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worden. Zumal diejenigen Altenstein’s erscheinen lückenhaft. Aber das im geheimen Staatsarchiv zu Berlin Vorgelegte genügt zur Herstellung eines deutlichen Bildes. Daselbst kommen in Betracht „Rep. 77. Ständische Verfassung Nr. 23. Acta betreffend die Bereisung der Monarchie durch Königliche Commissarien in ständischen Angelegenheiten im Jahre 1817 zur Ermittlung der früheren ständischen Verfassung derselben“. „Rep. 77. Commissionsacten. Nachrichten und Ansichten über Ständeverfassung überhaupt“ (10 Bände). „Rep. 77 D. XIV. 1817. Nr. 5 Vorschläge über eine künftige ständische Verfassung gesammelt in Westfalen und den Rheinprovinzen im Jahre 1817“. Einiges liess sich auch „Rep. 92. Hardenberg H. 13 ½ Acta betreffend Aufsätze über Stimmung und Verwaltung der Rheinprovinzen 1816. 17“ entnehmen[1].

Es mag nur kurz daran erinnert werden, wie es zu jener Bereisung der Provinzen durch die drei Staatsmänner kam. Die Zusage der Verordnung des 22. Mai 1815, eine in Berlin einzusetzende Commission mit der Organisation der Landesrepräsentanten wie der Provinzialstände und mit der Ausarbeitung einer Verfassungsurkunde zu beschäftigen, schien unerfüllt bleiben zu sollen. Auch wagte sich bereits in einflussreichen Kreisen die Meinung hervor, eine Repräsentativverfassung für den Preussischen Gesammtstaat sei um jeden Preis zu vermeiden. Als einer der ersten hatte Ancillon 1816 docirt: „man könne die Provinzialstände einrichten, aber um’s Himmels Willen keine allgemeinen Landstände“.

Dieselbe Ansicht verfocht Klewiz, indem er erklärte: „Wir haben den besten König, wir sind reich an den hoffnungsvollsten Prinzen. In ihren Tugenden selbst schon und in der Erziehung der künftigen haben wir eine Constitution und eine höhere Sicherheit gegen Missbrauch als diese je gewähren kann“[2]. Friedrich Wilhelm III. war nur zu sehr geneigt sich diesen Gedankengang anzueignen und wurde durch die Einflüsterungen von Wien in seinem Sinne bestärkt. Hardenberg fehlten Wille und Kraft,

  1. Ich bemerke, dass ich bei wörtlichen Anführungen oder vollständiger Mittheilung von Acten aus diesen Beständen die wechselnde, alterthümliche Schreibung und Interpunction nicht beibehalten habe.
  2. Klewiz’ Denkschrift vom 28. April 1817 mit Begleitbrief an Hardenberg vom 7. Juni 1817.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_063.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)