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sep.), neue sehr gewichtige Gründe gegen jeden weitergehenden Einfluss Methodius’ auf Böhmen den älteren Ausführungen Wattenbach’s, Ginzel’s u. A. hinzugefügt. In derselben Richtung bewegt sich Schindler’s gutgemeinte Monographie: „Der heil. Wolfgang in seinem Leben und Wirken“ (Prag 1885). Dass die kirchlich-reformatorische Bewegung in Böhmen im ausgehenden 14. und den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhdts. mit dem Auftreten Wiclif’s in England in Verbindung stehe, war längst bekannt. Es ist nun das schöne Verdienst J. Loserth’s, diesen Zusammenhang bis ins Einzelne, ja die unmittelbare und allseitige Abhängigkeit des Czechischen Reformapostels, Joh. Huss, von dem grossen Engländer klar und drastisch dargethan zu haben. Auch die Ausbildung und Ausbreitung der Hussitischen Lehrmeinungen, die Bedeutung und Schicksale neben Huss in Spiel kommender Persönlichkeiten hat Loserth mit Erfolg zu zeigen versucht. Von den hier in Betracht kommenden Arbeiten seien genannt: „Huss und Wiclif“ (Prag 1884); „Die Latein. Predigten Wiclif’s; die Zeit ihrer Abfassung und ihrer Ausnutzung durch Huss“, ZKG 9; „Urkunden und Tractate, betr. die Ausbreitung des Wiclifismus in Böhmen“, MV 25; „Simon von Tischnow; ein Beitr. z. G. des Böhmischen Wiclifismus“, ebdt. 26. Von kleineren Arbeiten seien noch genannt: A. Gradl, „Die kirchlichen Verhältnisse des Egerlandes bis 1400“, Egerer Jb. f. 1882, und „Die Irrlehre der Wirsperger“, MV 19; E. Schebek, „Zur G. der Gegenreformation in Böhmen“, M. 21; hingewiesen auf solche von A. Wolf, A. Frind, A. Bachmann u. A.

Liegt der Schwerpunkt des Böhmischen Deutschthums vom Anfange an im Deutschen Bürger- und Bauernstande und seiner culturellen Bedeutung und Entwicklung, weniger in den Geschicken des Adels und seinem Einflusse auf die politischen Geschicke des Landes, wovon die Blätter der Czechischen Stammesgeschichte erfüllt sind, so erhellt von selbst, welche Wichtigkeit der Erkenntniss der Culturgeschichte der Deutschen Bevölkerung Böhmens überhaupt und ihrer Rechtsgeschichte insbesondere zukommt. Für letztere begegnen zunächst, indem wir von älteren Arbeiten (Rösler’s, Tomaschek’s u. A.) absehen, die allseitig als trefflich anerkannten Schriften Carl’s von Czyhlarz: „Zur G. des ehelichen Güterrechts im Böhm. und Mähr. Landrecht“ (Leipzig 1883); „Zur G. des bürgerlichen Besitzes im Böhm.-Mähr. Landrecht“, Grünhut’s Z. f. Privat- u. öffentl. Recht X; „Das Brünner Schöffenbuch und die Knihy městkých práw des Brictius von Ličsko“, M. d. Dt. Jur.-V. in Prag 1878. Ihnen stellen sich an die Seite H. Krasnopolski’s scharfsinnige Darlegungen „Zur Lehre von der Prioritätsabtretung nach Oesterr. Recht“ (mit Urkk. u. M. aus uned. Böhm. Stadtbüchern), Grünhut’s Z. VIII, und „Erörterungen

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_140.jpg&oldid=- (Version vom 27.8.2018)