erfordere“. „Der König und Kronprinz“, sagte der Generallandschaftsdirector Graf von Dyherrn in Schlesien, „machen keine Constitution nöthig, aber unvermeidlich ist sie, erstens wegen des königlichen Wortes, zweitens wegen der isolirt dastehenden Ministerialbebörden, drittens wegen der grossen fortdauernden Abgaben“.

Am bezeichnendsten war das Votum des alten Feldmarschalls York: „Die monarchische Verfassung, so wie sie unter Friedrich dem Grossen war, ist mir die liebste und beste. Indess ist dem Lande Constitution und Repräsentation versprochen und das Wort muss gelöst werden. Auch sobald als möglich, weil die Fortdauer grosser Lasten doch Unzufriedenheit nährt und bei den Waffen in der Hand des Volkes gar zu leicht gefährlich werden

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_081.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)