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Der Regierungspräsident von Schmitz-Grollenburg in Koblenz gibt die Möglichkeit der Bildung „privilegirter Stände in der Ständeversammlung des linken Rheinufers“ zu, indem man die Landstandschaft, wo es an Adel fehle, an Inhaber von grösserem Grundbesitz übertragen könne. Aber von der Nützlichkeit einer solchen Einrichtung neben freier Wahl durch Abgeordnete der Gemeindebehörden in den Kreisversammlungen ist er nicht überzeugt. „Der Adel, die Geistlichkeit und selbst die grossen Grundbesitzer des linken Rheinufers flössen mir das Zutrauen nicht ein, dass ich mir von einer Gleichheit von Repräsentation mit jener des Volkes fürs allgemeine Wohl besondere Vortheile versprechen könnte“. Die Einführung einer freien Gemeindeordnung gilt ihm als Vorbedingung einer provinziellen Verfassung, welche die „bürgerliche Gleichheit“ gewährleistet und „dem ganzen Volke“ eine Repräsentation zusichert. Ueber die Competenz der Provinzialstände spricht er sich nicht aus.

Der Appellationsrath Langen in Düsseldorf fasst diese als die einer berathenden Körperschaft auf, und will die Provinzialstände mit Rücksicht auf Berufsunterschiede auch aus Wahlcollegien der Kreise hervorgehen lassen. Ein vierter, der Jurist Breuning in Koblenz (21. Sept. 1817), gleichfalls überzeugt davon, dass die früheren ständischen Verhältnisse nicht zum Muster dienen können, fordert eine Zusammensetzung von Ständen jeder Provinz nach Massgabe von Grundbesitz, Vermögen und Rechten, die wie ein wirkliches Privateigenthum angesehen werden können, ohne besondere Vertretung der Geistlichkeit, jedoch mit Zulassung der Inhaber von Stammgütern.

Zugleich aber spricht er es mit Entschiedenheit aus, dass Provinzialstände nicht genügen können, ja dass sie für sich allein schädlich wirken würden. „Durch sie würden die ursprünglichen Provinzialabsonderungen wieder ein neues Leben erhalten“. Sie würden auch nicht „der öffentlichen Meinung jene Richtung und Stärke geben, welche dazu erforderlich ist, um sich die mancherlei Anstrengungen mit Bereitwilligkeit gefallen zu lassen, ohne welche die Bedürfnisse des Staates oft nicht zu bestreiten sind“. „Die Staats- und Landesbedürfnisse sind auf eine solche Höhe gestiegen und die Einrichtungen des Kriegswesens haben eine solche Richtung genommen, dass ein bloss folgsamer Gehorsam nicht mehr in allem hinreichend zu sein, sondern dass

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_068.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)