Seite:De DZfG 1890 03 310.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Preussischen Verfassungsurkunde nicht auf mehr als drei bis vier Monate rechne.

Inzwischen waren, um das Deutsche Verfassungswerk zu vollenden, alle zur Eröffnung der allgemeinen Conferenzen erforderlichen Vorkehrungen seit dem 17. Mai getroffen, die Einladungen festgestellt und auf den 23. Mai erlassen worden. Die von Oesterreich Neugeladenen, ausser Preussen und Hannover, waren: Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Darmstadt, Luxemburg, Holstein und fünf von den vereinigten Fürsten und freien Städten gewählte Deputirte, nämlich Plessen, Keller, Minckwitz, Senator Smidt, Berg. In der Eröffnungssitzung am 23. las Metternich nur den vereinbarten Entwurf der Grundzüge vor, mit der Erklärung, dass man „deren nähere Entwicklung dem Bundestage vorbehalten müsse“. Der Entwurf, der sofort durch Dictatur vervielfältigt wurde, sollte drei Tage von den Betheiligten geprüft und in der zweiten Sitzung am 26. discutirt werden.

Im Berliner Archiv liegt dieser „Entwurf einer Deutschen Bundesacte“ handschriftlich dem Protokoll der ersten Sitzung vom 13. Mai bei (Nr. 85 Protocolles des conférences des plénipotentiaires et députés des princes et villes libres de l’Allemagne) mit dem Vermerk von Humboldt’s Hand: „Zuerst von dem Oesterreichischen Hofe entworfen, in Conferenzen mit Preussen und Hannover abgeändert und dann den Deutschen Fürsten officiell vorgeschlagen.“ Der Text ist natürlich vollkommen identisch mit dem bei Klüber 2, 314 ff. Die „Beilagen“ der Protokolle, die Klüber 2, 324 ff. abgedruckt hat, sind übrigens weder bei diesem noch im Berliner Archiv ganz vollständig, d. h. manche findet man dort und nicht hier, sowie umgekehrt. Beiläufig bemerke ich, dass das in der Beilage bei Klüber S. 391 wahrscheinlich wegen Unleserlichkeit ausgelassene Wort im B. A. „Collocationen“ lautet.

In der Sitzung vom 26. Mai ging es seltsam zu. Württemberg fehlte in dieser wie in allen anderen Sitzungen; Baden und Sachsen lehnten wegen Mangel an Instructionen die Betheiligung ab; die fünf Deputirten der vereinigten Fürsten und freien Städte erklärten sich im Auftrage ihrer Committenten für incompetent, „im Namen Aller abzuschliessen“, und beantragten „die Zulassung aller Bevollmächtigten zu den ferneren Berathungen“. Man trat

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 310. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_310.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)