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die ganz dem Typus gemäss erzählt wird, auf jenes Wort zurückzuführen, dies um so mehr, als auch die Gesandtschaft der Sachsen an den König, die Lambert vor dem Peter- und Paulstage berichtet, auf das Gedicht zurückgeht. Was[1] er pag. 112 von „His atque huiusmodi principibus“ bis „adulta iam satisque roborata coniuratione, legatos mittunt ad regem“ erzählt, ist bis in’s kleinste ein Produkt seines Geistes (vgl. Diss. S. 56. 70. 76. 79. 82. 104. 107. 115).

Dem Carmen folgend berichtet Lambert hierauf eine Gesandtschaft der Sachsen an den König. Bereits Giesebrecht (III, p. 1125) und Meyer[2] (S. 23) haben seine Nachricht mit

  1. Auch Giesebrecht (Deutsche Kaiserzeit III p. 1133) hat aus chronologischen Gründen die Haltlosigkeit des Lambertischen Berichtes in vielen Einzelheiten nachgewiesen, ohne aber in der Verwendung desselben im Texte consequent zu sein. – Die namentliche Aufführung der Verschworenen bei Lambert kann nicht als Beweis für eine genaue, eingehende Kenntniss verwendet werden. Die Liste lässt deutlich die Art ihrer Zusammenstellung erkennen. I. führt Lambert alle Sächsischen Bischöfe an, alphabetisch nach dem Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Sitze geordnet; ausgenommen sind die von Zeitz und Osnabrück, die offen zum Könige hielten. Diese Aufzählung scheint erfunden; einmal treten die Bischöfe mit Ausnahme Hezil’s von Hildesheim in diesem Jahre in keiner Weise hervor, andererseits bekennt sich nach Bruno c. 39 (also erst im Jahre 1074) nur die Hälfte der Bischöfe, und zwar die von Halberstadt, Merseburg und Paderborn, und der Erzbischof von Magdeburg offen gegen den König. Friedrich von Münster gehört nach Bruno c. 27 u. 50 zu den Anhängern Heinrich’s. – II. Lambert nennt von den Sächsischen Fürsten solche, die in seinen Annalen sonst einmal vorkommen und eine antikönigliche Gesinnung erkennen lassen; Otto v. Nordheim, der aber nach Giesebrecht (p. 1121) nur zögernd an die Sache ging (nach einem Briefe Hezil’s von Hildesheim. Docum. A. 9), den Markgrafen Uoto, Dedi und bezeichnend auch hier dessen Gemahlin (p. 73 „Incitamentum tamen illi furoris vel maximum erat uxor saevissima“, hier p. 113 „et omni marchione animosior at implacatior uxor eius Adela“); ferner „Egbertus marchio Thuringorum, puer adhuc infra militares annos“ (vgl. p. 239 „puer longe adhuc infra militares annos“. – III. lässt sich annehmen, dass er die Aufzählung der Fürsten vor sich hatte, die sich zu Spiraha (p. 204) dem Könige ergaben. In beiden Fällen sind die Namen alphabetisch geordnet; dies pflegt Lambert sonst nicht zu thun (vgl. p. 106. 222. 239). Die Ausnahme p. 114 Diedericus comes vor Adalbertus comes spricht nur für unsere Ansicht, denn p. 204 steht Diedericus comes de Cadalenburg, Adalbertus comes de Thuringia.
  2. Königsberger Diss. 1877.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_329.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)