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besondern Zweck damit verfolgt hat, dass er das Project vom 19. Sept. als wirklich ausgeführt, als abgeschlossenen Vertrag hinstellte.

Sein Notar Matthias Sobernheim gibt uns darüber Aufschluss wider Willen. Er berichtet dem Strassburger Stadtschreiber Wernher Spatzinger brieflich[1] von dem Bund der Kurfürsten, den diese mit sehr vielen andern Fürsten geschlossen hätten[2]. Er nennt die Letzteren nicht mit Namen, weil es sich sonst gezeigt hätte, dass es gar nicht sehr viele andere Fürsten waren; denn urkundlich sind es nur zehn[3]. Aber er bezeichnet das Verhältniss als einen vollkommen fertigen Bund[4]. Der Bericht Sobernheim’s zeigt aber auch noch andere Ungenauigkeiten. Schon in den vorhergehenden Worten hat er den vorausgegangenen Bund der Kurfürsten ganz zusammengedrängt auf den blossen Marburger Tag vom Juni 1399 und von dem Bopparder Tag des April gar nichts gesagt. Das mag blosses Streben nach Kürze sein. Aber nicht so unschuldig ist das Folgende. Der Bund vom 19. Sept. 1399 ist nämlich bei Sobernheim der einzige Act zwischen Kurfürsten und Fürsten, seit zwischen ihnen von der Absetzung des Königs ausdrücklich und in officieller Urkunde die Rede war bis zur Absetzung selbst, und in ihm ist so sehr alles zusammengefasst, dass der Frankfurter Tag vom Nov. 1399 und der andre vom Febr. 1400 gar nicht zur Erwähnung gebracht werden. Dies hat aber zur Folge, dass von der Verkündung der Candidaturfähigkeit Sachsens, die auf dem Februar-Tage 1400 urkundlich gemacht wurde[5], keine Spur übrig bleibt. Denn nur der Bund vom 19. Sept. 1399 wird erwähnt, wo die Candidaturfähigkeit Sachsens gerade nicht anerkannt war. Diese Sächsische Frage soll also aus der Geschichte jener Tage ausgestrichen werden. Dass Rudolf von Sachsen unzufrieden gewesen mit dieser Ausschliessung seines Hauses von der passiven Wahlfähigkeit, unzufrieden mit der darin liegenden Ausschliessung auch seiner Person, dass er deshalb den Bund vom Sept. 1399 nicht ratificirte, dass es ihm dann gelang sein Haus doch noch unter die wählbaren aufgenommen zu sehen, das wird vor den Frankfurtern verborgen gehalten. Es sieht nun aus und soll so aussehen, als ob Rudolf von Sachsen, indem er den Bund vom Sept. annahm, der seine Candidatur nicht enthielt, von vornherein auf diese verzichtet hätte. Am liebsten hätte Sobernheim wohl gesagt, Rudolf sei damals im September persönlich dabei gewesen um zu verzichten. Da es aber aller Welt bekannt sein musste, dass er ausgeblieben war, so wird die Thätigkeit seiner Procuratoren in einer ganz auffälligen Weise hervorgehoben[6][WS 1]:

  1. RTA. 3 Nr. 231.
  2. Quamplures alios principes.
  3. RTA. 3 Nr. 59 und 60.
  4. Colligaverunt se.
  5. RTA. 3 Nr. 106; und wiederholt zu Frankfurt 1. Juni 1400 Nr. 144.
  6. RTA. 3, 288, 29 Nr. 231: dux Saxonie per suos procuratores ejus plena mandata, procuratorium et sigillum habentes.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Der Index zu dieser Fußnote ist in der Vorlage nicht angegeben, gehört jedoch an diese Stelle.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1892, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_145.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)