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hier gedruckter Gründungs- und Schenkungsurk. stifteten zwei Pfarrer 1275 dies Haus für Augustiner, die den Erzpriester wählten und dem Bischof von Winchester präsentirten. Das Stift wurde, ohne Beschuldigung gegen seine Priester, 1439 aufgelöst, und sein Besitz dem damals verarmten Schulcolleg zu Winchester übereignet, das fortan nur einen Caplan dort hielt.

H. F. Berry, On the use of signs [Zeichensprache] in the ancient monasteries [bes. in] St. Thomas’s abbey, Dublin; Jl. antiq. Irel. ’92, 107. Verf. druckt und übersetzt aus Hs. Dublin Trinity coll. B 3, 5, einer Augustiner-Regel vom 13. Jh., „De signis quarumdam rerum“ und vergleicht mit diesen aus St. Victor in Paris stammenden Zeichen die anderer Orden. Die Wörter betreffen zumeist Gottesdienst, Essen und Trinken. – 0L. Hendriks, The London Charterhouse; vgl. Dublin R. Oct. ’89, 459. – 0V. M. Doreau, Origines du schisme d’Angleterre; Henri VIII et les martyrs de la Chartreuse de Londres (Par. ’90), skizzirt das Klosterleben und die Gesch. der Engl. Karthäuser seit 1174, auch in den zehn Stiften ausser dem Londoner, das von 1370 datirt. Vgl. ebd. Apr. ’91, 470; HJb 12, 414; Ac. 21II91, 179. – 0A. Moore, The hist. of the Reformation in England and on the Continent [vgl. Ac. 31I91, 104] und 0G. W. Child, Church and state under the Tudors, behandeln einleitend Kirche und Staat auch im MA. Letzterer folgt für 14.–15. Jh. meist Stubbs [EHR ’91, 382], doch mit argen Irrthümern, laut Brosch DLZ ’91, 204.

Gasquet [s. DZG IV 170] bespricht in der Vorrede das innere Leben, die nationale und culturelle Bedeutung der Klöster. [Aus deren Prachtbauten folgt nicht innere Gesundheit, aus dem Antheil an Bildung, Wirthschaft, Regierung nicht die führende Rolle, die ihr Dasein im früheren MA berechtigt.] Im Vorwort bekennt Verf., die Klagen gegen die Mönche nicht so ausführlich wie ihre guten Seiten zu behandeln, und erwähnt von den vielen Umständen, die die Klosteraufhebung ermöglichten, nur einige: die Despotie der Krone, das Streberthum der Beamten, das Sinken der Adelsmacht über die Hintersassen, die Unzufriedenheit des Volkes mit den Einhegungen, die Verweltlichung der Prälaten. [All dies, z. Th. übertrieben auf die Seuchen des 14. Jh. zurückgeführt, bestand lange vor 1530! Wiclif wird zu kurz abgethan.] Werthvoll sind die Karten und Listen zur Klöster-Statistik im MA. – 0W. H. Beckett, The Engl. reformation of the 16. cent. – –, monastic England and Wycliff – –, with maps, where all [!] Engl. monastic institutions were situated (Relig. tract. soc.); vgl. Ath. 17I91, 80. – 0Pastor, Päpste, wird SatR 16I92, 80 mager für Engl. Gesch. und parteilich gegen Wiclif genannt.

Maitland, Manorial courts [Nachtrag zu DZG VII E76]. Die Einleitung erschüttert die bisherige Lehre über Englands Privatgerichte durchaus und gelangt vorsichtig aus neuer geistvoller Durchforschung des z. Th. ungedruckten Stoffes zu einigen festen Ergebnissen und einer Anzahl Fragezeichen, die fruchtreiche Beantwortung durch diesen Rechtshistoriker oder seine Schule versprechen. Die Curia baronis (domini) umfasste um 1280 auch die später für Court leet (oder customary) abgesonderte Gerichtsbarkeit und handhabte sowohl öffentliche Polizei, auch über Freisassen, wie die Gutsordnung mit den Leistungen der Hörigen. Die Quellen ihrer

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 380. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_393.jpg&oldid=- (Version vom 17.3.2023)