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ergänzen[1]; selbstverständlich mussten sie sich aber nunmehr dazu verstehen, ihre Gewalt nicht nach den Vorschriften Philipp’s, sondern nach den Absichten der Stände auszuüben. Wie und durch wen ist nun diese verwegene That bewirkt worden? Sicher ist zunächst, dass sie von keiner der verfassungsmässigen Gewalten ausging: die Staaten von Brabant sowohl, wie die drei Glieder der Brüsseler Gemeinde[2] lehnten die Verantwortung dafür ab. Sicher ist ferner, dass überhaupt nur Einer als unzweifelhafter Urheber äusserlich hervortrat; das war Wilhelm van Hese, Mitglied der Brabanter Stände und Befehlshaber der von den Ständen aufgestellten Fusstruppen; in letzterer Eigenschaft hatte er den Befehl zur Gefangensetzung der missliebigen Beamten ertheilt. Aber gewiss ist endlich noch, dass Hese im Einvernehmen mit mehreren Parteigängern innerhalb der Brabanter Stände und der Brüsseler Gemeinde handelte. Die Frage ist nun, welche Männer diesen Kreis der Einverstandenen bildeten und ob sie selbständig oder unter fremden Einflüssen handelten?

Indem wir mit dem letzten Punkte beginnen, müssen wir eine Aussage prüfen, welche schon vor sechzig Jahren de Jonge in seiner Geschichte der Union von Brüssel (S. 187) herangezogen, aber nicht eingehend zergliedert hat. Am 1. September 1584, als Brüssel von Alessandro Farnese umschlossen und aufs äusserste bedrängt war, erschien eine Gesandtschaft der drei Glieder der Stadt vor den Holländisch-Seeländischen Staaten und begründete ihren Anspruch auf Unterstützung unter anderem durch den Hinweis auf die Vorgänge vom 4. September 1576. Zwei Parteien erscheinen in diesem Rückblick als Urheber des Staatsstreiches: auf der einen Seite die Brüsseler (genauer hätte man gesagt: Brüsseler und Brabanter Parteiführer) auf der anderen Seite die in Middelburg befindlichen Deputirten der Holländisch-Seeländischen Staaten mit dem Fürsten Wilhelm von Oranien an ihrer Spitze. Zwischen beiden Theilen, so heisst es, wurde das Unternehmen vereinbart, indem Jean Theron den Verkehr

    hatte sich inzwischen Roda nach Antwerpen entfernt, und Rassenghien war am 31. August an Philipp gesandt. Dafür war im Juli Mansfeld ernannt. (Gachard IV, Nr. 1665. Vgl. Groen v. Pr. V S. 376.)

  1. Bericht des Staatsraths 1576, Sept. 22. (Gachard IV, Nr. 1725.)
  2. De Jonge, Résolutions des états généraux I S. 139 (zu Nov. 24).
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_030.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)