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beifügen, in Bälde eine nähere Mitteilung zu erhalten, „dass vielleicht ein Verein von größerer Ausdehnung mit Beziehungen zur Universitätsbibliothek an die Stelle des aufgelösten Vereins treten werde.“

Nun wurden zur großen Ueberraschung des Konsistoriums durch Kuratelerlass vom 20. Juli d. J. zwei universitätsamtliche Berichte mitgeteilt, des Inhalts, dass die aufgelöste Verbindung Germania (wie sich auch die Lesegesellschaft nannte) als eine geheime Verbindung fortbestehe, und dass die Fortweisung mehrerer als Hauptteilnehmer verdächtiger Akademiker deshalb beantragt werde. Zugleich wurde der Auftrag erteilt, „das Geeignete vorzunehmen, und wie geschehen, anzuzeigen.“ Das Konsistorium ließ am 28. Juli dem Universitätsamt sein Bedauern und Befremden darüber ausdrücken, dass dasselbe – überdies nicht zum erstenmal – mit Umgehung der „zunächst vorgesetzten“ Behörde sich an das Kuratorium gewendet habe. Auf der andern Seite machte man dem Kuratorium Anzeige und deutete darauf hin, „dass es zweckmäßig seyn dürfte, das Amt in die Grenzen seiner Pflichten einzuweisen.“

Natürlich wurde aber nun die Sache untersucht, und man überzeugte sich wirklich nicht nur von der Richtigkeit der gemachten Anzeige, sondern fand auch heraus, dass Mitglieder dieser geheimen Verbindung (ehemaligen Germania oder akad. Lesegesellschaft) auch die Anstifter und Hauptteilnehmer an allen Unruhen im Jahre 1832 gewesen seien, so z. B. bei der am 27. Mai in St. Ottilien abgehaltenen Studentenversammlung und bei der späteren im Schützenwirtshaus, bei den Ausschreitungen vor der Hauptwache am 29. August usw. Das Urteil, das am 26. November gefällt wurde, lautete dahin, dass einer von den Angeschuldigten mit der (einfachen) Relegation auf zwei Jahre, drei mit dem Consilium abeundi auf ein Jahr bestraft wurden, während vieren das akademische Bürgerrecht „mit dem, dass sie unverzüglich die Stadt verlassen sollen,“ aufgekündigt wurde.

Diese Tatsachen also genügten, dass auch in Freiburg nach den oben (zu Anfang des Abschnitts) erwähnten Ereignissen neue strenge Untersuchungen für nötig erachtet wurden. Im Jahre 1834 mussten auf Verlangen sämtliche Akten sowol über die Ausschreitungen „der einst hier bestehenden

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_257.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)