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in einem Erlass vom 1. März 1838 darauf aufmerksam gemacht, dass schon im Vorleseverzeichnis Anfang und Schluss der Vorlesungen unabänderlich festzusetzen sei, und den Professoren, die den Zeitpunkt nicht einhalten zu können glauben, die Einholung besonderer Ermächtigung zur Erlangung der Ferien zur Pflicht gemacht werde.

Zugleich mit dem Beginn und Schluss der Vorlesungen suchte man auch die übliche Herausgabe der Programme zu regeln. Nach längeren Beratungen wurde am 28. Juni 1827 festgesetzt:

1) Das Osterprogramm schreibt der jeweils austretende Prorektor;

2) Das nächste Herbstprogramm der Dekan der theolog. Fakultät, und so immer der folgende Dekan (also im andern Jahr der der jurist. Fakultät usw.).

3) Das Programm auf Großherzogs Geburtstag[1] bleibt frei „und soll auf Reproduktion dießfalls jedesmal vor den Herbstferien Beschluss gefasst werden.“

Bevor wir einige Einzelheiten aus den Fakultäten inbezug auf Lehrangelegenheiten anführen, erübrigt es, darauf hinzuweisen, wie man immer streng darauf bedacht sein musste, dass alle, die zu einer der drei andern Fakultäten übergehen wollten, zuerst die vorgeschriebenen philosophischen Vorlesungen gehört haben mussten. So ließ das Konsistorium schon im Sept. 1819, als der juristische (und zu gleicher Zeit der medizinische) – auf wiederholte höchste Weisung entworfene – Studienplan zur Einsendung vorgelegt wurde, die Gelegenheit nicht vorübergehen, ohne beizusetzen, „dass jeder Inländer, welcher zum juristischen Studium zugelassen werden wolle, sich vorher darüber auszuweisen habe, dass er die Philosophie vorschriftsmäßig absolvirt und sich der angeordneten Endeprüfung aus derselben unterzogen habe.“ Und was die Theologen betrifft, so wurden durch Ministerialverfügung vom 7. Sept. 1822 vor der kathol. Kirchensektion die Listen der „absolvirten Philosophen, welche ad theologiam aspiriren“ für jedes Jahr verlangt, „indem solchen Candidaten des geistlichen Standes, wenn sie


anderes unvermeidliches Hindernis abgehalten waren, zur gehörigen Zeit zu erscheinen.

  1. z. Z. der 9. Februar.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_058.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)