Seite:De DZfG 1890 03 129.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

quia servus et legatus“ etc. (J. ep. 42 p. 113 Z. 19 ff.) als vertrauliche, deren Mittheilung an den Frankenfürsten sich bei der angegebenen Absicht von selbst verbot. Mithin musste er auch die Bestimmung des Termins der Synode dem Fürsten allein überlassen, und weiterhin schliesst die Richtigkeit des Datums von ep. 43 die Richtigkeit des Datums des Synodalprotokolls nicht aus.

Ware die Synode 742 gehalten worden, – so schliesst man weiter –, so hätte Bonifaz einen Bericht darüber nach Rom senden müssen; es ist auffällig, dass jede Spur eines solchen, auch eine gelegentliche Andeutung in ep. 42 fehlt. Allein Bonifaz berichtet fast nie über eine einzelne Sache besonders, sondern erstattet zusammenfassende Berichte über die Ereignisse bestimmter Zeiträume. Nach den allerdings lückenhaften Spuren der Briefsammlung scheint alle 2 Jahre ein solcher Bericht nach Rom gegangen zu sein. Darauf verweisen Willib., J. p. 449, für 722, J. ep. 25 für 724, ep. 27 für 726, ep. 28 (cf. Willib. p. 454) für 732, ep. 42 für 742, ep. 49 für 744, ep. 46 für 748. Demnach sind die regelmässigen Berichte in die geraden Jahre gefallen. Ep. 38 weist zwar auf einen solchen aus dem Jahre 739, doch rechtfertigt sich diese Ausnahme dadurch, dass der Berichterstatter 738 in Rom war. (Ob ep. 80 als eine zweite Ausnahme zu nennen ist, bleibt dahingestellt, da dieser Brief nur durch die Antwort vom 4. Nov. 751 annähernd bestimmt wird.) In dem 744 erstatteten Berichte nun hat Bonifaz (ep. 49 J. p. 134) nach Angabe der Kurie gesagt: quod et concilium Deo et Carlomanno praebente consensum et contestante factum sit, et qualiter falsos sacerdotes… suspendisti, et quia tres archiepiscopos… ordinasses etc. Hier wird ein Bericht über seine Austrasische wie über seine Neustrische Thätigkeit unterschieden. Das „concilium“ kann dabei sehr wohl collectivisch gefasst und auf die beiden Austrasischen Synoden bezogen werden. Es erhellt also, dass die Synoden erst in dem nächsten regelmässigen Generalbericht erwähnt worden sind. Dies genügte auch, da ja Anträge von der Synode nicht nach Rom gerichtet wurden, und die Beschlüsse einer Bestätigung von dort nicht bedurften.

Lässt sich die weite Lücke zwischen ep. 42 u. 43 aber nicht durch eine Versetzung von 42 tief in das Jahr 742 hinein ausfüllen (Loofs S. 16)? Ep. 43 antwortet auf 42 zwar derart unmittelbar, dass in der zwischen beiden Briefen liegenden Zeit jeder weitere Briefwechsel zwischen den Schreibenden ausgeschlossen scheint, auch fehlt jede Andeutung über den Grund der Verzögerung. Indessen geht Loofs zu weit, wenn er (S. 10) aus dem „absque mora“ der ep. 43 (J. p. 117) folgert, dass ep. 43 sich als umgehende Antwort auf ep. 42 gebe, denn diese Worte beziehen sich nach dem Zusammenhange

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_129.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)