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nachdem der Münsterpfarrfond im Jahre 1828 dem kurz zuvor errichteten neuen Erzbistum einverleibt worden war. Aber er brach nochmals, 17 Jahre später, aus. Als nämlich im Jahre 1845 anstelle des Domkapitulars (und früheren Professors an der Hohen Schule) Buchegger als Münsterpfarrer Haiz trat, verlangte die Universität eine sog. Nominationstaxe von 10 fl. 24 kr., wie sie damals, als die Albertina noch das Patronat hatte, jeweils an die Universitätskasse bezahlt worden war. Natürlich weigerte sich das Erzbischöfl. Ordinariat und machte Gegenvorstellungen gegen diese Zumutung bei dem Kath. Oberkirchenrat in Karlsruhe. Letzterer berichtete an das Ministerium d. I., und dieses eröffnete, dass mit Beziehung auf die nun bestehenden Verhältnisse, wonach es sich um die Vergebung der Münsterpfarrei iure patronatus gar nicht mehr handeln könne, die Ablehnung der geforderten Zahlung einer Präsentationstaxe als ganz begründet erkannt werde. Der Senat, am 18. Nov. hievon benachrichtigt, fasste am 17. Dez. den Beschluss, „dem Syndicus eine Ausarbeitung einer Vorstellung wegen des der Universität unbilligerweise entzogenen jährlichen Rekognitionsgeldes von 50 fl. zu empfehlen, wo dann die in Frage stehende Entschädigung wegen der Präsentationstaxe wieder mit in Anregung gebracht werden könne.“

Unterdessen war mit der Münsterpfarrei ein anderer Streit ausgebrochen. Im Jahre 1820 war über sämtliche Fahrnisse des Münsters Inventar aufgenommen worden und hatte man in dieses auch die zwei Gemälde des jüngeren Hans Holbein vom Altar der Universitätskapelle eingetragen. Die Universität, die auf diese Gemälde Anspruch machte,[1] richtete am 5. Okt. 1820 an das Direktorium des Dreisamkreises die Bitte, der Münsterfabrik die Weisung zu geben, „dass sie entweder besagte Gemählde in ihrem Inventar ganz weglassen, oder die Bemerkung, dass solche Universitätseigenthum seien,


  1. Man stützte bei diesem Anspruch sich namentlich darauf, dass die Kaiser Rudolf II. und Ferdinand III., sowie Herzog Maximilian von Bayern, welche diese Gemälde zu sehen wünschten, sich jeweils an die Universität gewendet, also diese als Eigentümerin anerkannt hätten. Vgl. darüber und überhaupt über diese Gemälde Fr. X. Kraus „Die Universitätskapelle im Freiburger Münster.“ Progr. zu Großherzogs Geburtstag 1890. S. 10 ff. und namentlich die Beilagen IX bis XVII.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_026.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)