Seite:De DZfG 1889 02 120.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Dieser kunstvolle und durch sein Alter ehrwürdige Bau blieb auf Bitten der Königin verschont. Ausserdem ging Cremona aller seiner Privilegien für immer verlustig, wurde Reichskammergut, musste auf seinen Landbezirk verzichten und 100 000 Goldflorin zahlen[1]. Die entflohenen Rädelsführer endlich verfielen als Reichsfeinde dem Banne, wurden von allen gesetzlichen Acten ausgeschlossen, ihr Vermögen confiscirt und ihre Häuser niedergerissen[2].

Dieses Edict, zumal es mit grosser Strenge zur Duchführung gebracht wurde, bedeutet einen völligen Umschwung in der Politik des Königs. Bisher hatte er seinen Ruhm darin gesucht, als der segenspendende Friedensstifter zu erscheinen, dem das Wohl aller in gleicher Weise am Herzen liegt; jetzt dagegen begann er straffere Saiten aufzuziehen, weil er sah, dass mit der einfachen Versöhnungspolitik nicht zum Ziel zu kommen sei, und weil er meinte, dass er es bei seiner nunmehr gefestigten Stellung wagen dürfe, die Widerspenstigen seinen Zorn fühlen zu lassen.

Dieser Wechsel in Heinrich’s Politik zeigte sich damals auch in anderer Hinsicht sehr deutlich. Heinrich hatte bald nach Beginn des Römerzuges die Vermittlung des Papstes angerufen, um König Robert zur Herausgabe Alessandrias und der anderen von ihm occupirten Städte Piemonts zu bewegen[3]. Clemens V., der völlig unter französischem Einfluss stand, hatte zu Gunsten Robert’s entschieden[4], daher schickte Heinrich gegen das Ende des Mailänder Aufenthalts eine Gesandtschaft nach Avignon, welche gegen diese Entscheidung Protest einlegen und

  1. Nicolaus von Butrinto 92 gibt nur 60 000 Goldflorin an. Er setzt die Summe herunter, denn es kommt ihm darauf an, den König weniger schuldig erscheinen zu lassen.
  2. Ueber letzteres vergl. Urk. 10. Mai. Dönniges II, 148–51.
  3. Vergl. S. 41 meiner Dissertation.
  4. Pöhlmann, p. 44. Heinrich hatte auf eine für ihn günstige Entscheidung des Papstes fest gerechnet, da dieser bei Beginn des Römerzuges im Herbst 1310 an Alba und Alessandria je ein Schreiben gerichtet hatte mit der Aufforderung, dem ankommenden deutschen Könige den Treueid zu leisten. Reg. Clem. Nr. 6336. Vergl. auch Dönniges II, 114 und Nicolaus von Butrinto 71. Damals hatte also Clemens die Städte Alba und Alessandria noch als zum Verbande des Reiches gehörig betrachtet.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_120.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2022)