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sich der Verfasser, indem er sich nicht damit begnügt, seine eigenen Ansichten über den Ursprung des unbeweglichen Eigenthums auseinanderzusetzen, in langathmige Erörterungen gegen die Verfechter eines ursprünglichen Collectiveigenthums. Aber gerade die Uebertreibungen in seinem System machen dasselbe wenig gefährlich, und die Ansicht, welche Fustel über den Ursprung des Lehnswesens und die Lage von Land und Leuten zur Merovingerzeit äussert, scheint sich nicht wesentlich von derjenigen zu unterscheiden, welche G. Waitz aufgestellt hat; und man weiss, dass des Letzteren System jetzt fast allgemein angenommen worden ist.

Einer der Gegner Fustel’s, dem er am übelsten mitspielte, war E. Glasson, Professor in der Juristenfacultät zu Paris, der den Versuch gemacht hat, gegen ihn das Vorhandensein von Gesammteigen in Frankreich zur Merowingerzeit zu erweisen. Die Beweise erscheinen ziemlich überzeugend, aber offen gestanden, die Frage gehört kaum in das eigentliche Gebiet der Geschichte[1]. Das grosse Werk von H. d’Arbois de Jubainville über den Ursprung der Ortsnamen in Frankreich[2] ist sehr wichtig; der gelehrte Verfasser weist nach, dass die meisten den Namen der ersten Eigenthümer der Fundi der Römischen Zeit entlehnt und in gewissen Fällen mit Gallischen Suffixen versehen worden sind. Diese Thatsache war schon bekannt, aber man hatte sie nie im Zusammenhang studirt, und die neuen Gesichtspunkte, welche d’Arbois bezüglich der Beschaffenheit des Grundeigenthums in der Gallischen und Gallorömischen Zeit eröffnet, bestätigen in gewissen Punkten, berichtigen in einigen anderen die Ansichten seiner Vorgänger.

Das Werk von A. Luchaire über die Französischen Gemeinden zur Zeit der Capetinger ist ein Ueberblick, verfasst von einem tüchtigen Historiker, der im Stande ist, auf Grund der in neuester Zeit aufgestellten Theorien über die Entstehung dieser interessanten Bildungen sich seine eigene Ansicht zu bilden und dieselbe zum Ausdruck zu bringen[3]. Der Verfasser kennt die Begebenheiten und die Menschen des 12. Jahrhunderts sehr gut, und versteht es, unter jenen auszuwählen und diese zu beurtheilen. Selbst die Gelehrten werden aus der Lectüre dieses Buches, das bescheiden als populäre Darstellung für das grosse Publicum bezeichnet wird, Nutzen ziehen. – Weit weniger wichtig ist der dem Kriegsdienst der Roturiers im 11. und 12. Jahrhundert gewidmete Artikel von M.

  1. Vgl. Bibliogr. ’90, 2797.
  2. Vgl. Bibliogr. ’90, 2796 a u. ’91, 230.
  3. Vgl. Nachrr. ’90, 136 d.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_190.jpg&oldid=- (Version vom 21.12.2022)