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weder besser noch schlechter dünken, ob die Mehrzahl zu ihm oder zu Welcker gehen werde, es werde „kein Vernünftiger im Publikum den Ausspruch über Werth und Unwerth eines Mannes, von welchem öffentliche Proben vorliegen, in die Hand von 6 oder 8 listig bearbeiteten Chor-(sic!)Burschen legen.“ Letzteres bezieht sich auf den Vorwurf, den er Welcker machte, derselbe benütze die Gunst der Landsmannschaften und andere Umtriebe, um ihm (R.) die akademische Jugend zu entfremden. – Welcker gab nun zunächst mündlich dem Syndikus gegenüber unter dem Ausdruck des Bedauerns zu, dass er in starker Aufregung „Unangenehmes“ ausgesprochen habe, dagegen könne er seine Erklärung, dass er über Wissenschaften seiner Fakultät Vorlesungen ankündigen werde, so oft er sie nach Umständen nötig und pflichtgemäß halte, nicht zurücknehmen. Uebrigens vergebe er seinem Kollegen Rotteck die unterdessen schrittlich – also nicht etwa in der Aufregung – gegen ihn geschleuderten Schmähungen. Eine schriftliche Verteidigung reichte er beim Konsistorium erst am 3. August ein; er bat, die Sache höheren Ortes verhandeln zu lassen, und zu diesem Zweck die Akten[1] nach Karlsruhe zu schicken. Daß das Konsistorium im Interesse des Rufes der Universität selbst dies auf jede Weise abzuwenden suchte, ist natürlich. Aber alle Versöhnungsversuche blieben vergeblich. Ja als die Fakultät sich auf die Seite Welckers zu neigen schien und namentlich Amann schroff gegen Rotteck Partei nahm, da begannen auch diese beiden, Streitschriften gegen einander zu schleudern. Das Konsistorium übergab deshalb schließlich am 31. Okt. d. J. die Akten der Kuratel, mit der Bitte, dass dieselbe ihrerseits Versuche machen solle, die erbitterten Gemüter zu versöhnen. Der Kurator aber gab gleich von vornherein seinerseits jede Hoffnung auf gütige Beilegung des Streites auf und schrieb am 2. Dez. zurück, dass wenn einer der beiden Gegner die Sache höheren Orts verhandelt wissen wolle, er es unmittelbar tun solle. Und wirklich reichte Welcker trotz aller abermaligen Bitten des Konsistoriums am 17. Januar 1826 ein Schreiben und am 1. März eine größere Schrift an das Ministerium ein. Aber schon am 3. März ließ das Ministerium


  1. Nicht weniger als 39 Aktenstücke sind in dieser Streitsache den Protokollen beigegeben worden.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_074.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)