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Two thousand years of gild life; – – trade and industry, – – gilds and trading companies of Kingston-u.-Hull, 14–18. cent., Hull ’92. – Miss E. M. Clerke, Mediaeval guilds (Dublin R. July ’90, 145) gibt kurz Einzelheiten verschiedenster Einrichtungen, Länder und Zeiten durch einander, ohne neueste Literatur. – 0P. F. Ditchfield, The guilds of Reading, Reliq. July ’90. – Gegen Cunningham’s Ansicht [s. DZG II 225, 6], die Handwerkergilde entstehe in der Engl. Stadt aus Franzosen mit Minderrecht, spricht sich SatR 9VIII90, 175 aus. – R. Schröder, Deutsche Rechts-G. 597 vergleicht Englands und Norddeutschlands Gesamtgilde (geschworene Einung aller Kaufleute einer Stadt), aus der erst im 13. Jh. die Kleingewerbe mit Zunftzwang ausschieden. Er behandelt p. 607 die Hanse: so (d. h. Bruderschaft) hiess zuerst die Gilde aller Deutschen mit England handelnden Kaufleute, auf dem Londoner Stahlhofe; in ihr verschmolzen 1267–1308 die Hamburger, Lübecker u. Kölner Hanse (hierüber DZG VIII]. – W. J. Ashley: The London weavers’ guild (EHR July ’90, 624) ward durch Johann nicht dauernd unterdrückt, sondern gewann ihr Privileg wieder und bleibt bis 1509 nachweisbar; sie wehrte sich gegen die von Edward III. eingeführten fremden Weber. Dass die Tailors den Namen Telarii, als diese Gilde sich spaltete, fortsetzten, widerlegt Verf. mit der Etymologie von „tailler“. Vgl. DZG IV 174, 42. – 0S. Young, The annals of the Barber-surgeons of London (’90; laut Selbstanzeige Antiq. Sept. ’90, 96). Die Badergilde besteht mindestens seit dem Anfang 13. Jh’.s, zunächst religiös. Bereits 1308 aber erscheint sie mit gewerblicher Befugniss. Der Barbier ist gleichzeitig niederer Wundarzt (besonders seit 1163 die Kirche den Aderlass dem Regularclerus verbot). Doch kämpft die Gilde im 14. u. 15. Jh. gegen eine Rivalin, die Gilde höherer Wundärzte; 1462 erlangt sie Corporations-Privileg, das nur ihre wundärztliche Praxis genau darlegt, von Bart und Haar aber schweigt. – Gross, Gild merchant [s. DZG VI 115] ward allgemein anerkannt und verständnissvoll von L. T. Smith Ac. 29VIII91, 170 ausgezogen. A. Doctor, JbGVV 1891, 932 vermisst systemat. Verallgemeinerung [so auch EHR Oct. ’91]; Verf. befriedige in den Ursprüngen am wenigsten. C. V. Langlois RC 1891 I 468 findet nicht widerlegt die von Gross abgelehnte Ansicht Ashley’s (Econ. hist. p. 80 s. u.), dass die Handwerker landlose Zuwanderer, nicht Vollbürger, in der Regel nicht Gildenbrüder waren, und ihre Zunft der Gilde widerstand. Pappenheim Zs. Handelsr. 1891, 642 vermisst die Aufhellung der Entstehung der Stadt und der Kaufgilde, an deren Verbindung mit der Angelsächs. Schutzgilde er [mit Recht] festhält: die Cambridger Gilde verlangt das Wergeld für den Genossen und steuert zu dem von ihm verwirkten bei, wie die Skandinavische. Vielleicht sei der beschränkte Antheil der Kaufgilde an der Stadtverfassung nur ein Rest eines einst weiteren Antheiles der Schutzgilde daran. [? Ein erst allmähliches Verwachsen von Gilde und Stadt scheint mir Gross für das 12.–15. Jh. dargethan zu haben; Pappenheim’s Ansicht würde erstens für die Zeit vor 1100 eine entgegengesetzte Entwicklung und zweitens einen ursprünglichen engsten Zusammenhang zweier wurzelhaft verschiedenen Einrichtungen annehmen.] Vgl. Keutgen GGA ’91, n. 23. – G. Schmoller, Die geschichtl. Entwicklung der Unternehmung

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_212.jpg&oldid=- (Version vom 21.2.2023)