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Magdeburg für „ganz müssig“. Der Prinz Biron von Kurland sprach sich dahin aus: „In Bezug auf Repräsentation sei er bloss für eine allgemeine Landesrepräsentation und ganz gegen Provinzialstände, welche nur Zwietracht in die Provinzen bringen würden“. Derselben Ansicht waren der Landrath von Knobelsdorf in der Neumark, der Graf von Itzenplitz auf Kunersdorf und der Deichhauptmann von Byern im Magdeburgischen. Auch der Präsident von Motz hielt nach seinem in Merseburg abgefassten Gutachten Provinzialstände „für gefährlich“. Die Dominialbesitzer im Breslauer Kreise gaben wenigstens das Bedürfniss „specieller Gesetze“ für die einzelnen Provinzen zu, wollten aber ihre Bearbeitung „Ausschüssen“ der Reichsstände übertragen wissen. Indessen diese Stimmen verhallten unter der Masse derer, die laut nach der Herstellung von Provinzialständen riefen, sei es, dass man diese an die neuen Provinzen geknüpft, für die Regierungsbezirke gebildet, oder als Nachfolger der alten Stände aller jener einzelnen Gebiete dachte, aus denen der Preussische Staat zusammengewachsen war.

Am Rhein und in Westfalen, wo Revolution und Fremdherrschaft den geschichtlichen Zusammenhang am schärfsten durchschnitten hatten, fanden die Lobredner des alten territorialen Ständewesens, obwohl sie gewisse Verbesserungen zugeben wollten, am wenigsten Anklang. Zwar hatte der Adel in Jülich, Cleve, Berg, Mark bereits eine lebhafte altständische Bewegung hervorgerufen, mit der auch Altenstein bei seiner Rundreise genauere Bekanntschaft machte. Aehnlich sprach Graf August von Merveldt in einer Denkschrift (Münster, 29. August 1817) sich dahin aus: „die Verschiedenheiten, welche die Westfälischen Provinzen in den überlieferten Verfassungen darstellen, leiten auf den Gedanken, dass eine Provinzialverfassung für die Gesammtheit der Länder, welche die Provinz bilden, nur aus ihren Elementen passend hervorgehen kann“. Er wollte daher, dass jedem „einzelnen Lande oder Ländchen, welches sich jetzt im Provinzialgesammtverband befindet“, gestattet werde, periodische Versammlungen der grundbesitzenden Ritterschaft, städtischer und bäuerlicher Abgeordneter zu halten. Aus jeder dieser „Corporationen“ sollten dann jedoch etwa drei Deputirte gewählt werden, um nach Instruction auf einem Provinziallandtag über die Gegenstände zu berathen, welche die allgemeinen Angelegenheiten

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_066.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)