Seite:De DZfG 1890 04 264.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

fällt ein besonders bezeichnendes Licht auf seine Handlungsweise durch das mehrfach erkennbare Bestreben, vorbedachte und anbefohlene Gewaltthaten dieser Art als bedauerliche Werke militärischer Zuchtlosigkeit erscheinen zu lassen[1] oder durch unbestimmte, verschieden deutbare Befehle[2] die Verantwortung, falls der König das Geschehene wirklich nicht billigte, von sich auf die unteren Organe abzuwälzen, in jedem Falle aber vollendete Thatsachen zu schaffen, an denen nichts mehr geändert werden konnte.

Zunächst ging Louvois’ Absicht dahin, aus den weiten Gebieten, welche in Folge des überraschenden Angriffs in die Hand der Franzosen gefallen waren, möglichst reiche Contributionen zu ziehen. Die Aussendung kleiner Streifcorps, die rücksichtslos brandschatzten, erschien ihm dazu nach wie vor als das geeignetste Mittel[3]. Demgemäss wurde denn auch verfahren: die Dörfer, Flecken und offenen Städte, welche die ihnen auferlegten Contributionen nicht zahlten, gingen alsbald in Flammen auf[4]. Neben einzelnen Theilen Frankens und Baierns hatte in Schwaben namentlich Württemberg unter dieser Kriegführung schwer zu leiden. Wohin die Franzosen selbst mit ihrer Brandstiftung nicht kommen konnten, da kauften sie, wie man ihnen ebenfalls von Versailles aus vorschrieb, die Mitwirkung des einheimischen Gesindels[5], das gern unter ihrem Schutze ungestraft dem Verbrechen nachging. Zwei Millionen sollen auf diese Art für den König von Frankreich erhoben worden sein: sicherlich aber ist der Verlust der so heimgesuchten Landschaften ein viel grösserer gewesen, denn neben den officiellen Contributionen gingen die viel schlimmeren her, welche die Truppen und ihre Führer zu ihrem eigenen Vortheil zu erheben pflegten. Nicht selten waren diese bereits so gründlich vorgenommen, dass für die staatlichen Ansprüche einfach

  1. S. seinen oben S. 250 angeführten Brief an d’Huxelles vom 6. December 1688. Lettr. mil. V S. 175.
  2. Chamlay schreibt den 5. April 1689 an ihn: Mandez s’il vous plaît, positivement ce que vous voulez qu’on fasse d’Andernach et de Meyen. Ebendas. S. 363.
  3. Lettres milit. V S. 175. Louvois an d’Huxelles, 6 Dec. 1688.
  4. Dangeau d. 11. Dec.; II S. 228. Vgl. Theatr. Europ. XIII S. 357.
  5. Rousset IV S. 164. Vgl. Louvois’ Brief an Montclar vom 10. Mai 1688: Lettr. mil. V S. 163–64. (S. oben S. 252.)
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 264. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_264.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)