Seite:De DZfG 1889 01 071.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Eintheilung zu eigen machen müssen. Jedenfalls erlaubt uns unsere Ansicht von der nur relativen Gültigkeit aller chronologischen Eintheilung, verändertem Bedürfniss vorurtheilsfrei zu entsprechen.

Entgegengesetzt dieser hier vertheidigten Ansicht hat O. Lorenz in dem angeführten Abschnitt seines Buches ein absolut gültiges Eintheilungsprincip aufzustellen versucht.

Es sind öfter Eintheilungen und Periodisirungen des historischen Stoffes mit dem Anspruch absoluter Gültigkeit unternommen worden, und zwar von geschichtsphilosophischen Systematikern, welche den historischen Verlauf, als liege derselbe abgeschlossen vor, von einem Begriff, einer Idee oder einem Gesetz aus erklären und den gesammten Stoff systematisch gliedern zu können meinten. Am durchgreifendsten hat Hegel in seiner Geschichtsphilosophie diesen Versuch gemacht, den noch jüngst Michelet in seinem System der Philosophie[1] ergänzt und bis ins Detail des Stoffes ausgeführt hat; andererseits operiren die Sociologen der „positiven“ Richtung Auguste Comte’s gern mit allgemeingültigen Entwicklungsstufen und -perioden, die sie aus ihren vermeintlichen Fundamentalgesetzen ableiten. Es würde viel zu weit führen, wenn wir hier die Unzulässigkeit solcher systematischen Eintheilungen und Gliederungen der Geschichte darlegen wollten; ich darf desswegen auf meine Schrift Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie, Göttingen 1880, verweisen, wo ich gezeigt habe, dass all’ solche Systeme mit dem concreten Stoff in Widerspruch gerathen und denselben je nach verschiedenen Beziehungen vergewaltigen müssen.

Eine scheinbar ganz andere Art absoluter Eintheilung will Lorenz durchgeführt wissen. Er geht von der Bemerkung aus, die er einem Aufsatz von G. Rümelin Ueber den Begriff und die Dauer einer Generation[2] entnimmt, dass immer drei Generationen vom Vater bis zum Enkel in einem Zusammenhang unmittelbarer Einwirkung aufeinander stehen, so dass der mittleren jedesmal die Aufgabe zufällt, auf die Kinder fortzupflanzen, was sie von den Eltern überkommmen hat, bezw. von jenen fernzuhalten, was sie bei diesen Abstossendes findet. Die durchschnittliche

  1. Des Systems der Philosophie vierter Theil, enthaltend die Philosophie der Geschichte, 2 Abtheilungen 1879 und 1881.
  2. G. Rümelin, Reden und Aufsätze, Tübingen 1875 S. 285 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_071.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)