Die Universität zu Freiburg i. B. in den Jahren 1818–1852 (Zweiter Hauptteil, Schluß)

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Autor: Hermann Mayer
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Titel: Die Universität zu Freiburg i. B. in den Jahren 1818–1852
Untertitel: Zweiter Hauptteil
aus: Alemannia. XXII. Band, S. 193–259
Herausgeber: Fridrich Pfaff
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Erscheinungsdatum: 1894
Verlag: P. Hansteins Verlag
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Erscheinungsort: Bonn
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Quelle: Google-USA*, Commons
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[193]
DIE UNIVERSITÄT ZU FREIBURG i. B. IN DEN JAHREN 1818–1852.
ZWEITER HAUPTTEIL.
DIE REGIRUNG DES GROSSHERZOGS LEOPOLD 1830–1852.
VI. Die Revolutionsjahre.[1]
VON
HERMANN MAYER,
FREIBURG I. B.

Eine schwere Zeit war, wie für Stadt und Land, so auch für die Universität die der badischen Revolution in den Jahren 1848 und 1849.

Gleich beim Beginn der Unruhen im ersten Jahre, im Anfang des Monats März 1848, organisirten sich die Studenten als bewaffnetes Korps, wozu sie die Führer aus der Zahl der akademischen Professoren sich selbst gewählt hatten. Dieses „Studentenkorps“ trug anfangs in Verbindung mit der Bürgerwehr[2] der Stadt wesentlich dazu bei, wenigstens größere Ruhestörungen zu verhindern. Aber es zeigte sich bald, dass sie mit schlechten Feuerwaffen versehen seien. Wiederholte Bitten an den Gemeinderat der Stadt um Abgabe von Gewehren blieben erfolglos.

[194] Unterdessen nahmen die Unruhen in verschiedenen Gegenden einen bedrohlichen Charakter an. Nachdem schon zu Anfang des Monats April im Seekreis die Fahne des Aufstandes erhoben worden, kam es am 20. d. M. zu jenem Gefecht bei Kandern, in welchem General von Gagern erschossen wurde. Dann zog sich der Kampf auch in den Breisgau herab. Freiburg selbst, in welchem die Aufständischen sich verschanzt hatten, wurde über die Osterfeiertage (23. u. 24. April) eingenommen, die Freischärler versprengt und die Ruhe wieder hergestellt. Die Vorlesungen an der Universität konnten daher ungestört in der zweiten Maiwoche (8. Mai ff.) aufgenommen werden.[3]

Uebrigens war trotz verschiedener Misserfolge die revolutionäre Partei noch keineswegs vernichtet und das Ansehen der Behörden an manchen Orten schwer erschüttert. Im Hinblick darauf wurde auf Vorschlag des derzeitigen Prorektors der Hohen Schule, Adalbert Maiers, am 4. Mai eine Ergebenheits-Adresse an den Großherzog gerichtet, in der die Universität demselben die Versicherung unverbrüchlicher Treue ausdrückte.

In banger Voraussicht der sich mehrenden Unruhen hatte gleich anfangs die Staatsregirung die provisorischen Ausnahmebeschlüsse von Karlsbad, Frankfurt und Wien außer Wirksamkeit gesetzt und die Bundesversammlung ihre darauf gegründeten eigenen Beschlüsse aufgehoben. Infolgedessen verordnete sodann am 18. April 1848 das Ministerium d. I. „eine Revision der akademischen Gesetze und aller zum Vollzug der jetzt aufgehobenen Beschlüsse erlassenen Verordnungen, Statuten und Instruktionen.“ Bis zur Vollführung dieser Revision sollte „von allen Normen, die unzweifelhaft durch die erwähnten Ausnahmebeschlüsse bedingt und hervorgerufen sind,“ Umgang genommen werden. Namentlich sollten die Amtshandlungen des außerordentlichen Regirungsbevollmächtigten bei der Universität aufhören und jene wieder eintreten, die der Kurator der Hochschule (in dieser Eigenschaft) schon vorher hatte. Endlich hatte der Kurator der Immatrikulationskommission nicht mehr anzuwohnen, bei der Immatrikulation selbst fielen die beschränkenden Bestimmungen, also namentlich [195] der vorgeschriebene „Revers“ (Abschwörung der Teilnahme an Burschenschaften, Landsmannschaften usw.) weg.

Dass bei Beginn der Unruhen gleich die Einnahmen stockten und bald ganz ausblieben, ist schon früher erwähnt worden. Es war also eigentlich eine überflüssige Vorsicht, wenn ein Ministerialerlass vom 25. April „tunlichst Beschränkung der Kassenvorräte, so lange die Unruhen dauern“, anbefahl.

Ueber die Einquartirungslasten vgl. Pfister a. a. O. S. 168.

Am 29. Juni war Erzherzog Johann v. Oesterreich von der Nationalversammlung in Frankfurt zum Reichsverweser gewählt worden, und in der ersten Woche des Septembers war derselbe auch nach Freiburg gekommen, wobei ihm die Universität ein von Prof. Baumstark verfasstes Begrüßungsschreiben in Diplomform überreichte.

Aber mit der eben genannten Wahl war natürlich die deutsche Einheits- und Oberhauptsfrage nicht gelöst, sondern begann gerade jetzt der Gegenstand lebhafter Erörterung zu sein und die Gemüter mächtig überall zu erregen. Im Januar 1849 unterzeichneten auch viele Mitglieder der Universität eine in Umlauf gesetzte Zuschrift an die Reichsversammlung, die den Wunsch enthielt, die deutsche Reichskrone möge dem Hause Hohenzollern übertragen werden. Dass die Kaiserwahl am 28. März in diesem Sinne ausfiel, ist bekannt; ebenso aber auch, dass Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Würde nicht annahm. Dadurch war die deutsche Einigung wieder in die ferne Zukunft gerückt, und man sah trüben Tagen entgegen.[4]

Das Jahr 1849 war insbesondere für Baden gefährlicher noch als das vorhergehende infolge der Meutereien des Militärs.[5] Auch jetzt taten sich Freiburgs Akademiker wieder zusammen und richteten eine Bitte an den Stadtrat um Aufnahme in die Bürgenwehr und Abgabe von Gewehren. Der [196] Rat genehmigte (14. Mai) ihre Einreihung in die Bürgerwehr in der Art, dass sie ein besonderes Fähnlein bildeten. Auch Gewehre wurden abgegeben, mit der Bestimmung, dass für das Stück 15 fl. zu bezahlen oder aber Bürgschaft für Zurückgabe in gutem Zustand geleistet werden müsse.

Unterdessen wurde die Lage immer kritischer. Am 13. Mai hatte jene große Volksversammlung in Offenburg stattgefunden, deren Hauptergebnis die Errichtung des sog. Landesausschusses war. In der darauffolgenden Nacht schon floh die großherzogliche Familie außer Landes, am 14. flohen ebenso die Minister. Damit war der „Landesausschuss“ die einzige tatsächliche Regirung im Land geworden. In Freiburg gelang es schließlich dem von diesem als „Civil- und Militärkommissär des Oberrheines“ aufgestellten Advokaten Heunisch,[6] die Bürgerwehr sowie das Militär[7] seinen eigenen Plänen mehr oder minder dienstbar zu machen.

Bei der immer mehr überhandnehmenden allgemeinen Unsicherheit und Verwirrung bemächtigte sich auch der Glieder der Universität eine gewaltige Unruhe, die eine größere Anzahl von Professoren und Studenten in die Flucht trieb. Trotzdem beschloss man (in einer Plenarversammlung vom 14. Mai), vorerst wenigstens noch keine bestimmten Ferien zu geben. Drei Tage darauf wurde festgesetzt, dass die Kollegien jedoch so zu halten seien, „dass nach vier Uhr die Studirenden frei sind und zum Wehrdienst die nötigen Uebungen machen können.“

Wichtiger als die Feststellung der Vorlesungen war eine andere Frage (ebenfalls am 14. Mai zum erstenmal behandelt), nämlich die, wie man sich zu verhalten habe, wenn die eingesetzte „provisorische Regierung“ Anerkennung fordere. Mehrmals suchte man die Beratung über diese wirklich heikle Angelegenheit hinauszuschieben.[8] Erst als von den „Reichskommissären“ [197] die Versicherung abgegeben worden war, die Eidesablegung verpflichte nur insofern zum Gehorsam gegen den Landesausschuss, als derselbe die Reichs- und Landesverfassung nicht verletze, und für jede dieser Grundlage widersprechende Anordnung sei man eben dadurch des Gelöbnisses, Folge zu leisten, entbunden – erst jetzt leisteten, durch diese Erklärung in ihrem Gewissen beruhigt, die meisten[9] der anwesenden Professoren, Beamten und Bediensteten der Universität am 21. Mai den Eid in die Hände des vorher von Heunisch selbst seinerseits beeidigten Prorektors.

Bald darauf, am 4. Juni, war eine große Anzahl von Akademikern (abends 5 Uhr) unter dem etwa 400 Mann starken ersten Aufgebot[10] der Freiburger Volks- oder Bürgerwehr nach Rastatt abgezogen, um die Murglinie, welche „die Barrikade der Freiheit gegen die Anmaßungen hochverräterischer Fürsten“ werden sollte, verteidigen zu helfen. Erst anfangs Juli, als schon die Sache der Freischärler soviel wie verloren war, kehrten die meisten dieser Studenten zusammen mit anderen, die teils freiwillig, teils „gepresst“ die Universität verlassen hatten, zurück. Alle, die an den Kämpfen teilgenommen hatten, mussten sich einer zu diesem Zweck errichteten Untersuchungskommission stellen, die meisten konnten jedoch alsbald wieder auf freien Fuß gestellt werden. Eine Anzahl von Studenten war immerhin in der Festung Rastatt, deren Einschließung seit Ende Juni beendigt war, zurückgehalten worden. Für die Milderung des Schicksals und möglichst baldige Freigebung dieser Akademiker, die nach der Einnahme Rastatts am 23. Juli in den Kasematten der Festung schmachteten, hat sich der Senat nicht ohne Erfolg beim Prinzen von Preußen (den späteren Kaiser Wilhelm I.) eifrigst bemüht. Schon anfangs August waren die meisten wieder heimgekehrt.

In den Zeiten der höchsten Gefahr (Mai 1849) hatte die Universität ihre wichtigsten Papiere und Wertsachen zur Sicherung [198] nach Basel geschafft. Dort bewahrte Professor und Stadtrat Peter Merian sie in seinem Haus, bis sie am 21. Juli, als die ärgste Gefahr vorbei war, wieder abgeholt wurden. Der in der Kasse sich befindende Geldvorrat von etwa 1200 fl. war zu Besoldungszahlungen für den Monat Mai verwendet worden, und so ging der Landesausschuss, der die Beschlagnahme der Gelder aller öffentlichen Kassen verfügt hatte, bei der Universität leer aus.

Zum Schluss dieses Abschnitts möge darauf hingewiesen werden, dass, während andere Universitäten, wie Heidelberg, Gießen, Berlin, eine bedeutende Herabminderung ihrer Frequenz in diesem Jahre erfuhren, die Besuchsziffer in Freiburg sogar fast stetig gewachsen ist. Die Zahlen vom Sommer 1847 an sind: 217, 270, 231, 280, 295, 331 usw. Vgl. Abschnitt X.


VII. Das Lehrerkollegium.

Veränderungen im Stand des Lehrerkollegiums[11] kamen in diesem Zeitabschnitt folgende vor.

a) In der theologischen Fakultät.

Am 22. Februar 1832 zeigte der bisherige Ordinarius der Kirchengeschichte v. Reichlin-Meldegg seinen (am 19. d. M. geschehenen) Uebertritt zur protestantischen Kirche an, nachdem er schon längere Zeit vorher um Versetzung in die philosophische Fakultät eingekommen war. Die wichtige Folge jenes Schrittes war, dass durch allerhöchste Entschließung des Großherzogs aus dem Staatsministerium vom 27. Februar 1832 das Staatsdienerverhältnis v. Reichlin-Meldeggs durch seinen Uebertritt als von ihm freiwillig aufgelöst erklärt, jedoch ihm gestattet wurde, bei einer jährlichen Unterstützung [199] von 600 fl. aus der Universitätskasse (zu Freiburg) in Heidelberg Vorlesungen zu halten. Sein Lehrstuhl wurde – nachdem der bisherige Supplent und (seit 1833) Extraordinarius Klenkler 1835 gestorben – erst 1836 (29. Sept.) wieder ordentlich besetzt durch Dekan A. Vogel,[12] Regens am Erzbischöflichen Seminar – unter der Bedingung, dass derselbe seine bisherige Stellung aufgebe. Als derselbe im Jahr 1845, die seelsorgerische Tätigkeit der akademischen vorziehend, auf die Pfarrei Hofweier ging, bekam Schleyer[13] – schon seit 10. Mai 1838 Ordinarius, jedoch ohne Sitz und Stimme in der Fakultät – die Lehrkanzel.

Mit dem Winterhalbjahr 1836/37 schied Buchegger, zum Domkapitular ernannt, aus dem Kollegium aus. Auf den dadurch erledigten Stuhl der Dogmatik wurde am 6. März 1837 Prof. Staudenmaier[14] aus Gießen berufen. – Am 14. Juni 1836 trat Schreiber aus der theologischen Fakultät in die philosophische über. Sein Nachfolger in der Moraltheologie wurde am 31. Aug. 1837 Prof. v. Hirscher[15] in Tübingen. – Am 11. März 1846 starb nach nicht weniger als 58jahriger Tätigkeit an der Universität der Geistl. Rat und Domdekan Hug. Sein Nachfolger als Professor der Exegese wurde Adalbert Maier, der, schon am 9. Mai 1841 zum Ordinarius ernannt und Hug als Gehilfe beigegeben, selbst eine nicht geringe Anzahl von Jahren an der Universität tätig sein sollte († 1889).[16] – Endlich ließ sich der Professor der Pädagogik und Pastoraltheologie, Werk, am 14. Aug. 1847 in den Ruhestand versetzen.[17] Von den an seine Stelle Vorgeschlagenen wurde dem (später) als Volksschriftsteller berühmten Alban Stolz (damals provisorischer Direktor des Collegium theologicum am 13. Okt. [200] d. J. die Lehrkanzel provisorisch, im nächsten Jahre endgiltig übertragen.

Demnach sind die Lehrkanzeln der theologischen Fakultät im Verlauf der Regirung des Großherzogs Leopold sämtlich in andere Hände gekommen.

b) In der juristischen Fakultät

fällt die wichtigste und der Zeit nach erste Veränderung in das Jahr 1832; es ist die von der Regirung verfügte Entfernung der beiden Professoren v. Rotteck und Welcker von ihren Lehrstühlen. Von der politischen Tätigkeit derselben und der Uebertragung ihrer Ideen auf die Studirenden ist schon früher die Rede gewesen. Namentlich letzteres suchte die Regirung zu verhindern. Und da sie den beiden Männern in ihrer Eigenschaft als Abgeordneten keinen Einhalt tun konnte, so glaubte sie um so eher ihnen in ihrer Stellung als Lehrer an der Universität einen Riegel vorschieben zu müssen. Für diese, die Universität, aber galt von vornherein die Entfernung zweier so bedeutender Lehrer als großer Verlust. Sobald daher das Gerücht von einer beabsichtigten Entfernung beider – wozu auch noch Duttlinger anfangs genannt wurde – zu den Ohren des (damals noch sehr jungen) Senats drang, beeilte sich derselbe (am 14. Okt. 1832), eine Bitte um Abwendung einer solchen Maßregel beim Staatsministerium einzureichen. Es half jedoch nichts mehr: am 26. Okt. 1832 wurden v. Rotteck und Welcker in den Ruhestand versetzt. Damit war, wie man sagte, eigentlich erst die für notwendig erklärte „subjektive Reorganisation“ der Universität vorgenommen. – Man hoffte übrigens immer noch, wenigstens nicht beide auf einmal verlieren zu müssen (vgl. Senatsprotokoll vom 10. Nov. d. J.). Aber alle Bemühungen[18] halfen nichts.

[201] So musste denn mit den Neuberufungen Ernst gemacht werden. An die Stelle Rottecks (Natur, Staats- und Völkerrecht) wurde Birnbaum berufen, der jedoch schon 1835 einem weiteren Ruf nach Utrecht folgte, worauf Warnkönig[19] aus Gent 1836–44 den Lehrstuhl innehatte. Die Lehrfächer Welckers wurden unter mehrere verteilt, indem Baurittel[20] zum Ordinarius für juristische Enzyklopädie und badisches Zivilrecht ernannt, die Pandekten aber abwechselnd von Fritz, Amann und Warnkönig gelesen wurden.

Aber bei jeder Gelegenheit fast bat die Universität um die Wiedereinsetzung Rottecks und Welckers. Erst nach 8 Jahren sollte der Wunsch erfüllt werden. Am 2. Sept. 1840 wurden beide mit ihren früheren Gehältern[21] (Rotteck mit 1600 fl. und der ganzen Naturalkompetenz, Welcker mit 2000 fl.) in ihr Lehramt wieder eingesetzt. Doch war es keinem von beiden mehr vergönnt, längere Zeit an altgewohnter Stätte zu wirken. Rotteck starb schon am 26. Nov. desselben Jahres (1840); Welcker aber wurde schon im nächsten Jahr, am 21. Okt. 1841, wegen einiger Reden, die er auf einer politischen Agitationsreise in verschiedenen Gegenden Norddeutschlands gehalten hatte, abermals seines Amtes entsetzt und zwar diesmal für immer. Er verließ die Stadt 1844 und siedelte nach Heidelberg über.

Ganz um die gleiche Zeit trat auch der dritte im Bunde der „Freiheitspionire“ der Hohen Schule vom Schauplatz: Duttlinger starb nach schwerem Leiden am 24. August 1841.

So wurde also die Universität innerhalb des Zeitraums von 11 Monaten dreier ihrer berühmtesten Lehrer beraubt. Aber nicht genug. In demselben Jahr 1840 wurde dem Lehrer des (Röm. Zivil- u.) Kirchenrechts, Hofrat Amann, auf Drängen der Kurie die Facultas legendi entzogen und nur das Amt des Oberbibliothekars belassen.

Nachfolger Duttlingers wurde (28. Okt. 1841) Stabel, bisher Hofgerichtsrat in Mannheim. Im Jahr 1845 zum Hofgerichtsdirektor (in Freiburg) ernannt, las er noch zwei Semester hindurch über bürgerlichen Prozess und Prozesspraxis. [202] Schon 1843 war v. Woringen[22] für Kriminalrecht, deutsches Privat- und Staatsrecht und Rechtsgeschichte berufen worden, während – nach dem völligen Weggang Stabels – Zivilprozess und badisches Landrecht am 21. Sept. 1846 an den Hofgerichtsrat Anton Maier in Konstanz übertragen wurde.

Unterdessen war 1836 von den Lehrfächern Rottecks bezw. Warnkönigs das deutsche Staats- und Bundesrecht an Buss[23] übergeben worden. Derselbe las bald auch über Staatswissenschaften und erhielt 1844 von den Lehrfächern Amanns[24] auch das Kirchenrecht.

1844 war Warnkönig einem Ruf nach Tübingen gefolgt. Sein Lehrstuhl wurde durch keine neue Berufung wieder besetzt (Naturrecht las Woringen). Dagegen wurde 1848 der derzeitige schleswig-holsteinische Bundestagsgesandte in Frankfurt, v. Madai, als (zweiter) Lehrer des römischen Rechts berufen. Derselbe folgte aber schon im folgenden Jahr (1849) einem Ruf nach Gießen, wo er übrigens bald nachher starb. Als Nachfolger kam 1850 Ad. Schmidt von Greifswald.

So war also von allen schon 1830 tätigen Lehrern dieser Fakultät 1852 nur noch Fritz im Amt.

c) In der medizinischen Fakultät

war Schultze mit Beginn des Jahres 1831 nach Greifswald berufen worden. Sein Nachfolger (auf dem Lehrstuhl der Physiologie, vergleichenden Anatomie und „Veterinärkunde“) wurde 1832 Leuckart.[25] Nach dessen Tod (26. Sept. 1843) blieb die Lehrkanzel zwei Jahre lang unbesetzt, bis am 6. September 1845 v. Siebold aus Erlangen (zugleich für Zoologie) berufen wurde. Als auch dieser schon im Februar 1850 einem Ruf nach Breslau folgte, wurde Alex. Ecker, Sohn des mehrfach schon genannten Professors der Chirurgie und Geburtshilfe, am 16. April 1850 „in die alte neue Heimat“ berufen.[26]

[203] Nach dem Tode des alten Ecker (1829) war J. Schwörer[27] erst provisorisch mit dessen Lehrfach betraut, dann 1832 zum außerordentlichen, 1833 zum ordentlichen Professor der Geburtshilfe ernannt worden. Nach Becks Tod erhielt er auch die gerichtliche Medizin.

Am 7. April 1835 wurde der bisherige Extraordinarius Werber[28] zum Ordinarius für Pathologie, Therapie, Arzneimittel- und Giftlehre, sowie Geschichte der Medizin, 1845 auch zum Leiter der Poliklinik ernannt.

Am 15. Juni 1838 starb plötzlich der Professor der Chirurgie und Augenheilkunde und Direktor der chirurgischen Klinik, Beck, erst 44 Jahre alt. Sein Lehrstuhl blieb 4 Jahre lang unbesetzt, seine Fächer wurden unterdessen vom außerordentlichen Professor C. Hecker[29] supplirt. Erst 1842 berief man Stromeyer. Doch wurde schon 1845 Hecker zum (einstweilen überzähligen) Ordinarius ernannt und wurde auch der Nachfolger Stromeyers, als dieser im November 1848 aus dem badischen Staatsdienst austrat.

Botanik war bis 1832 nur von Perleb, der der philosophischen Fakultät angehörte, vorgetragen worden. Erst in diesem Jahre ernannte man Spenner[30] zum ordentlichen Professor eigens für die medizinischen Fächer der Botanik. Nach seinem im Jahr 1841 erfolgten Tod wurde aber erst 1846 wieder ein Nachfolger ernannt, und zwar der Professor an der polytechnischen Schule in Karlsruhe. Braun,[31] der als Prorektor in der stürmischsten Zeit der Revolution, treu auf seinem Posten ausharrend, durch Klugheit und Fertigkeit wesentlich dazu beigetragen hat, „das Vermögen der Universität vor unrechtmäßigem Eingriff zu bewahren und schließlich in Sicherheit zu bringen.“ Zugleich war (1845) von der medizinischen und philosophischen Fakultät beschlossen worden, dass die Lehrkanzel der Botanik von jener der Zoologie getrennt und letztere mit der vergleichenden Anatomie und Physiologie vereinigt werden sollte.

[204] Nach dem Weggang Brauns im Jahr 1850 nach Gießen wurden seine Lehrfächer von dem Extraordinarius Mettenius vorgetragen, bis Nägeli kam, dessen Berufung jedoch schon nicht mehr in den hier zu besprechenden Zeitraum fällt.

Gleich wie Beck wurde auch der Anatom Buchegger der Hohen Schule im schönsten Mannesalter entrissen: er starb am 13. Oktober 1839 im 45. Lebensjahr. Seine Nachfolger waren Arnold[32] 1840–45 (aus Zürich berufen), und Kobelt,[33] von 1847 an (bis dahin außerordentlicher Professor).

So waren also aus der Zeit von 1830 auch in dieser Fakultät im Jahre 1852 nur noch zwei in Amt und Würden: Baumgärtner und Fromherz.

d) In der philosophischen Fakultät

wechselten am häufigsten die Vertreter des eigentlichen philosophischen Lehrfachs. Im Jahr 1833 starb Schneller, und wurde für ihn Winnefeld[34] berufen. Derselbe hatte schon Vorlesungen angekündigt, lehnte aber nachträglich aus Liebe zu seiner bisherigen Tätigkeit am Lyzeum in Rastatt ab. Auf ihn wurde (am 12. April 1834) Reidel aus Bruchsal berufen. Aber auch er las nur bis 1837, wo er wegen Krankheit Urlaub nehmen musste. Als er schließlich gänzlich sich in den Ruhestand versetzen ließ, erhielt 1842 Sengler[35] den Lehrstuhl.

Am 9. August 1834 wurde nach längeren Verhandlungen der Diensttausch zwischen Wucherer und Seeber von der Regirung genehmigt. Wucherer kehrte also jetzt wieder an die Stätte seiner früheren Wirksamkeit, auf den Lehrstuhl für Physik und Technologie zurück. Als er 1842 in den Ruhestand versetzt und 1843 gestorben war, wurde sein Nachfolger 1844 Müller.[36]

Am 7. September 1835 starb der Mathematiker Buzengeiger und wurde durch Oettinger[37] (bis dahin Privatdozent in Heidelberg) ersetzt. – In demselben Jahre wurde am 21. Dezember Zell zum Mitglied der neu zu errichtenden Oberstudienbehörde [205] in Karlsruhe ernannt. An seine Stelle beantragte man am 17. Februar 1836 beim Ministerium, die Gymnasiallehrer Anselm Feuerbach[38] in Speier und Anton Baumstark[39] in Freiburg selbst (schon seit 1830 „Collaborator“ am philologischen Seminar) zu berufen, jenen vorzugsweise für die zur allgemeinen klassisch-philologischen Bildung gehörenden Lehrgegenstände, diesen für den philologisch-technischen und praktischen Unterricht. Betr. des Seminars solle es beiden überlassen werden, sich in die Geschäfte und Amtshandlungen zu teilen, so jedoch, dass demjenigen, der die Erstattung von Berichten, den Briefwechsel u. a. besorgt, der Name „Geschäftsführer“ beigelegt werde; später (10. Okt. d. J.) beschloss man, an das Kuratorium die Bitte zu richten, dass einfach die Direktion des Seminars zwischen beiden alljährlich wechsle. Schon diese Frage der Seminarleitung, aber auch der Umstand, dass mit kränkender Zurücksetzung Baumstarks in erster Linie Feuerbach und zwar mit größerem Gehalt[40] berufen wurde, musste zu den Zwistigkeiten führen, von denen später noch zu sprechen sein wird. – Feuerbach starb, nachdem er schon 1849 Urlaub genommen, am 7. September 1851, und Baumstark war somit einstweilen wieder der einzige Ordinarius für (klassische) Philologie.

Es wurde schon früher erwähnt, dass vor Zells Berufung die philologischen Fächer durch Hug und Deuber gelesen wurden. Letzterer beschränkte sich jetzt, nachdem ein besonderer Lehrstuhl für Philologie errichtet war, nur mehr noch auf sein „Nominalfach“ d. h. auf Geschichte. Aber das Bedürfnis nach einem zweiten Lehrer für Geschichte machte sich bald fühlbar. Schon im Jahr 1844 beschäftigte man sich mit diesem Gedanken. Die Fakultät dachte zuerst an Häusser, der z. Z. Privatdozent in Heidelberg war. Aber das Ministerium d. I. äußerte am 19. November d. J., dass in dieser Berufung „bei sonst gleichen Verhältnissen einem Katholiken der Vorzug zu geben sein dürfte.“ Auf diesen Wink hin suchte man 1845 [206] Fallmerayer in München zu gewinnen, jedoch ohne Erfolg. Ebenso wenig glückte die Berufung Bartholds in Greifswald. Erst am 4. Dezember 1846 gelang es, den bisherigen Professor und Bibliothekar in Stuttgart, Gfrörer,[41] für den neuen Lehrstuhl zu gewinnen. – Deuber aber starb am 24. November 1850 nach zweiunddreißigjähriger Tätigkeit an der Hohen Schule.

Für historische Hilfswissenschaften war 1836 der aus der theologischen Fakultät übergetretene Schreiber angestellt worden. Ueber dessen Uebertritt zum sog. Deutschkatholizismus und die darauf erfolgte Zuruhesetzung wird unten zu sprechen sein.

Am 11. Juni 1845 starb der Professor der Botanik und Naturgeschichte, Perleb. Ein Nachfolger, der der philosophischen Fakultät angehört hätte, wurde ihm nicht gegeben. (Vgl. dagegen oben unter c.)

Im Jahr 1843 wurde ein neuer Lehrstuhl für staatswirtschaftliche Fächer errichtet, nachdem lange Verhandlungen vorangegangen waren (vgl. das Protokoll der Plenarversammlung vom 16. November 1841 und die Verhandlungen der II. badischen Kammer vom 11. August 1842). – (S. auch Buss a. a. O. S. 508 ff.) Der neue (seit 1847) Ordinarius Helferich folgte aber schon 1849 einem Ruf nach München, ohne dass bis 1852 ein ordentlicher Nachfolger ernannt wurde.

Von den schon 1830 wirkenden Lehrkräften dieser Fakultät war also 1852 auch nur noch Wetzer im Amt.

Zu keinem Resultat führten die lange andauernden Verhandlungen zwischen Universität und Regirung, bezw. Stadtbehörde und Regirung über Errichtung eines forstwissenschaftlichen Lehrstuhls, für den man schon den Forstrat Klauprecht in Karlsruhe ausersehen hatte (vgl. z. B. die Senatsprotokolle vom 17. August 1850 und die in jener Zeit geführten Verhandlungen des Stadtrats).

Nach all den genannten Veränderungen war der Stand des Lehrerkollegiums im Winter 1851/52 folgender:

theol. iur. med. phil. Fak.
Ordinarii 6[42] 6 7 7[43] 26
Extraordinarii 1 1 2
Privatdozenten 1 5 3 9
7 6 13 11 37

[207] Dazu kamen noch ein Lektor für französische und englische Sprache, ein Zeichenlehrer, ein „Bereiter“ (Reitlehrer) und ein Tanzlehrer. Die Gesamtzahl der Dozenten betrug also jetzt 41; unbesetzt waren, nach zahlreichen und längeren Vakaturen,[44] wie erwähnt, jetzt nur noch zwei Lehrstühle.

Leider fehlte es auch in den dreißiger und vierziger Jahren nicht an Zwistigkeiten verschiedener Art. Zunächst blieben die Rangstreitigkeiten auch jetzt nicht aus. So verwahrte sich z. B. 1834, als Wucherer wieder nach Freiburg versetzt und als Senior der philosophischen Fakultät begrüßt wurde, Deuber in der Plenarversammlung am 13. November d. J. gegen die Anerkennung Wucherers als Senior der Fakultät, indem er selbst diese Würde beanspruchte.[45] 1836 fühlte sich Werber gekränkt, dass er bei der Dekanatswahl für 1836/37 übergangen worden, obschon an ihm der Turnus sei.

Um ähnlichen Streitigkeiten vorzubeugen, bestimmte man im gleichen Jahr 1836 bei der Berufung Warnkönigs, dass demselben seine in niederländischem und belgischem Dienst verbrachten Jahre mit eingerechnet werden und er also „nach seiner Anciennität von seiner ersten Anstellung als Professor gerechnet“ in die Fakultät eintreten solle, unter Vorbehalt jedoch des Vorrangs des derzeitigen Seniors der Fakultät.

Mehrere Jahre füllten die Zwistigkeiten aus, welche, wie schon oben erwähnt, zwischen Baumstark und Feuerbach ausbrechen. Auf dieselben näher einzugehen, würde zu weit führen. Ich verweise namentlich auf das Senatsprotokoll vom 27. Dezember 1836 u. a.

In der Absicht wol, auch allenfalls vorkommenden Rangstreitigkeiten bei öffentlichen Auftritten vorzubeugen, wurde durch Senatsbeschluss mehrmals die 1840 erneuerte „Rangordnung des corporis academici bei feierlichen Aufzügen und Versammlungen“ mittelst öffentlicher Bekanntmachung ins Gedächtnis zurückgerufen. Nach derselben hatten sich bei [208] solchen Anlässen die Mitglieder der Universität in folgender Reihenfolge anzuschließen:

1) der Prorektor,
2) die 4 Dekane (bezw. Prodekane) nach dem Rang der Fakultäten,
3–6) die ordentlichen Professoren der einzelnen Fakultäten nach ihrem Altersrang in dieser Eigenschaft,
7) der Syndikus und der Amtmann,
8) die außerordentlichen Professoren nach ihrem Dienstalter,
9) die anderen Beamten nach ihrem Dienstalter,
10) die Privatdozenten, nach der Zeit ihrer Aufnahme als solche, ohne Rücksicht auf den Rang der Fakultät. Besonders wurde noch bemerkt:
a) Bei feierlichen Aufzügen geht der Prorektor in Begleitung der zwei ersten Dekane. Zwei Pedellen tragen die Fasces voran,
b) die anderen Klassen reihen je zwei und zwei dergestalt sich an, dass möglicherweise z. B. der jüngste ordentliche Professor der theologischen Fakultät zur Rechten des ältesten der Juristenfakultät, der Universitätsamtmann zur Rechten des ältesten außerordentlichen Professors seinen Platz haben kann,
c) bei der Frohnleichnamsprozession … ist die Ordnung umgekehrt, weil die Universität vor dem Sanctissimum im Zuge sich einreiht,
d) bei Doktorpromotionen, bei einer Jubiläumsfeier, einem Leichenzug und den darauffolgenden Exequien, sowie bei der Parentationsfeier eines Professors erscheinen die ordentlichen Professoren jeder Fakultät mit den Dekanen an der Spitze, und die näher beteiligte Fakultät hat nach dem Prorektor den Vortritt, bei Promotionsakten aber haben nächst diesem die Dekane der drei übrigen Fakultäten ihren Sitz,
e) in gewöhnlichen Plenarversammlungen gebührt nach dem Prorektor den Dekanen der Vorsitz,
f) wenn ein Kommissär der Regirung oder der Universitätskurator anwesend ist, so gebührt diesem und bei Doktorpromotionen immer dem Promotor der Ehrensitz zur rechten Seite des Prorektors.

[209] Auf Streitigkeiten anderer Art – so z. B. auf die zwischen Fritz und Buss Im Jahre 1832 wegen gegenseitiger persönlichen Bemerkungen in ihren Vorlesungen[46] – einzugehen, würde wiederum zu weit führen. Es konnte natürlich nicht ausbleiben, dass sie fast alle mehr oder minder in die Oeffentlichkeit drangen und, begierig von feindlicher Seite, von den offenen und geheimen Gegnern der Anstalt aufgegriffen, zu Angriffen, Vorwürfen und Schmähungen eine Handhabe boten. Freilich kamen fast gleichzeitig die oben genannten politischen Bewegungen noch hinzu. So griff z. B. die in Heidelberg erscheinende „Mannheimer Zeitung“[47] die Professoren der Freiburger Hochschule aufs heftigste an, legte ihnen Gesetzwidrigkeit zu Last, beschuldigte sie, dass sie für Umsturz der Fürstenthrone sprächen usw.

Schließlich muss noch eine Angelegenheit Erwähnung finden, die mehr konfessioneller Natur ist; sie betrifft den uns schon bekannten Professor Schreiber.

Schreiber hatte schon 1829 bei der Kurie Anstoß erregt dadurch, dass er sich in seinem „Compendium der christlichen Moral“ (Band II, S. 273) öffentlich für Aufhebung des Zölibats erklärte. Das Ordinariat drängte deshalb in einer Beschwerdeschrift darauf, dass Schreiber von seinem Lehrfach (Moraltheologie) womöglich entfernt werde. Das Gerücht davon kam im Dezember 1832 auch dem Senat zu Ohren, und schon von da an fanden Verhandlungen statt (vgl. die Protokolle vom 11. Dezember 1832, 6. Mai 1833 u. a.). Die Entscheidung zog sich in die Länge. Noch am 16. August 1830 riet der Senat Schreiber, zu erklären, dass er die anstößig befundenen Paragraphen in seinem Lehrbuch beim mündlichen Vortrag „mit einem passenden Uebergang überschlagen“ wolle. Für die [210] Folge könne er sich ja den Uebertritt in die philosophische Fakultät auf den schlimmsten Fall vorbehalten.[48] Schreiber weigerte sich jedoch, jenes zu tun, und so wurde am 27. Aug. an das Ministerium die Bitte gerichtet, dass die Vorlesungen Schreibers über Moraltheologie aus dem Vorleseverzeichnis wegzulassen, dagegen Vorlesungen von ihm in der philosophischen Fakultät über Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, sowie über Diplomatik anzukündigen seien. Die Bitte wurde vom Ministerium am 6. September d. J. genehmigt.

So war Schreiber von nun an in der philosophischen Fakultät tätig. Da kam der sog. Deutschkatholizismus Ronges und seiner Anhänger. Schreiber warf sich der neuen Bewegung alsbald in die Arme und zeigte diesen Uebertritt am 23. März 1845 dem Erzbischof an. Nach vergeblicher Ermahnung zur Rückkehr wurde Schreiber am 9. Mai vom Erzbischof (Hermann v. Vicari) exkommunizirt. Schon mehr als 8 Tage vor dieser (vorauszusehenden) Ausschließung Schreibers aus der römisch-katholischen Kirche hatte der derzeitige Prorektor (Schwörer) diesem das Halten von Vorlesungen untersagt, und als Schreiber trotzdem am 2. Mai Vorlesungen über Ethik ankündigte, den Anschlag vom schwarzen Brett abgenommen und solches dem Kurator, dem Ministerium und Schreiber selbst angezeigt. Schwörer rechtfertigte diesen von mehreren Kollegen ihm vorgeworfenen Schritt im Senat am 3. Mai damit, dass durch den Austritt Schreibers aus der katholischen Kirche sein staatsrechtliches Verhältnis und das zur Universität in Frage gestellt sei;[49] er (Schwörer) habe „hinsichtlich seiner amtlichen Wirksamkeit keine Prärogativmaßregeln getroffen,“ in der Erwartung, dass Schreiber vor der Entscheidung durch die höheren Behörden von selbst keine Vorlesungen werde halten wollen. Da derselbe aber doch solche angekündigt, so habe er es für seine Pflicht erachtet, so zu handeln, wie er gehandelt habe. Der Senat begnügte sich daraufhin, von der Sache einstweilen Kenntnis zu nehmen, „in Erwartung des weiteren, was vom hohen Ministerio d. I. herabgelangen werde.“ [211] Auf Verlangen einiger Senatoren wurde jedoch in der Angelegenheit Schreibers („betr. die verfügte Suspension seiner angekündigten Vorlesungen“) eine nochmalige Sitzung auf den 7. Mai (früh morgens) angesagt. Die weitläufigen Verhandlungen dieser Sitzung, die Reden und Gegenreden des Prorektors und des Vertreters der theologischen Fakultät (Schleyer) einerseits und der übrigen Senatsmitglieder (v. Woringen, Stromeyer, Sengler) andererseits[50] finden sich bei Buss a. a. O. S. 223–226 genau nach dem Protokoll abgedruckt. Ich kann daher schon deshalb dieselben hier übergehen und begnüge mich damit, das schließliche Ergebnis der Verhandlungen zu verzeichnen. Es wurde – mit drei Stimmen gegen eine – beschlossen, die Bitte an das Ministerium zu richten, dasselbe möge den Prorektor veranlassen, seine Maßregel gegen Schreiber zurückzunehmen – trotzdem Schwörer wiederholte, dass er dies nie tun werde, und implicite erklärte, eher abtreten zu wollen. Das Protokoll selbst wurde samt mehreren Separativvoten ebenfalls an das Ministerium mit der Bitte um baldige Entscheidung eingesandt.

Eine weitere Senatssitzung in dieser Sache wurde auf Wunsch und unter dem Vorsitz des Kurators am 20. Mai d. J. abgehalten. Die Verhandlungen finden sich wiederum fast wörtlich bei Buss a. a. O. S. 230 ff. abgedruckt. Durch Stimmenmehrheit (wieder v. Woringen, Stromeyer, Sengler gegen den Prorektor und Schleyer) wurde beschlossen, an das Ministerium d. I. den Antrag zu stellen, „Hochdasselbe möge verfügen, dass Herr Geistl. Rat Schreiber in seiner Stellung zu belassen und nur inskünftig keine Vorlesungen über religiöse Disziplinen an der Universität Freiburg zu halten befugt sey.“ Das Protokoll wurde wieder an das Ministerium abgeschickt, zugleich aber auch eine Eingabe der theologischen Fakultät „die Inhibirung der Vorlesungen des Herrn Schreiber betr.“ – Ein Ministerialerlass vom 23. Mai gebot dem Kurator, für die Einstellung der Vorlesungen Schreibers über Ethik in seiner Wohnung – wo derselbe sie abzuhalten gedachte – „unverzüglich“ zu sorgen. Und auch der nach Karlsruhe gesandte Entwurf der Vorlesungen für das nächste Semester (Winter 1845/46) wurde nur mit ausdrücklicher Ausnahme der [212] Vorlesungen Schreibers genehmigt, deren Strich „bis auf weiter nachfolgende Entschließung“ anbefohlen wurde. Durch Entschließung des Großherzogs vom 16. Januar 1846 endlich wurde Schreiber „bis zur weiteren Verwendung desselben einstweilen“ in den Ruhestand versetzt, in der Mitteilung dieses Bescheides an das Ministerium d. I. (23. Januar) aber bemerkt, „dass der Prorektor zur geschehenen Hinwegnahme des Anschlags der Vorlesungen des Professor Schreiber nicht ermächtigt, vielmehr verpflichtet gewesen sei, diese Sache vor den Senat zu bringen ....“ Schreiber erhielt einen Ruhegehalt von 1354 fl. 14 kr., der durch Staatstministerialentschließung vom 21. Mai 1849 zusammen mit dem Werks auf die Staatskasse übernommen wurde.[51]

Es erübrigt noch, auch diesmal über die Besoldungsverhältnisse einige Worte zu sprechen. Für die erste Zeit der dreißiger Jahre sind wir in dieser Beziehung unterrichtet durch die Angaben, die in einer Bittschrift an die Landstände um Erhöhung der an die verschiedenen Fakultäten auszuwerfenden Geldsummen gemacht sind. Diese Bittschrift stammt aus dem Jahr 1831. Es bezogen damals a) in der theologischen Fakultät die 5 ordentlichen Professoren und ein Lehramtsgehilfe zusammen nur 4884 fl., b) in der juristischen Fakultät 5 ordentliche Professoren und ein außerordentlicher 8511 fl., c) in der medizinischen Fakultät 5 ordentliche Professoren, [213] ein außerordentlicher und 3 Assistenten 6361 fl., und endlich d) in der philosophischen 7 ordentliche Professoren und ein außerordentlicher 7922 fl. Demnach waren – wenn auch immerhin der verschiedene Wert des Geldes inbetracht gezogen werden muss – im Vergleich mit heute die Gehälter damals bedeutend geringer, am geringsten aber jedenfalls in der theologischen und philosophischen Fakultät, deren (ordentl.) Professoren nicht einmal 1000 fl. durchschnittlich bezogen. Für die Bedürfnisse der theologischen Fakultät beantragte deshalb damals die sonst so sparsame Budgetkommission als dringend notwendig (mindestens) 2100 fl. (für 2 weitere Anstellungen[52] und für Aufbesserung der Gehälter), „wenn überhaupt Männer von wissenschaftlichem Ruf einberufen oder auch nur der Universität erhalten werden sollen.“ Nun wurden freilich öfters in den darauffolgenden Jahren Besoldungszulagen erteilt, bald an einzelne. bald an eine ganze Anzahl von Lehrern (z. B. am 26. März 1835 an zehn, am 26. Oktober 1837 an sechs). Trotzdem betrug, wie aus den Kammerverhandlungen vom 14. Juli 1846 hervorgeht, auch in diesem Jahre noch die durchschnittliche Besoldung eines ordentlichen Professors der theologischen Fakultät erst 1280 fl., der juristischen 1426, der medizinischen 1356, der philosophischen 1384. Diese Zahlen sind immer noch nicht zu vergleichen weder mit den jetzigen überhaupt noch mit den damaligen in Heidelberg.

Diese Durchnittsziffern wurden übrigens selbstverständlich sowol nach oben wie nach unten bedeutend überschritten bezw. bei weitem nicht erreicht, je nach den Dienstjahren des betr. Lehrers und verschiedenen anderen Verhältnissen. Einige Beispiele mögen zum Beweis angeführt werden.

In der theologischen Fakultät wurde 1832 nach dem Ausscheiden v. Reichlin-Meldeggs für einen zu berufenden Nachfolger ein Dienstgehalt von 1200–2400 fl. bestimmt „je nach den Verhältnissen seiner durch Tüchtigkeit und frühere Stellung begründeten Ansprüche.“ – Staudenmaier (seit 1830 Universitätslehrer) wurde am 6. März 1837 mit einer Besoldung von 1650 fl. (in Geld und halber Naturalkompetenz) angestellt, v. Hirscher (schon 20 Jahre in Tübingen als Universitätsprofessor tätig) 31. August desselben Jahres mit 2000 fl. [214] Ad. Maier erhielt 1840 bei seiner Anstellung als Extraordinarius 700 fl., 1841 als Ordinarius eine Zulage von 500 fl.

In der juristischen Fakultät scheinen im allgemeinen von jeher die Gehälter am höchsten gewesen zu sein. Welcker und v. Rotteck hatten 1832 (und wiederum 1840) 2000 bezw. 1600 fl. (s. oben). Stabel wurde 1841 mit 1800 fl. berufen, Anton Mayer 1846 gleich mit 2000 fl.

Eine der geringsten Besoldungen erhielt wol lange Zeit Werber (medizinische Fakultät): anfangs (1835) nur 550 fl., später (1837) 750 und erst vom 1. Juli 1838 ab 1000 fl. – Der Anatom Arnold erhielt bei seiner Berufung aus Zürich (28. Januar 1840) 1500 fl., Siebold im Jahre 1845 gleich 2200 fl. – Prosektor Ecker hatte im Jahre 1840 300 fl.

Reidel, Professor der Philosophie, erhielt 1835 in Geld 1092 fl., dazu an Naturalien 3½ Ohm Wein, 20 Sester Weizen, 20 Sester Roggen und 6 Sester Gerste. – Zell bezog 1835 (neben der Naturalkompetenz) als Ordinarius der Philologie 900 fl., als Direktor des Seminars 50, als Oberbibliothekar 150, zusammen also 1100 fl. Die Naturalkompetenz wurde zu 200 fl. veranschlagt. – Baumstark hatte neben seinen 1100 fl. aus der Lyzeumskasse und der Universitätskasse zuerst 450, dann 600 und schließlich 658 fl. erhalten. Erst 1849 – als Feuerbach Urlaub genommen – bekam er die ganze Summe (1100 + 658 fl.) aus der Universitatskasse unter der Bedingung, dass er sich gänzlich nur der Universität widme.[53]

Um die Ungleichheiten in der Besoldung zu beseitigen (wenigstens für die Zukunft), sprach es der Senat – gelegentlich der Aufstellung des Budgets – am 4. Februar 1848 als Bedürfnis aus, „dass vielfach ausgesprochenen Wünschen gemäß die Besoldungen der Professoren und Beamten unter sich sowol als im Verhältnis zu den anderen Staatsdienern nach gleichen Kategorien geregelt .... werden sollten.“ Es blieb aber einstweilen bei diesen Wünschen.

[215] Schließlich dürfte es des Vergleichs halber von Interesse sein, die durch Verordnung vom 1. Oktober 1841 geregelten Bestimmungen über die Besoldung des Oberpedells zu erwähnen. Der Oberpedell erhielt:

a) Aus der Universittätskasse baar 250 fl.
b) Die halbe Naturalkompetenz, berechnet zu 108 fl.
c) 3 Klafter Buchen- und 3 Klafter Tannenholz, veranschlagt zu 60 fl.
d) 30 Pfd. Lichter „unter der bisher üblichen Verbindlichkeit“ 10 fl.
e) Von einer jeden Immatrikulationsgebühr 30 kr., im ganzen veranschlagt zu 60 fl.
f) Von einer jeden Inskription 30 kr.: 60 fl.
g) Von den für Abgangszeugnisse eingehenden Gebühren je 12 kr., veranschlagt zu 12 fl.
h) Eine Dienstwohnung, angeschlagen je nach dem Finanzgesetz zu 80 fl.
Zusammen 800 fl.

Ohne also, dass man noch die üblichen Bezüge bei Promotionen, die Arrestgebühren u. a. dazurechnet, erhielt der Oberpedell mehr als ein oder der andere Ordinarius, von anderen Dozenten gar nicht zu sprechen.


VIII. Die Institute.

Beginnen wir wieder mit der Bibliothek. Einen bedeutenderen Zuwachs erhielt dieselbe 1832 durch den Ankauf von Büchern aus dem Nachlass des Staatsrats Karl v. Baden; darunter waren u. a. sechs „große Kunstwerke,“ die auf 658 fl. zu stehen kamen. Fast um dieselbe Zeit wurde die Bibliothek des 1830 verstorbenen Mitglieds der Hohen Schule, des Hofrats Schmiderer, gegen 1000 Bände (namentlich über Tierarznei), und ein Teil der chemischen und botanischen Bibliothek Menzingers erworben. Endlich vermachte Hug der Universität seine Bücher und Münzen,[54] erstere soweit solche die Universität [216] nicht schon besaß; alle die, welche in der Universitätsbibliothek sich schon vorfanden, vermachte er dem Lyzeum seiner Vaterstadt Konstanz; die berühmte Londoner Polyglotte (im Wert von 250 fl.) bekam das Collegium theologicum. Der Schätzungspreis, der aus diesem Nachlass an die Universität gekommenen Bücher, Münzen und Antiquitäten betrug 4888 fl. 3 kr. – In demselben Monat erhielt die Bibliothek aus der Hinterlassenschaft des am 15. März 1866 verstorbenen prakt. Arztes und Hofrats Dr. Jak. Pfost eine reichhaltige Sammlung von medizinischen, naturwissenschaftlichen und philosophischen Werken, geschätzt zu 1720 fl.

Am 1. März 1838 schloss die Universitätsbibliothek mit dem Museum einen Vertrag, wonach die Universitätsbibliothek alle ihre Zeitungen und Zeitschriften 14 Tage lang auf dem Lesezimmer des Museums auflegt. Alle Halbjahre vergütet das Museum den Vorteil durch Abtretung seiner Zeitungen und Zeitschriften an die Universitätsbibliothek als Eigentum. Die Vergütung geschieht dadurch, dass die Preise der von der Universitätsbibliothek im Museum aufgelegten Schriften „nach authentischen Rechnungen deklarirt und im Vergütungsbetrage mit 50% berechnet werden .....“ Das Museum tritt dann so viele Zeitungen bezw. Zeitschriften wissenschaftlichen Inhalts an die Universität ab, als erfordert werden, um die Summe des genannten „Rekompensbetrages“ auszugleichen, „wobei der Wert dieser Schriften gleichfalls durch authentische Rechnungen von Seiten des Museums deklarirt wird." Auf diese Weise wurden dem Museum von der Universitätsbibliothek abgegeben: 10 politische Zeitungen, 2 belletristische Blätter, 12 allgemeine litterarische, 4 theologische, 15 juristische, 9 medizinische, 20 philosophische, historische und naturwissenschaftliche Journale und 15 Intelligenz- und Wochenblätter.

Für das Münzkabinet wurden 1832 die Daktyliotheken des Freiherrn v. Baden und Lipperts erworben. Ueberhaupt wuchs in dieser Zeit die Zahl der verschiedenen Antiquitäten so an, dass der Senat am 1. Juli 1840 den Gedanken der Errichtung einer Kunst- und Altertumssammlung fasste und ein Gutachten darüber von der philosophischen Fakultät bezw. von Schreiber forderte.

Aber auch die anderen Anstalten wurden entsprechend bereichert. Für das physikalische Kabinet – welches 1834, [217] als Wucherer wieder nach Freiburg kam und Direktor desselben wurde, 948 Nummern zählte (vgl. die Gedächtnisrede auf Wucherer S. 25) – wurden im Jahr 1831 von der Budgetkommission zu den bisherigen 200 fl. 100 weitere hinzugefügt. Gern hätte man auch das gerade in diesem Jahr zum Verkauf kommende physikalische Kabinet des verstorbenen Herzogs Wilhelm von Württemberg erworben, stand aber schließlich aus verschiedenen Gründen davon ab, namentlich weil die Wirtschaftsdeputation in Erfahrung gebracht hatte, dass dasselbe schwerlich unter 5000 fl. würde erworben werden können, indem schon der König von Württemberg 4500 fl. darauf geboten habe, ferner auch in Erwägung, dass weit dringendere Bedürfnisse zu befriedigen seien und erst im vorhergehenden Jahr 1300 fl. für das physikalische Kabinet verwendet worden waren.

Nicht unbedeutende Förderungen erhielten auch das zoologische und das Mineralienkabinet,[55] das chemische Laboratorium und die anatomischen Sammlungen. Im Jahr 1835 musste ein eigenes Zimmer für die geognostische und petrefaktische Sammlung eingerichtet werden.

Mit landesherrlicher Genehmigung vom 24. April 1834 wurde die zootomisch-zoologische Sammlung des verstorbenen Professors Leuckart um 5000 fl. angekauft. Weitere nicht unbedeutende Bereicherungen erhielten das zoologische und das zootomische Kabinet in den Jahren 1834–37 durch vier Sendungen des (aus der Universitätskasse unterstützten) Afrikareisenden Dr. Schimper (afrikanische Säugetiere, Vögel, Amphibien usw.), sowie von einem früheren Schüler der Univer-versität, B. Mayer aus Waldkirch, z. Z. Bataillonsarzt bei den kgl. niederländischen Truppen in Surinam, einen schönen Zuwachs von Tieren aus dieser Kolonie u. a. m. – Von kleineren Schenkungen muss hier selbstverständlich abgesehen werden.

[218] Verhältnismäßig die meisten Anforderungen machte die medizinische Fakultät für ihre Anstalten. Dieselben waren seit Ende der zwanziger Jahre in erfreulichem Aufschwung begriffen. (Vgl. das entsprechende Kapitel des vorigen Zeitraums.) Für das Budgetjahr 1832/33 z. B. wurden 3600 fl. für Klinik, Poliklinik und chirurgische Klinik, 2400 fl. für die geburtshilfliche Anstalt und das Hebammeninstitut bestimmt. Trotzdem wurden, um mit anderen Universitäten (verhältnismäßig) gleichen Schritt zu halten, immer erhöhte Ansprüche an die Staatskasse gemacht. Der Umfang der klinischen Anstalten und ihr Wirkungskreis[56] wurden schließlich so bedeutend, dass – während bis jetzt Baumgärtner Direktor der Klinik und der Poliklinik war – man es 1846 für notwendig erachtete, letztere von der ersteren zu trennen und der Leitung Werbers zu unterstellen.

Am 2. Juni 1837 beschloss die medizinische Fakultät auf die Kunde hin, dass eine Irrenheilanstalt für das Oberland bei den Ständen zur Sprache gebracht wurde, an das Ministerium eine Eingabe einzureichen, in der die Gründe für die Errichtung einer solchen Anstalt in Freiburg ausgeführt wurden. Diese Eingabe samt einer Zuschrift des Senats, ebenfalls die Bitte um Errichtung einer Irrenheilanstalt und einer psychiatrischen Klinik in Freiburg enthaltend, übergab Duttlinger am 8. Juni in der II. Kammer. Freilich könne – so führte dieser aus – die Errichtung einer großen Anstalt bei Achern (Illenau), nachdem die Sache schon so weit gediehen, nicht mehr rückgängig gemacht werden: aber die von der medizinischen Fakultät geltend gemachten Gründe gegen die Errichtung einer einzigen, das Maß überschreitenden Zentralanstalt und für die Gründung von zwei Anstalten und für ihre Verbindung mit den beiden Universitäten seien doch wichtig genug, um die Aufmerksamkeit der Kammer verlangen zu können. Der Abgeordnete Knapp machte aber der Verhandlung ein schnelles Ende dadurch, dass er solche Gegenvorstellungen nicht nur als verspätet bezeichnete, sondern auch behauptete, dass der Senat oder eine Fakultät der Universität, [219] als bloße Staatsbehörde, überhaupt kein Recht habe, sich mit Bittschriften an die Kammer zu wenden – worauf man trotz Duttlingers Widerspruch zur Tagesordnung überging.

Im ganzen wurden in den 10 Jahren von 1827–37 für die medizinische und philosophische Fakultät die für damalige Verhältnisse gewiss beträchtliche Summe von 23,820 fl. auf bauliche Einrichtungen, Anschaffung von Präparaten u. a., 13000 fl. für Bücheranschaffungen verwendet, für die theologische und juristische Fakultät im gleichen Zeitraum nur 5500 fl. Dass die staatliche Unterstützung fast nur den Sammlungen und Instituten zugute kam, davon ist schon oben im Kapitel über die Finanzen die Rede gewesen (vgl. auch Pfister a. a. O. S. 158). So konnte auch am 22. Januar 1838 der Senat in einem Bericht an das Ministerium befriedigend sich dahin äußern, es seien die Sammlungen und Institute der Universität oder vielmehr der medizinischen und philosophischen Fakultät „von der Art, dass sie denen an anderen Universitäten würdig an die Seite gesetzt werden können.“

Von den heute bestehenden Seminarien reicht außer dem schon behandelten (alt)philologischen nur das mathematisch-naturwissenschaftliche in diese Zeit zurück. Den Plan der Errichtung eines solchen legte Oettinger, damals Prorektor, am 21. Juli 1846 dem Senat vor. Als Zweck wurde die Heranbildung von Mittelschullehrern in diesem Lehrzweig bezeichnet. Auf einer Versammlung am 29. August d. J. legte Professor Müller einen Entwurf der Statuten vor. Nach § 2 derselben sind Vorsteher die ordentlichen Professoren der Mathematik, Physik, Chemie, Zoologie und vergleichenden Anatomie, Botanik, Mineralogie und Geognosie. Das Direktorat wechselt (nach § 3) jährlich in der Reihenfolge nach dem Alter. Nach § 10 sollen jährlich zwei „Verdienstprämien“ mit 80 fl. für eine Dissertation erteilt werden. – Die Statuten wurden am 13. Oktober d. J. vom Ministerium genehmigt. Noch im gleichen Winterhalbjahr 1846/47 konnte das Seminar eröffnet werden.

Im ganzen besass im Jahr 1852 die Universität folgende Institute und Sammlungen: Bibliothek, philologisches Seminar, mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar, Münzkabinet, Naturalienkabinet (mineralogische und zoologische Sammlung), botanischer Garten, physikalisch-mathematisches Kabinet, chemisches Laboratorium, anatomische Sammlungen und Institute, [220] anthropologisch-physiologisches Institut, Veterinäranstalt, pharmakologisches Kabinet, Sammlung chirurgischer Instrumente, Sammlung geburtshilflicher Apparate und Instrumente, medizinische Klinik, medizinische Poliklinik, chirurgische und ophthalmologische Klinik, Entbindungsanstalt, Zeichnungsinstitut, Reitbahn und Marstall.


IX. Die Stiftungen

der Universität wuchsen gerade in den dreißiger und vierziger Jahren so bedeutend an, dass ihnen ein besonderes Kapitel gewidmet zu werden wol verdient. Ich verweise übrigens hier für solche Leser, die genaueres zu erfahren wünschen, auf „die Urkunden über die der Universität Freiburg i. B. zugehörigen Stiftungen (von 1497–1875) nebst den auf das Stipendienwesen bezüglichen Verfügungen“[57], herausgegeben von der akademischen Stiftungskommission, Freiburg 1875. Das Werk bildet einen Abdruck und eine Ergänzung zu der ersten Ausgabe der Stiftungsurkunden, die im Jahre 1841 von Werk als dem damaligen Stiftungskommissär gemacht wurde. – Die wichtigern Stiftungen, die in unserem Zeitraum gemacht wurden, sind folgende.

Am 28. November 1837 vermachte Pantaleon Rosman, Dekan und Stadpfarrer in Breisach, 2000 fl. zur Lösung von Preisfragen aus der Theologie für (katholische) Theologen. Vgl. Stiftungsurkunden S. 330.

Am 18. April 1838 wurden von dem später als Domkapitular in Rottenburg verstorbenen Martin Tobias v. Münch, damals Dekan und Pfarrer in Wurmlingen, 1000 fl. für Anverwandte und Theologen vermacht. Vgl. Stiftungsurkunden S. 331.

In demselben Jahr 1838 wurden von Franz Löffler, Bürger und Landwirt von Endlingen, zwei theologische Stiftungen, vorzüglich für Verwandte, im Gesamtbetrag von 6679 fl. 53 kr., gemacht. Vgl. Stiftungsurkunden S. 335 ff.

[221] Der am 11. Juni 1845 verstorbene Professor der Naturgeschichte und Botanik an der Hohen Schule, Karl Julius Perleb vermachte der Universität nicht nur seine sämtlichen Bücher und Handschriften u. a., sondern auch 2000 fl. in baar zur Förderung der Naturwissenschaften an der Universität, Reisestipendien usw. Weiteres s. in den Stiftungsurkunden S. 338 ff. und in der Biographie Perlebs von Schreiber S. 13, – (Perleb bestimmte u. a. auch 1000 fl. zur Ausschmückung des Universitätschörleins im Münster mit Glasgemälden.)

Am 26. Juli 1848 starb in Basel der reiche Bürger und Rentner von da, Philipp Merian, Ehrenbürger und Ehrenrat der Stadt Freiburg. Wie derselbe der Stadtgemeinde Freiburg als solcher reiche Summen vermachte, so vergass er auch die Hohe Schule nicht. Laut seinem letzten Willen vom 8. März 1848 bekam dieselbe 5000 fl. zur Errichtung zweier Stipendien für arme Studirende der Hohen Schule mit Ausnahme der Theologen, „da diese anderweit Unterstützung finden.“ Sodann vermachte Merian auch 4000 fl. dem Freiburger Krankenspital, zunächst bestimmt zur Verpflegung armer kranker Akademiker, die nicht in der Stadt ihre Heimat haben, sowie armer Durchreisender (anderer) Personen.

Für die Gründer von Studienstiftungen an der Albertina waren früher für jeden Einzelnen Jahrestage[58] abgehalten worden. Statt dieser einzelnen Jahrestage nun wurde – wesentlich nach dem Antrag der Stiftungskommission – am 20. April 1830 beschlossen, „ein allgemeines und feierliches Anniversarium für die Gründer der hiesigen Studienstiftungen“ abzuhalten. Dasselbe sollte bestehen 1) in einem Traueramt im Münster unter Begleitung von Choralgesang „mittels Beizug der Seminaristen, die Stipendien genießen;“ 2) in einer Trauerrede, gehalten in der Aula academica.[59] Die Kosten der kirchlichen [222] Feier – so wurde ferner bestimmt – sind aus den Stiftungen, welche die Kommission in Vorschlag gebracht hat, die Kosten des Drucks der Rede aber, die im Durchschnitt sich nicht über 40 fl. belaufen sollen, aus sämtlichen Stiftungen nach Verhältnis zu bestreiten. (Durch Erlass des Ministeriums vom 25. Mai 1830 bestätigt.) – Am 21. Juni wurde der Tag des Anniversariums auf den 8. Juli angesetzt. Am 1. Juli wurde auch der Vorstand des Gymnasiums (damals „Gymnasialpräfekt“) aufgefordert, die Gymnasiasten, welche Stipendien genießen, zur Teilnahme aufzufordern.

Durch Erlass des Ministeriums d. I. vom 10. Oktober 1837 wurde ein Antrag der Universität genehmigt, wonach alle Stipendiaten verbunden sein sollen, am Ende eines jeden Semesters sich einer Prüfung zu unterwerfen aus den Fächern, welche zu hören sie durch die Studienpläne angewiesen sind, „mit der Modifikation jedoch, dass der Fortbezug der Stipendien nicht von der Erteilung der vorgeschlagenen Noten…, sondern lediglich von dem allgemeinen Urteil der Prüfungsbehörde abhängen soll, dass der Stipendiat nach dem Erfund der Prüfung und mit Rücksicht auf die für einzelne Stipendien bestehenden besonderen Vorschriften der Stifter zum Fortbezug des Stipendiums für würdig erklärt werde.“


X. Studenten und Studentenleben.
1) Frequenz.

Dass der Besuch von Mitte der dreißiger Jahre an abnahm und aus welchen Gründen dies geschah, ist schon oben dargelegt worden. Es erübrigt hier noch, durch Zahlen den Beweis zu liefern. Die Besuchsziffern waren folgende:

Jahrgang Inländer Ausländer Gesamtzahl
S. 1830 485 108 593
W. 1830/31 495 091 586
1831 476 083 559
1831/32 503 124 627
1832 450 107 557
1832/33 437 094 531
1833 409 075 484
1833/34 408 079 487

[223]

Jahrgang Inländer Ausländer Gesamtzahl
1834 370 072 442
1834/35 366 087 453
1835 322 081 413
1835/36 325 092 417
1836 333 072 405
1836/37 332 073 405
1837 320 070 390
1837/38 302 098 400
1838 274 071 345
1838/39 275 074 349
1839 222 089 311
1839/40 243 072 315
1840 238 058 296
1840/41 214 087 301
1841 208 080 288
1841/42 195 083 273
1842 179 070 249
1842/43 182 071 253
1843 167 061 228
1843/44 175 069 244
1844[60] 163 065 228
1844/45 186 062 248
1845 162 051 213
1845/46 171 041 212
1846 146 054 200
1846/47 175 044 219
1847 173 044 217
1847/48 200 070 270
1848 156 075 231
1848/49 195 085 280
1849 206 089 295
1849/50 265 086 351
1850 242 090 332
1850/51 279 080 359
1851 272 083 355
1851/52 269 077 346
1852 231 071 302

[224] Seit dem Winterhalbjahr 1851/52 kommen noch Hospitanten hinzu, sowie niedere Chirurgen, die an den Vorlesungen teilnahmen. Die Zahl jener betrug 1849/50: 22, in den folgenden Semestern 30, 29, 31, 31, 21; die der niederen Chirurgen[61] (die übrigens auch nicht immatrikulirt waren) 15, 16, 17, 17, 14, 15.

Die einzelnen Fakultäten reihen sich der Zahl nach in folgender Ordnung aneinander. Die größten Zahlen weisen wieder durchweg die Theologen auf: ihre höchste Ziffer ist 206 im Winter 1831/32, wo, wie aus der Tabelle zu ersehen ist, überhaupt die Besuchsziffer in unserem Zeitraum den Höhepunkt erreicht hat; ihre niedrigste 75 in den beiden Sommerhalbjahren 1843 und 1844. An zweiter Stelle marschiren die Mediziner, ihre Zahl schwankt zwischen 160 (1831/32) und 44 (1848). Nach ihnen kommen diesmal nicht die Angehörigen der philosophischen Fakultät, sondern die Juristen, die ihre höchste Zahl ebenfalls im Winter 1831/32 hatten mit 147, ihre niedrigste 1846 mit 29. An letzter Stelle stehen diesmal infolge der früher auseinandergesetzten misslichen Verhältnisse (neuer Studienplan für Mittelschulen) die philosophischen Zuhörer. Betrug ihre Zahl im Jahr 1830 noch 131, so sank sie bis auf 22 (1839/40), 15, 12, 5 und 2 (1841/42), um sich dann wieder – aber nur langsam – zu erholen: 6, 10, 10, 18, 34, 37, 35, 31, 27, 38, 36, 43, 31, 42, 40, 42, 29, 51, 48, 29, 19 (1852) – also immer wieder mit bedenklichen Rückgängen.

2) Ausschreitungen.

Wenn ich es versuche, Züge aus dem Treiben der Studenten vorzuführen, so muss von vornherein (namentlich für [225] diesen Zeitraum geltend) folgendes bemerkt werden. In leicht erklärlicher Weise bekommen wir aus den Protokollen des Konsistoriums bezw. Senats oder Plenums ebenso wie aus andern Quellen (Zeitungen usw.) fast nur Kunde von solchen Zügen, welche die schlimme Seite des Studentenlebens zeigen, von Ruhestörungen, Ausschreitungen u. a. – weil eben meist nur solche das Interesse der Behörden und der Oeffentlichkeit in Anspruch nahmen und nehmen mussten. Dazu kommt, dass gerade in dieser Zeit auch politische Regungen bei der studirenden Jugend nicht ganz ausbleiben konnten, solche aber von gegnerischer Seite – noch mehr als gewöhnliche, nicht politische Vorkommnisse – in Schrift und Wort vergrößert uns vielfach überliefert sind. Das also sind die Gründe, warum im folgenden mehr nur die Schattenseite des studentischen Treibens sich uns zeigen kann. Im allgemeinen war das Studentenleben nicht nur nicht schlimmer geartet, als an andern Universitäten in jener gärenden und stürmischen Zeit, sondern es wird mehrfach bemerkt, dass das Betragen der Studenten im großen und ganzen ein lobenswertes sei.

Beginnen wir also damit, zunächst die Vorkommnisse nicht politischen Charakters aufzuzählen, die erwähnenswert sind.

Am 11. März 1831 entstand, während das Konsistorium zur Budgetberatung versammelt war, ein Tumult auf der Straße. Eine größere Menge von Akademikern zog von dem Jung-Kuenzerschen Bierhaus herauf in die Hauptstraße und vor die Universität. Dem Auflauf lagen, wie man erfuhr, Reibungen von Unteroffizieren mit Akademikern zugrunde. Der Universitätsamtmann schritt gleich energisch ein, ebenso der derzeitige Prorektor Schreiber, dem es gelang, bei einem drohenden Kampf auf dem Münsterplatz das Blutvergießen zu verhindern (vgl. Rauch im erwähnten Lebensabriss Schreibers S. 249.). Der Amtmann wurde nachher samt dem Ersten Pedellen vor das Konsistorium berufen, während der Zweite Pedell „nicht zu finden war.“ Es wurden beiden Weisungen gegeben, namentlich dass ersterer noch an demselben Tag mit dem Obristen und Stadtkommandanten v. Erdorf Rücksprache nehmen solle. Nachdem der Amtmann noch in der gleichen Sitzung Bericht erstattet, wie er dies in Gegenwart des Kurators getan, wurde beschlossen, „dass jeder der anwesenden [226] Professoren privatim auf die Studirenden einzuwirken trachten wolle, damit die seit einiger Zeit herbeigerufene Aufregung der Gemüter gedämpft und die Ruhe und Ordnung erhalten werde.“ Am Abend des folgenden Tages – Samstag den 12. März – fand abermals ein Auflauf statt. Wiederum standen Soldaten, namentlich Unteroffiziere des II. Linien-Infanterieregiments Erbgroßherzog, gegen Akademiker, und es kamen abermals mehrere Verwundungen vor. Deshalb fand alsbald am folgenden Sonntag (13. III.) vormittags bei dem Stadtkommandanten v. Erdorf eine „Konferenz“ statt, welcher der Kurator und der Prorektor beiwohnten. Gleich daran schloss sich von 12 Uhr mittags eine bis 1½ Uhr dauernde Konsistorialsitzung an, in der der Prorektor über die dort gemeinsam gefassten Maßregeln Bericht erstattete. Dieselben bezogen sich darauf, dass „die bisherigen Vorfälle gehörig untersucht und die Schuldigen bestraft werden sollen, und wie die Ordnung für die Zukunft aufrecht zu erhalten sein werde.“ U. a. war dort beschlossen worden, eine Bekanntmachung an die gesamte Einwohnerschaft zu richten, welche von Konsistorium, Stadtkommando und Stadtamt zu unterzeichnen sei. Das Konsistorium fasste nun den weiteren Beschluss, „eine Estafette an den Großherzog abzuordnen und ihm den Tatbestand darzulegen.“ Da zu gleicher Zeit auch die Akademiker in der Aula versammelt waren, so erhielten die Hofräte Amann und Beck den Auftrag, die Beschlüsse denselben zu eröffnen und auf ihre (der Akademiker) Beschlüsse „in geeigneter Weise einzuwirken.“ – Die Konsistorialsitzung selbst wurde gleich um 3 Uhr nachmittags fortgesetzt und dauerte bis 7½ Uhr. Bei Beginn derselben wurde eine Abordnung sämtlicher Studenten in den Saal eingelassen und ihnen eröffnet, dass man – mit Ausnahme eines einzigen Punktes, dessen Abänderung sie sich aber gleich gefallen ließen – mit ihren „auf Erhaltung der Ruhe und Ordnung zielenden“ Beschlüssen einverstanden sei. Nachdem der Prorektor dann noch die geeigneten Ermahnungen im Namen des Konsistoriums an sie gerichtet, wurden sie wieder entlassen. Dem Stadtkommando gab man darauf Nachricht, die Studenten hätten versprochen, ihrerseits Versuchen zu Reibereien von der andern Seite her soviel wie möglich ausweichen und überhaupt in den Schranken der Gesetze bleiben zu wollen. Man werde [227] natürlich Ungesetzlichkeiten, die etwa von den Studenten doch noch begangen würden, streng entgegentreten, erwarte aber dasselbe von der Militärbehörde. Auch stellte man das Ansuchen, dass es erlaubt sein möge, den Militärpatrouillen die Universitätspedellen beizugeben. In derselben Sitzung wurde eine Kommission eingesetzt, die alsbald den geplanten Bericht an den Großherzog abfassen solle, worauf man zur Entgegennahme desselben um 10 Uhr (Abends) wieder zusammentreten wolle – ein Beweis, wie ernst die Angelegenheit aufgefasst wurde. Die Sitzung kam jedoch erst um Mitternacht zustande und dauerte bis 2 Uhr(!). In dieser nächtlichen Versammlung[62] wurde der Bericht, wie ihn die Kommission aufgesetzt, der Hauptsache nach genehmigt – nur mit der Beschränkung, dass die Kommission, „um die Militärpersonen möglichst zu schonen, alles dasjenige, was auf bloßen Gerüchten beruht…, aus dem Bericht weglassen solle.“ Das Schreiben selbst wurde an die beim Landtag in Karlsruhe weilenden Mitglieder der Hohen Schule (also Zell, Rotteck, Duttlinger, Welcker und Administrator Schinzinger) abgeschickt, und dieselben aufgefordert, alsbald in einer zu erbittenden Audienz dasselbe dem Großherzog zu übergeben. Die im Bericht enthaltenen Bitten waren der Hauptsache nach folgende: 1) „die strengen militärischen Strafen und Vorsichten allerhöchst landesväterlich schützend eintreten lassen zu wollen,“ 2) „allerhöchst unmittelbare strenge Befehle geben zu wollen, worin die Universität mit den Studirenden die einzige sichere Bürgschaft wegen Wiederholung der vorgefallenen Angriffe in den nächsten Tagen sehen können.“

Schon am 16. d. M. erhielt man das – mit dem Ausdruck höchsten Bedauerns über die aufregenden Vorgänge verbundene – Versprechen, alle zugebote stehenden Mittel anwenden zu wollen…. An dem gleichen Tag schrieb Zell von Karlsruhe, dass ihnen, den Abgeordneten, von dem Großherzog mit den gnädigsten Ausdrücken erwidert worden sei; namentlich habe derselbe sich dahin geäußert, dass man einen unparteiischen [228] Kommissär zur Untersuchung absenden wolle. Im gleichen Sinn habe sich auch der Chef des Ministeriums d. I., Staatsrat Winter, geäußert.

Dieser Kommissär, Ministerialrat und Geh. Referendär Beck, kam schon am 17. März an. An demselben Tag wurde eine Kommission eingesetzt, um zu beraten, wie die Untersuchung zu führen sei… und um sich mit dem Regirungskommissär ins Einvernehmen zu setzen. Zugleich ließ man in einem Anschlag ad valvas bekannt machen, wie der Großherzog selbst wolle, „dass eine strenge Untersuchung durch die kompetenten Behörden eintreten, dass der Gerechtigkeit ihr voller Lauf gelassen werden, dass nicht die mindeste Begünstigung eines Standes Platz greifen solle, dass aber auch S. Kgl. Hoheit das Zutrauen hätten, es werde nun die Ruhe durch keine weitere Störung mehr unterbrochen, und im Vertrauen auf diese Maßregeln aller Selbsthilfe sich enthalten werden.“

Auch in Briefen von Duttlinger und Welcker wurde das Wohlwollen des Großherzogs bestätigt. Zugleich aber meldeten dieselben auch, dass bei dieser Veranlassung die Universität „von gewissen hiesigen Personen, die im öffentlichen Dienst sind,“ hart verläumdet worden sei.

Die genannte Kommission, bestehend aus dem Prorektor und den Professoren Fritz und Amann, berichtete am 26. März, wie der Regirungskommissär neben andern Maßregeln die Vermehrung der Universitätspedellen, sowie die Anwendung einer Bürgergarde oder des Bürgermilitärs für den Fall einer Wiederholung der Unruhen vorgeschlagen habe. Das Konsistorium sprach sich aber gegen diese nur in Beziehung auf Freiburg zu ergreifenden Maßregeln aus, „weil dadurch bei dem auswärtigen Publikum leicht der Schein erregt werden könnte, als hätten die Scenen vom 11. und 12. März in einem Kampf der kommandirten bewaffneten Macht gegen akademische oder andere nichtsoldatische Ruhestörer bestanden, da sie doch vielmehr in Anfällen zahlreicher militärischer Ruhestörer auf friedliche und wehrlose meist vereinzelte Personen bestanden habe. So könnte die hiesige Studentenschaft, die ruhigste in Baden, und vielleicht in Teutschland, als eine besonders unruhige erscheinen, und Bürger und Professoren in ein übles Licht kommen. Abgesehen von der gegen das [229] Militär zu übenden Strenge müsse man wünschen, dass für Freiburg keine nicht allgemeine und namentlich nicht auch für Heidelberg giltige Maaßregel getroffen werde. Im Falle aber, dass sie allgemein angeordnet würde, wünsche er allerdings, dass auch einige Professoren bei ihrer Ausführung verwendet werden möchten.“

Der Regirungskommissär reiste am 30. März wieder ab. Er hinterließ verschiedene Anordnungen und Ermahnungen, z. B. dass man Sorge tragen müsse, „dass die Versammlungszimmer der Studenten von den gewöhnlichen Wirtsstuben, wo Soldaten und Handwerkspursche sich einfinden, abgesondert werden,“ für die Anstellung einer hinlänglichen Anzahl von Unterpedellen werde er sich verwenden u. a. m. Von den (andern) Vorschlägen für den Fall bedenklicher Zusammenrottungen in Zukunft werde er übrigens Umgang nehmen.

Aber die versprochene Vermehrung der Pedellen ließ lange auf sich warten. Es war noch nichts in dieser Hinsicht geschehen, als Ende Mai 1831 nächtliche Ruhestörungen, sowie angebliche Ungebührlichkeiten gegen die Wache am Schwabentor vorkamen und am 4. Juni vom Universitätsamt dem Konsistorium gemeldet wurden. Das letztere beschloss deshalb am 8. Juni, dass Zell in Karlsruhe Erkundigungen über den Stand der Sache einziehen solle. Am 29. Juli beschloss man nochmals, die in Karlsruhe anwesenden Kollegen zu ersuchen, „dass sie die Erledigung betreiben und sich besonders dafür verwenden möchten, dass die anzustellenden Unterpedellen aus der Stadtkasse bezahlt werden.“ Aber erst nachdem nochmals eine Bitte um Verwendung in dieser Sache an das Kuratorium am 27. Oktober d. J. abgegangen war, wurde durch einen Kreisdirektorialerlass vom 18. November 1831 wenigstens soviel bestimmt, „dass das Stadtamt einstweilen zwei Polizeidiener zur ausschließlichen Disposition an das Universitätsamt abgeben soll.“ Erst am 19. Dezember d. J. kam die Ministerialermächtigung (23. Dezember durch die Kuratel mitgeteilt), dass einstweilen und auf Probe zwei Unterpedellen angestellt werden könnten gegen eine bestimmte Tagesgebühr. Am 26. Februar des nächsten Jahres teilte die Kuratel eine weitere Ministerialermächtigung mit, nach welcher die Zahl der Unterpedellen vorläufig auf vier zu vermehren sei. Dies geschah auch durch Kuratelerlass vom 14. März, trotzdem [230] das Konsistorium am 9. März sich dahin äußerte, es sei vorderhand an einem weiteren Pedellen genug. Es geschah also nach seiner Ansicht des Guten zuviel.

Unterdessen war am 28. Juni d. J. die Untersuchung der im März von dem Militär verübten Ausschreitungen vom Universitätsamt beendigt worden. Am gleichen Tag wurde der Bericht vom Konsistorium an die Kuratel eingesandt mit dem Bemerken, dass das Universitätsamt die Untersuchungsakten dem Großh. Hofgericht zur Entscheidung der in demselben vorkommenden Beschuldigungen übergeben werde. – Das kriegsgerichtliche Urteil lautete dahin, dass von jenen wegen Streithändeln mit Akademikern in Untersuchung gezogenen Militärs des II. Linien-Infanterieregiments 46 Unteroffizire, Korporale, Fourire, Hoboisten usw. mit schwerem Arrest von 3 bis 10 Tagen bestraft, zwei derselben zu andern Regimentern versetzt und sämtliche zu Tragung der Untersuchungskosten verurteilt wurden. Der Inhalt des Urteils wurde Mitte November in Gegenwart des Prorektoratsverwesers (Ex-exprorektors), der „eine passende Anrede“ hielt, den Akademikern bekannt gegeben. Auch wurde das Amt beauftragt, für die Veröffentlichung an die inzwischen abgegangenen seinerzeit beteiligten Akademiker durch die zustehenden Aemter zu sorgen. – Die Untersuchung gegen die wegen ebenderselben Märzunruhen angeschuldigten Studenten zog sich bis in das Jahr 1832 hinaus. Schließlich wurden sämtliche Angeklagte teils klag-, teils schuldlos erklärt.

Gelengentlich der Vorgänge im März 1831 war vorhin auch von einer Versammlung der Studirenden in der Aula die Rede. Schon am 11. Dezember desselben Jahres fand wieder eine solche Studentenversammlung in der Aula statt, und es kam daselbst zu „unziemlichen Auftritten.“ U. a. wurden daselbst „durch das unvorsichtige Benehmen eines Akademikers aus Karlsruhe“ dem Staatsrat Minister Winter Pereatrufe gebracht. Die Mannheimer Zeitung, deren Gesinnung der Universität gegenüber wir schon zur Genüge kennen gelernt haben, brachte alsbald auch die Nachricht, dass ein Student der Medizin von Freiburg bei dieser Versammlung sich sogar eine Verunglimpfung der Büste des Wiederbegründers der Hohen Schule, als des Großherzogs Ludwig, habe zuschulden kommen lassen. Diese Anschuldigung stellt sich [231] jedoch bei der Untersuchung als völlig erdichtet heraus, und man beschloss daher, nicht nur dem Kuratorium von dieser Verleumdung Nachricht zu geben, sondern auch eine offizielle Erklärung gegen die Mannheimer Zeitung in die Karlsruher Zeitung einrücken zu lassen. Im übrigen wurde nur beschlossen, am schwarzen Brett „eine ernstliche aber väterliche“ Zurechtweisung in lateinischer Sprache bekannt zu machen und jenem Karlsruher Akademiker einen Verweis zu geben. Um aber auch für die Zukunft ähnlichen Auftritten bei Studentenversammlungen vorzubeugen, beschloss man am 16. Dezember, das Universitätsamt zu beauftragen, „sich künftig von solchen Versammlungen vorläufig in Kenntnis zu setzen und dem Prorektorat zum Zweck der näheren Information über den Gegenstand der Versammlung, und der zu erteilenden Erlaubnis zu ihrer Abhaltung davon die Anzeige zu machen.“ Ohne Erlaubnis des Prorektors werde man in Zukunft die Aula oder „ein anderes Universitäts Lokale“ solchen Versammlungen nicht mehr aufschließen lassen. Am 24. Dezember trug dann der Exprorektor weiter vor, „er habe veranstaltet, dass immer einige Akademiker, welche die Einladung zu einer Versammlung unterzeichnen, sich verbindlich machen müssen, dass kein anderer Gegenstand als der von ihnen voraus zu bezeichnende vorkommen werde, und dass zur Zeit der Versammlung der Universitätsamtmann in seinem Amtszimmer sich aufhalte, um, wenn etwas Ordnungswidriges sich zutragen sollte, von den für die Ordnung haftenden Akademikern ersucht, in der Versammlung erscheinen und durch sein amtliches Ansehen Ungebührnisse in der Entstehung unterdrücken und die Ordnung handhaben zu können.“

Gegen solche Studentenauftritte sind auch die Worte gerichtet, die der Großherzog in seiner Erwiderung auf das ihm geschickte Dankschreiben wegen Erhöhung der Dotation am 30. Januar 1832 aussprach: „… aber es ist auch mein fester Entschluss, jeder ungebührlichen Anmaßung und noch mehr jeder gesetzwidrigen Handlung mit Kraft entgegenzutreten…,“ sowie der am Schluss ausgesprochene Wunsch, es möge die Universität „die ihr anvertraute Jugend zu tüchtigen, Gesetz und Ordnung liebenden Bürgern heranbilden,“ denn nur dann könne sie auf seinen und des Vaterlandes Dank zählen, wenn sie zugleich „den Frieden der Gemüter, [232] die Eintracht und die Ruhe zu erhalten und zu befestigen sucht.“

Dass leider diese Ruhe und dieser Friede der Gemüter schon im August desselben Jahres empfindlich gestört wurden, und wie jene Störung der unmittelbare Anlass zu der – übrigens schon länger vorauszusehenden und namentlich durch die (noch unter näher zu besprechenden) Anteilnahme an Politik seitens der Akademiker und der Lehrer heraufbeschworenen – Schließung der Universität war, ist schon oben gesagt worden.

Weitere Ruhestörungen kamen am 1. Dezember 1833 vor. Ein, wie es hieß, an sich unbedeutender Auftritt zwischen einigen Studenten und der Polizei zog durch das Herbeirufen der Militärwache unangenehme Folgen nach sich. Kurz nach 9 Uhr[63] kamen sechs Studenten in die Nähe des Museums, wo sie ein Ständchen brachten und das Liedchen „Stille, stille! Leise, leise!“ sangen. Zwei Polizeidiener, die dazukamen, geboten den Sängern Ruhe. Die Studenten erhoben dagegen Einsprache, da es nicht außer der Polizeistunde sei und ein solches Lied ihnen durchaus nicht verboten werden könne; jedenfalls stehe es nur dem gleichfalls anwesenden Universitätspedell zu, sie zur Ruhe zu verweisen. Letzterer selbst untersagte aber nur einen lärmenden Gesang und erhob auch seinerseits Einsprache gegen Festnehmung durch die Polizei. Darauf entfernte er sich während des Wortwechsels, um einen seiner Kameraden herbeizurufen. Einer der Polizeidiener aber holte inzwischen die Militärwache. Da die Studenten auch jetzt noch, im Gefühl, nichts Gesetzwidriges getan zu haben, der Gefangennehmung widersprachen, so wurden sie von der Militärwache mit Gewalt, unter Anwendung von Kolbenstößen, auf die Hauptwache gebracht. Aber in wenigen Augenblicken versammelten sich, da es gerade Sonntag war, die Studenten und andere Einwohner in zahlreicher Menge vor der Hauptwache und verlangten die Verhafteten heraus, ohne jedoch eine gewaltsame Befreiung zu versuchen, da niemand der Anwesenden bewaffnet war. Inzwischen kamen der Prorektor der Universität, der Universitätsamtmann, einige [233] Professoren und Offizire, sowie der Stadtkommandant herbei und stellten in wenigen Augenblicken die Ruhe wieder her.

So weit der ausführliche Bericht in der Freiburger Zeitung. In auswärtigen Blättern wurde die Sache alsbald aufgegriffen, vielfach entstellt und in einer für die Studirenden höchst nachteiligen Weise berichtet. Anderseits aber zeigte es sich auch bald, dass jener Bericht des Freiburger Blattes den ganzen Vorgang zu optimistisch aufgefasst und die Studenten unverdientermaßen zu sehr in Schutz genommen hatte. Dazu kam, dass am darauffolgenden Sonntag (8. Dez.) noch ärgere Ausschreitungen nachfolgten. Abends 8 Uhr wurde an diesem Tag ein Soldat, der auf der Kaiserstraße ruhig der Kaserne zuging, mit einem Stockdegen von einem jungen Mann – einem Studenten,[64] wie dem Senat berichtet wurde – angefallen und verwundet, so dass er noch am nämlichen Abend in das Spital gebracht werden musste. Auch wurden in der Nähe des Theaters von vier Studenten gegen einen Soldaten Gewalttätigkeiten verübt. Diese Vorgänge riefen in Verbindung mit denen am 1. Dezember eine große Aufregung unter den Einwohnern der Stadt hervor, welche „nicht ohne bedrohende Folge für die Sicherheit und Ruhe der Stadt“ blieb. Das Stadtamt erließ deshalb am 9. Dezember einen Aufruf an die Bürger und Einwohner, in dem zunächst ein Tadel ausgesprochen wird über die einseitige Schilderung in öffentlichen Blättern, namentlich auch in der Freiburger Zeitung, deren Darstellung eine Begünstigung der Selbsthilfe und des Auflehnens gegen die Behörden sei. Sodann mahnte das Stadtamt, zur Versöhnung der Gemüter und zur „Hinweisung der Gekränkten auf den gesetzlichen Weg“ beizutragen, warnte vor jeder voreiligen Parteinahme und schloss mit folgender Drohung: „Die Uebelgesinnten aber, welche solche die öffentliche Ruhe störende Auftritte zu fördern, und das Wohl ihrer Mitbürger für leeren Wortschall zu erklären geneigt sind, versichern wir, dass wir das Ansehen der Gesetze um jeden Preis aufrecht zu erhalten entschlossen sind … (und) dass es uns weder an hinreichenden Mitteln, noch an Mut gebricht, frevelhafte Umtriebe jeder Art mit Nachdruck und Erfolg zu bekämpfen.“

[234] Zum Glück wiederholten sich die Auftritte nicht mehr, wie man befürchtet hatte. Das Stadtamt gab am 12. Dezember seiner Genugtuung darüber Ausdruck und bemerkte ausdrücklich gegenüber den Gerüchten von „Polenliedern und Charivaris,“ dass politische Tendenz jenen Ausschreitungen nicht zugrunde gelegen habe. – Um für die Zukunft ähnliche Vorgänge womöglich zu verhüten, hatte unterdessen der Senat am 9. Dez. unter Anwesenheit des Stadtdirektors (v. Kettenacker) und des Amtmanns (Riegeler) beschlossen, in einem Anschlag ad valvas 1) auf den § 25 der akademischen Gesetze hinzuweisen, wonach wörtliche und tätliche Beleidigungen, welche von Studirenden … verübt werden, … nach den bestehenden Gesetzen zu behandeln sind, welche auf derlei Fälle schwere Strafen gesetzt haben; 2) die Drohung auszusprechen, dass jeder Akademiker, der mit einer Waffe versehen, und jeder, der einigermaßen eine Militärperson wörtlich oder tätlich beleidigt hat, außer den Strafen, welche vom Gesetz bereits bestimmt sind, als Ruhestörer die Aufkündigung des akademischen Bürgerrechts und die Fortweisung von der Universität zu erwarten habe. In derselben Sitzung beschloss man anderseits aber auch, der Stadtkommandantschaft einzuprägen, „dass auf Seiten der Mannschaft Handlungen positiver Gewalt, z. B. Kolbenstöße, nur dann und insoweit Platz greifen können, wenn und insoweit positiver Widerstand von der andern Seite eingetreten sei…“ Das Stadtkommando aber beschwerte sich hinwiederum wegen Absingens und Pfeifens eines auf das Militär gerichteten Spottliedes nach der Melodie „Prinz Eugen, der edle Ritter,“ welches bereits auch im Steindruck erschienen sei. Daraufhin beschloss zwar der Senat am 11. Dezember, eine Warnung an die Akademiker anschlagen zu lassen, „sich eines dermaligen Unfugs zu enthalten.“ Nach mündlicher Rücksprache mit dem Kurator wurde jedoch mit Zustimmung desselben dieser Beschluss nicht in Vollzug gesetzt.[65]

Wegen des genannten Aufrufs des Stadtamts beantragte Schreiber im Senat am 17. Dezember bei höherer Behörde [235] eine Beschwerde und Verwahrung einzureichen, gleichwie auch der Stadtrat und einzelne Bürger getan hätten. Es wurde jedoch beschlossen, mit einer solchen Beschwerde zuzuwarten, bis das Universitätsamt „über das Ganze der vorgegangenen Excesse“ aktenmäßig Bericht eingegeben habe. Wirklich stellte es sich bei der Untersuchung heraus, dass für die meisten Anschuldigungen – des Auflaufs von etwa 100 Studenten, des Versuchs, die Festgenommenen zu befreien, des Waffendepots von Studenten in Wirtshäusern – Beweise mangelten. Infolgedessen wurden die Verdächtigen und Angeschuldigten schließlich zum größten Teil freigesprochen. Nur einige wenige erhielten (26. IV. 1836) Karzer oder wurden von der Universität weggewiesen „wegen Tragens von Waffen unter erschwerenden Umständen, gesetzwidrigen Gebrauchs eines Terzerols“ usw. Der Kurator aber versprach in einem Schreiben dem Senat vom 13. Mai 1834, er werde „nicht ermangeln, der hiesigen Stadtkommandantschaft die geeignete Bemerkung zu machen, dafür zu sorgen, dass für die Zukunft das Auftreten und Einschreiten des Militärs, wenn es in irgend einer Weise nötig fallen sollte, von keinen Misshandlungen, überhaupt von keiner unnötigen Gewaltanwendung begleitet seyn möge.“

Leider wurden im nächsten Jahre (1834) die Ausschreitungen und Vergehen von Studenten zahlreicher, wenn auch die Studentenschaft im allgemeinen sich ruhiger verhielt als an vielen anderen Universitäten in jener für die Hochschule stürmischen Zeit. Der Senat beschloss deshalb am 24. Juli 1834, dem Universitätsamt aufzutragen, ihm (dem Senat) jeden Monat Verzeichnisse sämtlicher vorgekommenen Vergehen, sowol ein solches der erledigten Untersuchungen als eines der noch im Gang sich befindenden und noch nicht erledigten, vorzulegen.

Aber schon um Neujahr 1835 kamen – nach einem Bericht des Universitätsamts vom 15. Januar – Ruhestörungen im Theater vonseiten der Akademiker durch Singen und Pfeifen vor. Man beschloss, in einem Anschlag das Missfallen des Senats und die Drohung strengster Ahndung im Wiederholungsfall anzukündigen, und überließ es dem Universitätsamt „in erforderlichen Fällen einen oder mehrere Pedellen in das Theater zu schicken.“ Da wurde am 29. Januar im Namen der Gesamtheit der Studenten eine Eingabe eingereicht, worin [236] um Belehrung bezw. wie es darin hieß um „Erklärung“ gebeten wird inbezug auf diese „aus Anlass des Ordnung und Ruhe störenden Betragens Einiger im Theater“ ergangenen Ermahnung. Der Senat ließ, entrüstet, am 20. März den Studenten durch das Universitätsamt sein Missfallen ausdrücken über dieses Unterfangen, da sie ja schon durch das Amt die betr. Aufklärung erhalten hätten. Auch wurde bemerkt, „der Senat erkenne keine Gesamtheit der Studirenden als juridische Persönlichkeit an, und betrachte eben deswegen die eingereichte Schrift bloß als im Namen derjenigen Studenten verfasst und eingereicht, welche in der Versammlung, worin der Inhalt besprochen wurde, zugegen waren und bis ans Ende darin ausharrten.“

Aber schon am 12. Juni desselben Jahres kam ein weiterer ungebührlicher Auftritt im Theater vor, indem während der Pause einige Studenten einen Gesang anstimmten. Da ausdrücklich dazu bemerkt wird, dass das aufgeführte Stück Wilhelm Tell war, so dürften es zudem noch Anstoß erregende Freiheitslieder antimonarchischer Gesinnung gewesen sein. Es wäre ja dies nicht das erste und einzige Mal gewesen. Vgl. unten.

Veranlasst durch einen am 1. Februar 1836 im Grammschen Bierhaus abgehaltenen Kommers erließ der Prorektor (Hug) einen Anschlag „über das Vor- und Nachtrinken der Studirenden.“ Gegen die Form dieses Anschlags wurde von einer Studentenkommission am 6. d. M. Beschwerde eingelegt. Bei der Beratung über die Sache kam man nun am 8. Februar im Senat u. a. auch zu dem Entschluss, dem Universitätsamt zu erwägen zu geben, „ob nicht eine Beschränkung in Beziehung auf die Anzahl der Kommersbewilligungen stattfinden dürfte;“ jedenfalls seien die Pedellen bei solchen Gelegenheiten zu einer besseren Aufsicht anzuhalten, „damit, wenn die Unterhaltung in einen Lärmen oder ein alles Maaß überschreitendes Trinkgelag ausarte, sofort eingeschritten werden könne.“ „Auch dürfte es sowohl im Interesse der akademischen Disciplin, als in den Pflichten des Universitätsamtes liegen, auf diejenigen Individuen, welche sich durch Neigung zum Trunk oder zu anderen Unordnungen bemerkbar machen, unausgesetzt eine strenge Aufsicht zu führen oder führen zu lassen, und gegen dieselben entweder selbst einzuschreiten, [237] oder an das Ephorat die geeignete Mittheilung zu machen.“

In einem Erlass vom 28. Oktober 1836 bemerkte das Konsistorium, dass „in auffallendem Widerspruch mit dem lobenswerten Betragen der hiesigen Studirenden“ gegen Ende des vorhergehenden Semesters sich „einige unwürdige Subjekte“ so weit vergassen, dass sie einander auf der Straße mit Schmähworten anfielen und durch Tätlichkeiten beschimpften. Es sei Pflicht sowol als Genugtuung für die ehrliebenden Akademiker und diene zur Verwarnung derjenigen, welche nicht durch das eigene Gefühl vor derartigen Ausschreitungen bewahrt werden, öffentlich und bestimmt zu erklären, dass solche Vergehen auf strengste bestraft und die Schuldigen unverzüglich von der Universität ausgeschlossen werden. – Auf diese Mahnung des Kuratoriums hin ließ der Senat in einem Anschlag an den § 42 der akademischen Gesetze erinnern, wonach „Realinjurien zwischen Studenten, welche mildernde Umstände dabei auch eintreten mögen, jedesmal mit dem concilium abeundi und nach Befinden mit Relegation bestraft werden.“

Ganz auffallende Unterschiede im Benehmen der Studenten müssen zu Ende des Jahres 1839 einer- und zu Anfang 1840 anderseits geherrscht haben. Nach dem Bericht des Universitätsamts vom 1. November 1839 war im Monat Oktober dieses Jahres kein einziges Straferkenntnis gegen Akademiker erlassen worden. Auf Grund der Strafliste vom Januar 1840 dagegen richtete der Senat am 3. Februar an das Sittenephorat den Wunsch, in einer Sitzung in Beratung zu nehmen, „welche Maaßregeln genommen werden dürften, um die akademische Sittendisciplin aufrecht zu erhalten, da offenbar seit einiger Zeit ein Geist der Rohheit unter den Akademikern sich eingedrungen habe, welcher schnelle Fortschritte zu machen scheine.“ U. a. waren am 19. Januar 1840 (einem Sonntag) abermals Ausschreitungen der Studenten im Theater vorgekommen. Die beteiligten Studenten wurden, wie der Senat dem Stadtamt am 3. Februar melden ließ, streng bestraft, zugleich aber erhielten auch die Pedellen und Gensdarmen, welche die getroffenen Anordnungen schlecht vollzogen hatten, ernstliche Verweise. – Das Universitätsamt erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass die Großh. Direktorialregirung am 4. Dezember [238] 1838 verfügt habe, „man finde sich nicht veranlasst, dem Universitätsamtmann zur Pflicht zu machen, jedesmal in das Theater zu gehen; es genüge, wenn ein Pedell anwesend sey und von dem übrigen Aufsichtspersonale unterstützt werde; auch sey es nicht nötig, dass der stadtamtliche Beamte unmittelbar bei Excessen einschreite, und wenn er dieß vermeide, werde er auch nicht compromittirt.“ Demgegenüber eröffnete das Kuratorium jetzt dem Universitätsamtmann, es wünsche, dass derselbe jedesmal den Vorstellungen beiwohne, jedoch nicht auf einem Sperrsitz, sondern in seiner Loge – was übrigens auch immer geschehen war, ausgenommen gerade jenen Sonntag, wo der Beamte wegen Krankheit das Bett hüten musste. – Der Senat seinerseits sprach am 3. Februar seine Meinung dahin aus, dass man die Sache auf sich beruhen lassen könne, da „die gute Sitte und der Anstand“ im Theater in der Zwischenzeit nicht mehr verletzt worden sei.

Im allgemeinen wurden in dieser Zeit vom Senat Ausschreitungen und Vergehen der Studenten nicht streng genug, wie es scheint, geahndet. Der Kurator sah sich deshalb veranlasst, in einem Erlass vom 21. August 1840 an den Senat unumwunden seine Meinung auszusprechen, dass „die Milde, welche bei Bestrafung der tätlichen Beleidigungen vorwaltet, auf den Ton der Studenten und den Ruf der Universität nachteilig wirken muss.“ Im weiteren wurde dann geklagt: „… leider wiederholen sich die eigentlichen Prügeleien der Studenten unter sich und mit anderen Individuen nur zu sehr. Die übrigen Universitäten bestrafen, wie die jeweils mitgeteilten Urteile ausweisen, Studiosen, welche ihre Conflicte mit Schimpfreden, mit der Faust oder dem Stock ausmachen, strenger und dulden solche Leute, die eben noch nicht würdig sind, an der ehrenvollen Universität Theil zu nehmen, nicht in der Gesellschaft. Meines Erachtens sollte Freiburg in diesem Punkte keiner andern Hochschule nachstehen…“

Das Universitätsamt fasste die Studentenstreiche nicht so leicht auf und suchte auf alle mögliche Weise dieselben zu verhindern oder aber mit möglichst vielen Fangarmen die Missetäter ergreifen zu können. Als z. B. im Frühjar 1841 die Bibliothekkommission einen der Unterpedellen für ihr Geschäft ganz in Anspruch nehmen wollte, erklärte das Universitätsamt, dass ihm drei Unterpedellen und zwar vorzüglich [239] wegen des Nachtdienstes unentbehrlich seien. Der Senat aber meinte – und diese Ansicht stimmt zu dem vorhin Gesagten – am 7. April, „es möchte nur auf einen Versuch ankommen, der zumal jetzt bei der niederen Frequenz und dem ruhigen (?) Verhalten der Studenten gemacht werden könnte. Zwei Pedellen machen mit Gensdarmen und Polizeidienern die nächtliche Patrouille. Es könnte genügen, wenn ein Pedell verwendet würde, wo dann jeder je um den einen und andern Tag in Ruhe wäre. Auch scheine es unnöthig, dass der Pedell auch in andern, als in den Gassen und Wein- und Bierschenken wo Studenten muthmaßlich anzutreffen sind, die Runde mitmache.“

Ob nun das Universitätsamt zu schwarz oder ob der Senat zu hell gesehen habe, das lässt sich jetzt wol kaum mehr beurteilen, namentlich weil die oben erwähnten genauen Listen über Vergehen und Untersuchungen in den Senatsprotokollen jener Jahre (Anfang des fünften Jahrzehnts) uns nicht erhalten sind. Erst für einige Monate der Jahre 1845 und 1846 finden sich ausnahmsweise die Ergebnisse jener – im Senat vorgelegten – Straflisten eingetragen, (so dass wir uns darnach wenigstens für dieses Jahr einigermaßen ein Bild machen können). Es waren demnach an Straffällen wegen Polizei- und Disziplinarvergehen vorgekommen:

1845 im Monat August 7, im Dezember 9,
1846 im Monat Februar 1, im März 5,

in den dazwischen liegenden Monaten (September, Oktober, November 1845 und Januar 1846) keiner; ebenso wurde, wie wir gelegentlich erfahren, in den Monaten Juni, Juli und November 1846, sowie September 1847 kein Straferkenntnis gefällt.

Es war vorhin davon die Rede, dass der Senat im allgemeinen zu wenig streng gegen die Studenten gewesen zu sein scheint. Und doch will es uns dünken, als ob bei andern weniger gefährlichen Anlässen das Gegenteil der Fall und er eher zu ängstlich war. So machten z. B. am 31. März 1835 einige Studenten eine Eingabe, eine Vorstellung im Stadttheater, „Carl XII. auf seiner Rückkehr“, gehen zu dürfen, deren Ertrag sie als Beisteuer zu Schillers Denkmal[66] verwenden wollten. [240] Der Senat erteilte zwar für dieses Mal die Erlaubnis, da das Stück bereits durch Zettel überall angekündigt war, ergriff jedoch diesen Anlass, um die Studirenden durch einen allgemeinen Anschlag ad valvas „vor etwa künftigen derartigen Vorhaben“ mit Bezug auf § 37, 7[67] der akademischen Gesetze, die Ministerialverordnungen vom 6. März und 21. April 1818 usw. abzumahnen.

Noch muss – bevor wir zur Besprechung des Verhaltens der Studenten gegenüber den damaligen politischen Bewegungen übergehen – von einer besonderen Art von Ausschreitungen gehandelt werden, von den in den akademischen Gesetzen verbotenen Duellen. Der auf diese sich beziehende § 28 der akademischen Gesetze wurde infolge höchster Entschließung vom 4. Juli 1834 dahin erläutert: „In allen Fällen, wo bei vollzogenen Duellen erschwerende Umstände eintreten, sey es … durch muthwillige Beleidigung, gesuchte Veranlassung zum Streite, oder durch Zurückweisung genügender Versöhnungsvorschläge, oder in Bezug auf die Art der Vollziehung des Duells, oder wegen wiederholten Duellirens, kann auf geschärfte Strafe für den einen oder andern Teil, oder für beide Teile, und zwar nach den Umständen bis zur geschärften Relegation erkannt werden.“

Längere Untersuchungen riefen Duelle vor, welche im April 1831 zwischen angeblichen Freiburger Akademikern und französischen Untertanen in Schlettstatt vorfielen. Auf Erlass des Kreisdirektoriums beschloss damals das Konsistorium am 29. April, das Universitätsamt zu beauftragen, „den Spuren dieses Verbrechens so viel als möglich auf den Grund zu gehen,“ sowie Anzeige an das Ministerium d. I. zu machen, mit dem Ausdruck des Bedauerns, dass von der französischen Behörde „so ganz keine Indicien“ angegeben worden seien, welche auf die Spur führen könnten. In jedem Fall sei nicht die mindeste Wahrscheinlichkeit vorhanden, „dass ein Professor [241] irgend einer Anstalt von hier an dem Excesse Theil genommen habe.“ Kurz darauf steckte das Universitätsamt einen Studirenden der Medizin samt Begleiter ein. Das Konsistorium verlangte jedoch am 9. Mai deren Freilassung, weil sie wegen des im Ausland verübten Verbrechens hier nicht abgeurteilt werden könnten. Nach mehrmonatlicher Untersuchung wurden am 9. September d. J. einige Studenten zu verschiedenen Tagen Karzer, der Hauptheld (Krafft) zu einem dreiwöchentlichen Festungsarrest verurteilt.

3) Anteilnahme an politischen Bewegungen.

Wichtiger und gefährlicher als alle bis jetzt besprochenen Ausschreitungen und Umtriebe schienen und waren diejenigen, welche einen politischen Charakter trugen.

Dass auch die Studenten nicht ganz unberührt bleiben konnten von den damals – in den dreißiger und vierziger Jahren – so hochgehenden Wogen des politischen Lebens, war um so weniger zu erwarten, als die Helden des damaligen „Kampfes für der Freiheit Reich“ in ihrer Mitte waren und wirkten. Da übrigens von diesen Bewegungen und Regungen – von den Ehrungen der Abgeordneten usw. – schon oben mehrfach zu sprechen war, so sei hier nur das noch Fehlende hinzugefügt.

Gegen die Bundestagsbeschlüsse vom 10. November 1831, die auf Unterdrückung der damals das Hauptziel der freiheitlichen Bestrebungen bildenden Freiheiten gerichtet waren, hatte die II. Kammer lebhaften Protest eingelegt. Die Freiburger Akademiker ließen es sich nicht nehmen, diesen Anlass dazu zu benutzen, der II. Kammer eine Dankadresse zu übermitteln. Sie glaubten sich jedenfalls um so mehr veranlasst, als die Hauptverfechter jener Freiheiten ja gerade Lehrer ihrer Hochschule waren. Die Adresse, mit 386[68] Unterschriften versehen, wurde am 14. Dezember 1831 abgeschickt und am 15. Dezember vom Abgeordneten (Sekretär) Grimm übergeben und hatte folgenden Wortlaut: „Hohe II. Kammer! – Die edle Entschlossenheit, womit die hohe II. Kammer in ihrer 160. Sitzung den jüngsten Bundestagsbeschlüssen entgegentrat, [242] erweckte in den Gemütern der Unterzeichneten eine solche Begeisterung, dass sie es wagen, derselben ihren gebührendsten Dank dafür öffentlich auszudrücken. Sie befürchten nicht, sich dadurch dem Vorwurf der Unbescheidenheit auszusetzen, da sie bei einer Angelegenheit aufs lebhafteste beteiligt seyn müssen, deren Erfolg für ihr einstiges Wirken von so hoher Wichtigkeit ist. – Hiermit verbinden sie die Bitte, eine hohe Kammer möge auf die Forderung vollkommener Pressfreiheit um so unerschütterlicher beharren, je weniger ohne ihren Sieg die übrigen großen Rechtsforderungen gewährt werden dürften. – Mit vorzüglicher Hochachtung usw.“

Noch in demselben Jahre 1831, namentlich aber im folgenden, 1832, kam ein anderer Umstand hinzu, der zu politischen Verdächtigungen Anlass gab: Die Teilnahme an dem Schicksal der in der Folge der Revolution vertriebenen und ausgewanderten Polen.[69]

[243] Diese zumeist auf dem Weg nach Frankreich in Freiburg durchwandernden Polen wurden mit außerordentlicher Teilnahme und Begeisterung in der Stadt aufgenommen, und bei den ihnen zu Ehren oder zu ihrer Unterstützung stattfindenden Festlichkeiten standen die Studenten meist in erster Reihe. Dabei muss es aber auch manchmal ziemlich laut hergegangen sein. Am 6. Februar 1832 erteilte das Kuratorium dem Konsistorium – zugleich mit einer an das Universitätsamt erlassenen Verfügung – Nachricht über „die seit einiger Zeit häufigeren nächtlichen Ruhestörungen.“ Der Prorektor (Duttlinger) beruhigte aber alsbald den Kurator über diese „mit durchaus keinem Exzess verbundene Erscheinung, veranlasst durch die Teilnahme der hiesigen Einwohner an dem unglücklichen Schicksal der Polen, deren mehrere seit dem 4. d. M. durch unsere Stadt nach Frankreich auswandern.“ Diese „Teilnahme“ sprach sich unter anderm dadurch aus, dass bei Gelegenheit der am 4. Februar zu Ehren durchziehender polnischer Offizire gegebenen Festvorstellung im Theater Studenten nach den ersten beiden Akten ein „patriotisches Lied“ sangen, das mit einem lauten „vivat Polonia!“ geschlossen wurde. – Fast bei jedem festlichen Empfang durchziehender Polen war, wie gesagt, die akademische Jugend stark vertreten. Eine große Anzahl ritt den neuen Ankömmlingen entgegen und geleitete sie bis vor die Stadt. Dort mussten die Wagen halten, man spannte die Pferde ab und „trotz alles Sträubens der tapferen Helden“ wurden sie von den Studirenden unter dem Zujauchzen der Volksmenge, vier Fahnen mit den polnischen Farben voraus, in die Stadt gezogen.

[244] Am 24. Februar 1832 legten die Studirendem dem Konsistorium die Bitte vor, selbst ein Schauspiel im Stadttheater zum Besten des Polenvereins aufführen zu dürfen. Das Konsistorium heschloss, die Bitte „den bestehenden Vorschriften gemäß“ abzuschlagen, hingegen „das in eventum gestellte Ansuchen um Erlaubnis, ein Konzert in Verbindung mit einem Deklamatorium geben zu dürfen,“ zu bewilligen. – Schon im nächsten Sommerhalbjahr wollten mehrere Studirende wiederum eine theatralische Vorstellung „zum Vorteil der Polen und der durch Wassernot Verunglückten“ geben. Durch das Universitätsamt benachrichtigt, untersagte das Konsistorium jedoch dies unterm 29. Juli „zufolge einer vom Ministerium d. I. im Jahr 1818 erfolgten Interpretation des § 38 Nro. 6, (jetzt § 37 Nro. 7) der akademischen Gesetze.“ Trotzdem erlaubte auf abermalige Vorstellung der Studenten das Konsistorium schon am anderen Tag (30. Juli) „ausnahmsweise eine einmalige Vorstellung.“

Die Harmlosigkeit der Teilnahme für die Polen konnte immer mehr in Zweifel gezogen werden, so dass schließlich von höhern Orts Aufschluss über den Aufenthalt sämtlicher in der Stadt sich befindenden Polen von den städtischen Behörden verlangt wurde. Die (ungenaue) Kunde von diesem Auftrag nun gab zu verschiedenen Gerüchten Anlass, die ihrerseits wieder verschiedentlich böses Blut machten. Der Universitätsamtmann (Dr. Hölzlin) sah sich daher am 1. Juni zu folgender Rechtfertigung am schwarzen Brett genötigt: „Um allen nachteiligen Gerüchten zu begegnen, welche über das Universitätsamt oder über die Person des unterzeichneten Beamten in Betreff eines Berichtes über die beiden auf hiesiger Universität befindlichen Polen – als wäre ein solcher unaufgefordert an die höhere Stelle über dieselben abgesandt worden – in Umlauf gesetzt worden sind, müssen wir zur Berichtigung der öffentlichen Meinung die aktenmäßige Erklärung bekannt machen, dass das Großh. Stadtamt dahier auf Grund eines höheren Auftrags über den Aufenthalt sämtlicher dahier befindlicher Polen unterm 9. April d. J. die Requisition vorher erlassen hat, ob die beiden Polen auf hiesiger Universität immatrikulirt seyen? – Diese Auskunft wurde mittelst eines Auszugs aus dem Matrikelbuch bejahend erteilt, und dabei der untadelhaften Aufführung derselben rühmlich [245] erwähnt, und dies einzig aus dem Grunde, um ihr akademisches Bürgerrecht zu beweisen und ihren gesetzlichen Aufenthalt dahier als Angehöriger der Universität darzustellen…“ Zum Schluss wird erwähnt, dass man diese Erklärung für nötig erachtet habe als Erwiderung auf alle „Angriffe bösartiger Verleumder und nichtswürdiger Pasquillanten.“

Bei den erwähnten und anderen freiheitsschwärmerischen Neigungen und Bewegungen unter den Studirenden ist es erklärlich, wie selbst ein geringfügigerer Anlass als der oben (im II. Abschnitt) erwähnte vom 29. August 1832 genügt hätte, die schon länger gedrohte Schließung der Universität zur Wirklichkeit zu machen. – Dass die Anteilnahme der Freiburger Studenten an Politik und politischen Bestrebungen und Bewegungen namentlich von Feinden der Universität in Schrift und Wort vergrößert und so dem guten Ruf auswärts zu schaden gesucht wurde, ist nach all dem früher Gesagten wol leicht glaublich. Bezeichnend ist ein Schreiben des Ministerialkommissärs der Universität München an das Stadtamt Freiburg[70] „betr. die Benennung der hiesigen Hochschüler, die sich wegen Sittenlosigkett, Unfleiß und vorzüglich wegen Anhänglichkeit an die ultraliberale Parthey bemerkbar gemacht haben.“ – Und dass auch im Lande selbst fast bei jedem Anlass von gewisser Seite her Anschuldigungen in der genannten Beziehung verbreitet wurden, beweist der Umstand, dass bei dem jedes politischen Charakters entbehrenden Auftritt vom 1. Dezember 1833 gleich von „Polenliedern und Charivaris der Studenten“ u. a. m. gesprochen und geschrieben wurde.

Am 18. Mai des folgenden Jahres (1833) berichtete der Universitätsamtmann über „nächtliches Singen von Freiheitsliedern der Akademiker.“ Der Senat ließ am 20. d. M. daher anschlagen: „1. Alles öffentliche Singen nach der Feyerabendstunde, also nach 11 Uhr Nachts ist verboten. 2. Das Absingen politisch aufregender Lieder ist ohne alle Ausnahme und für jede Zeit verbothen. 3. Jede Uebertretung dieser Verbothe wird streng und je nach Beschaffenheit des Falls selbst mit dem consilio abeundi und wol auch mit der Relegation bestraft…“ „In Gemäßheit“ dieses Senatsanschlags und „nach [246] Maßgabe des höchsten Reorganisationsedikts vom 23. Sept. 1832“ wurden auch wirklich schon am 23. Juli 1834 vier Studenten wegen Absingens eines politisch aufregenden Liedes an einem öffentlichen Ort unter Aufkündigung des akademischen Bürgerrechts von der Universität sich zu entfernen aufgefordert. Auch sonst kamen in diesem Jahre mehrere Anzeigen – bald begründet, bald unbegründet – über „politische Umtriebe“ der Studenten vor.

Die Begeisterung, welche die liberale Aufregung bei den Studenten hervorgerufen hatte, wurde nur noch größer und gefährlicher durch den Schritt, den die Regirung im Oktober 1832 getan, durch die Entfernung der Wortführer der liberalen Sache, v. Rottecks und Welckers, von ihren Lehrkanzeln. Ohne amtliche Bewilligung, ja sogar gegen das ausdrückliche Verbot,[71] wurde v. Rotteck am 23. Februar 1834 von einer großen Anzahl von Akademikern und von Bürgern ein Ständchen gebracht, während an demselben Abend in die Wohnung des („antiliberalen“) Prorektors Beck Steine geworfen wurden. Auf universitätsamtlichen Vortrag wurde im Senat am 24. März d. J. zwei Studenten deswegen das akademische Bürgerrecht aufgekündigt und als Folge dieser Aufkündigung die Fortweisung aus der Universitätsstadt ausgesprochen; einer musste das Consilium abeundi unterschreiben, einer erhielt drei Tage „Carcerarrest,“ fünf zwei Tage dasselbe mit Androhung der Fortweisung. Ad valvas wurde vor ähnlichen Ausschreitungen und Gesetzesübertretungen ernstlich gewarnt.

Fast um dieselbe Zeit (12. II. 34) übergab die Kuratel ein Exemplar eines „angeblich“ unter von Studenten in Umlauf sich befindlichen Pamphlets von revolutionärer Tendenz, mit der Aufforderung, schleunigst Nachforschungen anzustellen. Man konnte aber, obwol alsbald nachgespürt wurde, nichts herausfinden. Ob aber deshalb die ganze dem Kuratorium [247] gemachte Angabe nur auf Verleumdung beruhte, lässt sich nicht sagen. Genug wurde freilich auch in dieser Hinsicht die Universität bezw. ihre Besucher nicht minder als die Lehrer angeschwärzt. Noch im Januar 1837 war in zwei Artikeln der „Konstanzer Zeitung“ und in den „Seeblättern“ die Rede von staatsgefährlichen Umtrieben der Studenten in Freiburg und deshalb plötzlich stattgefundenen Verhaftungen. Das Universitätsamt ließ alsbald in der Konstanzer wie in der Freiburger Zeitung eine Entgegnung auf diese Verleumdung erscheinen, und am 26. Januar wurde in einer zu diesem Zweck berufenen Senatssitzung beschlossen, die Sache dem Staatsminister v. Reizenstein zu berichten und noch einen offiziellen Artikel in die Zeitungen einrücken zu lassen. Die Ausfertigung sollte der Prorektor selbst übernehmen. Da es sich jedoch zeigte, „dass jene Mystifikationen keine Folge hatten,“ unterließ man weitere Schritte.

4) Studentische Vereinigungen.

Erregten schon einzelne Studenten, welche an den politischen Bewegungen Anteil nahmen oder ihnen nahe standen, lebhafte Sorge und großen Anstoß, so musste dies naturgemäß noch in viel höherem Grad bei ganzen Verbindungen der Fall sein. Die Burschenschaften wurden, wie wir gesehen haben, schon früher als gefährlich betrachtet und verfolgt. Sie mussten aber noch gefährlicher erscheinen, seitdem sie auf dem Burschentag zu Stuttgart an Weihnachten 1832 die Revolution zur Erreichung der Freiheit und Einheit Deutschlands förmlich in ihr Programm aufnahmen.[72] Da ferner Mitglieder der Burschenschaften auch unter denen waren, welche als Teilnehmer des Frankfurter Attentats (3. April 1833) verhaftet und bestraft wurden, so darf es uns nicht wundern, dass der Bundestag sowol als die einzelnen Regirungen wieder umfassendere Nachforschungen nach Spuren burschenschaftlicher Regungen anstellten. So hat auch die badische Regirung in dem neuen Entwurf die akademischen Gesetze von 1835, während die Strafen gegen geheime Verbindungen im allgemeinen [248] gegen früher gemildert sind, ganz besonders scharfe Strafen auf die Teilnahme an burschenschaftlichen Verbindungen gesetzt (vgl. § 49 der betr. Gesetze).[73]

In Freiburg hatte man solche Regungen und überhaupt anstößige Verbindungen wenig mehr wahrgenommen. Eigentlich nur einmal war dies der Fall gewesen. Am 6. Febr. 1832 war eine Studentenverbindung, genannt „akademische Lesegesellschaft,“ und deren Statuten genehmigt worden. Aber schon am 9. März d. J. hatte das Universitätsamt Anzeige gemacht von verschiedenen Gesetzwidrigkeiten bei den offenen Verbindungen und besonders bei der akademischen Lesegesellschaft. Gleich darauf wurde letztere Verbindung „von Kuratelamtswegen“ aufgehoben (Meldung des Kuratoriums vom 21. März). Eine Berufungsbeschwerde der aufgehobenen Gesellschaft sandte das Konsistorium gerne an das Ministerium ein und fügte (am 6. April) noch die Bemerkung hinzu, dass ihm „von einem verbothenen oder gefährlichen Treiben dieser von dem Prorektor besonders beobachteten Gesellschaft“ nichts bekannt sei. Auch ließ man das Bedauern ausdrücken, dass „ohne alle vorhergegangene Kommunikation mit dem Konsistorium, das doch in einer solchen Sache auch mitzusprechen habe (habe es doch solche Gesellschaften zu genehmigen, also auch zu dulden),“ die betr. Verbindung aufgehoben worden sei. Durch Ministerialentschließung vom 13. Mai d. J. wurde jedoch dem Kuratorium versichert, „dass an der von demselben verfügten Aufhebung der unter dem Namen „„akademische Lesegesellschaft““ bestandenen Studentenverbindung wohlgethan sey und es bei dieser Aufhebung sein Verbleiben behalte.“ Die Bücher (776 Bände) der Gesellschaft kamen laut Statuten an die Universitätsbibliothek. Das Konsistorium ließ in seiner Freude über diesen Zuwachs der Bibliothek am 27. Juni ein Danksagungsschreiben abgehen an Werk, als den Gründer des Vereins und seiner Statuten, und den Wunsch [249] beifügen, in Bälde eine nähere Mitteilung zu erhalten, „dass vielleicht ein Verein von größerer Ausdehnung mit Beziehungen zur Universitätsbibliothek an die Stelle des aufgelösten Vereins treten werde.“

Nun wurden zur großen Ueberraschung des Konsistoriums durch Kuratelerlass vom 20. Juli d. J. zwei universitätsamtliche Berichte mitgeteilt, des Inhalts, dass die aufgelöste Verbindung Germania (wie sich auch die Lesegesellschaft nannte) als eine geheime Verbindung fortbestehe, und dass die Fortweisung mehrerer als Hauptteilnehmer verdächtiger Akademiker deshalb beantragt werde. Zugleich wurde der Auftrag erteilt, „das Geeignete vorzunehmen, und wie geschehen, anzuzeigen.“ Das Konsistorium ließ am 28. Juli dem Universitätsamt sein Bedauern und Befremden darüber ausdrücken, dass dasselbe – überdies nicht zum erstenmal – mit Umgehung der „zunächst vorgesetzten“ Behörde sich an das Kuratorium gewendet habe. Auf der andern Seite machte man dem Kuratorium Anzeige und deutete darauf hin, „dass es zweckmäßig seyn dürfte, das Amt in die Grenzen seiner Pflichten einzuweisen.“

Natürlich wurde aber nun die Sache untersucht, und man überzeugte sich wirklich nicht nur von der Richtigkeit der gemachten Anzeige, sondern fand auch heraus, dass Mitglieder dieser geheimen Verbindung (ehemaligen Germania oder akad. Lesegesellschaft) auch die Anstifter und Hauptteilnehmer an allen Unruhen im Jahre 1832 gewesen seien, so z. B. bei der am 27. Mai in St. Ottilien abgehaltenen Studentenversammlung und bei der späteren im Schützenwirtshaus, bei den Ausschreitungen vor der Hauptwache am 29. August usw. Das Urteil, das am 26. November gefällt wurde, lautete dahin, dass einer von den Angeschuldigten mit der (einfachen) Relegation auf zwei Jahre, drei mit dem Consilium abeundi auf ein Jahr bestraft wurden, während vieren das akademische Bürgerrecht „mit dem, dass sie unverzüglich die Stadt verlassen sollen,“ aufgekündigt wurde.

Diese Tatsachen also genügten, dass auch in Freiburg nach den oben (zu Anfang des Abschnitts) erwähnten Ereignissen neue strenge Untersuchungen für nötig erachtet wurden. Im Jahre 1834 mussten auf Verlangen sämtliche Akten sowol über die Ausschreitungen „der einst hier bestehenden [250] burschenschaftlichen Verbindung“ als auch „der akademischen Verbindung Germania“ und einzelner Mitglieder derselben an die hohe Zentralbehörde des deutschen Bundes nach Frankfurt eingesendet wurden. Nach einer weiteren Forderung musste auch ein „Fascikel“ der Akten der früheren politischen Umtriebe der Freiburger Akademiker überhaupt bis zum Schluss der Universität, namentlich jene über die Vorgänge am 29. August 1832 eingeliefert werden. In seiner 39. Sitzung am 13. November 1834 fasste sodann der Bundestag neuerdings umfassende Beschlüsse über gemeinsame Maßregeln gegen die Universitäten u. a. Lehranstalten, bezw. namentlich gegen Burschenschaften und geheime Verbindungen. Strenge Strafen wurden gleich festgesetzt. – Am 23. Oktober desselben Jahres 1834 wurden durch Entschließung des Staatsministeriums (unter Bezug auf eine Verordnung vom 9. Okt. 1828 § 2) die geheimen Verbindungen als gerichtliche Vergehen erklärt und dieselben dem Universitätsamt zur Untersuchung, dem Hofgericht aber zur Aburteilung, „und zwar auch in Bezug auf die bloße Teilnahme in diesem Vergehen“ zugeteilt.

Infolge dieser Beschlüsse begann man auch in Freiburg wieder strenger selbst gegenüber erlaubten „offenen“ Verbindungen und ängstlicher in der Genehmigung neu auftauchender studentischen Vereinigungen zu sein. Dass diese offenen Verbindungen gleich nach Gewährleistung ihres Bestehens zahlreich sich auftaten, ist noch im vorhergehenden Hauptteil dieses Buches erwähnt worden. Aber in dem Grade, als sie zahlreicher wurden, kamen auch Reibungen unter den einzelnen Verbindungen in größerer Menge und mit bedrohlicherem Charakter vor. Ohne weiter auf Einzelheiten einzugehen, verweise ich auf die Protokolle der Sitzungen vom 11. Mai 1830 (betr. die zwei „Studentengesellschaften“ Alemannia und Rhenania) und vom 27. Juni 1834.

Längere Zeit nahm das Interesse des Senats ein von Schweizern gegründeter Studentenverein Helvetia in Anspruch. Am 18. Juli 1834 gelangte eine vom Universitätsamte unterstützte Eingabe der hier studirenden Schweizerstudenten, die nicht Mitglieder der Helvetia waren, an den Senat, worin um Aufhebung der Helvetia gebeten wurde. Der Senat ließ den Bittstellern eröffnen, ihre Beschwerden seien vorderhand noch zu allgemein, als dass ihnen gleich willfahrt werden könne; [251] übrigens werde man sie gegen jede Verunglimpfung der Helvetia schützen, und erteile deshalb dem Amt die Weisung, eine Warnung an gedachte Gesellschaft ergehen zu lassen, dieselbe streng zu beaufsichtigen und jeden Vorfall dem Senat sofort anzuzeigen. Eine nochmalige, noch in schärferer Form gegebene Weisung erhielt das Universitätsamt am 12. Dezember 1834. Etwa vorkommende ungesetzliche Handlungen bei der Helvetia sollten danach untersucht und das Ergebnis der Untersuchung dem Senat selbst[WS 1] dann, „wenn die Aburteilung nicht in seine Kompetenz gehört, zur Beschlussfassung[WS 2] hinsichtlich der Fortdauer oder Aufhebung dieser Gesellschaft“ mit den einschlägigen Akten vorgelegt werden. – Noch in demselben Monat aber löste sich nach einem Bericht des Universitätsamtes vom 29. Dezember die Helvetia freiwillig auf.

Nun kam aber auffallender Weise in einer am 10. Aug. 1840 eingereichten Beschwerdeschrift eines Studenten aus Basel, der wegen „Verbal- und Realinjurien“ angeklagt und vom Senat verurteilt worden war, die Stelle vor: „Die Schweizer, deren Präses ich seit zwei Semestern auf dieser Universität war, …“ Daraus zog das Ministerium d. J. den naheliegenden Schluss, dass auf der Universität Freiburg noch immer nichtangezeigte Verbindungen unter den Studenten beständen, und befahl deshalb gleich „das Geeignete“ zu verfügen. Auf einen Bericht des Universitätsamtes hin und im Einverständis mit demselben beantragte jedoch der Senat am 18. November 1840 beim Kuratorium, dass keine Untersuchung eingeleitet, wol aber eine ernste Abmahnung ad valvas angeschlagen werden solle. Der Prorektor fügte – mit Hinweis auf § 52 und § 53[74] der akademischen Gesetze – dem Bericht noch die Bemerkung bei, „dass ein Grund dieses Verbindungswesens wol in den abschläglichen Verfügungen zu finden seyn möchte, welche auf die Gesuche um Erlaubnis zur Wiedereingehung öffentlicher Vereine gegen die damalige Ansicht der Majorität des Senats erlassen worden.“ Das Kuratorium [252] erklärte sich am 1. Dezember einverstanden, wollte aber ad valvas hinzubemerkt wissen, dass man von dem Aufkündigungsrecht nach § 58[75] der akademischen Gesetze gegen diejenigen Gebrauch machen werde, „welche durch Tragen von Abzeichen und dergl. in den Verdacht der Teilnahme an geheimen Verbindungen fallen.“ Uebrigens sei dem Universitätsamtmann die strenge Anwendung des § 55 anzuempfehlen.

Was nun dieses Tragen von Abzeichen betrifft, so war man in dem Verbieten desselben eigentlich erst neuerdings wieder strenger geworden. Noch im Jahre 1830 hatte das Konsistorium auf eine Eingabe der Studentenverbindungen Rhenania, Suevia und Alemania (am 28. Juli) „um Einschreitung, dass das Verbot, Bänderauszeichnungen tragen zu dürfen, aufgehoben werden möchte,“ dem Universitätsamt am 23. September die Weisung gegeben: „man glaube, dass … rücksichtlich dieser Bänderauszeichnungen unter den offenen Verbindungen der Studirenden die mildeste Ansicht Platz greifen, und dass nach dem Geist des Gesetzes das Fahnden auf diese Bänder von Seite des Aufsichtspersonals aufhören müsse.“ – Aber schon am 15. Februar 1832 kam ein Kuratelerlass betr. „das überhandnehmende Tragen zwei- und mehrfarbiger Kokarden und Bänder unter den Studirenden.“ Das Konsistorium machte den Kurator nun hauptsächlich darauf aufmerksam, dass in Heidelberg solche Auszeichnungen an Mitgliedern der offenen Verbindungen geduldet würden, dass man also glaube, die Sache könne so lange „ihr Bewenden behalten,“ bis auch in Heidelberg eine Aenderung eintrete oder von der höchsten Behörde eine andere, für beide Universitäten gleichförmig geltende Anordnung getroffen sein werde. Auf ein abermaliges Schreiben der Kuratel vom 29. Febr. beschloss der Senat am 3. März eine Vorstellung an das Ministerium zu senden, dasselbe möge, „neben dem § 35 der akademischen Gesetze, welcher Auszeichnungen an Kleidern etc., die erweislich Kennzeichen der Teilnahme an irgend einer verbothenen Gesellschaft sind, verbietet,“ eine Verordnung erlassen, [253] wodurch das, was in diesem Gesetze implicite enthalten ist, ausdrücklich ausgesprochen wird, dass nämlich solche Auszeichnungen, die die Kennzeichen einer erlaubten offenen Verbindung sind, erlaubt sein sollen. Damit verband man die Anzeige, dass wegen Tragens von Kokarden die geeignete Weisung, diesen Unfug nicht zu dulden, durch den Prorektor an das Universitätsamt ergangen sei. – Durch Ministerialentschließung vom 24. April 1832 wurde sodann bestimmt, dass im Tragen mehrfarbiger Bänder und Kokarden „im Wesentlichen uniform mit dem diesseitigen Antrag vom 24. Februar d. J. – die Sache sowie in Heidelberg gehalten werden solle.“

Auf eine weitere Anfrage des Universitätsamtes vom 7. Juni 1832 „das Tragen von Kokarden, welche die sog. allgemeinen deutschen Landesfarben haben, betr.“, wurde am 8. Juni beschlossen, zu erwidern, das Amt möge sich vorläufig erkundigen, wie die Sache in Heidelberg gehalten werde. Nun enthielt aber gerade das Regirungsblatt Nr. 31 vom 7. Juni 1832 eine Verordnung, worin es u. a. hieß: „Alles öffentliche Tragen von Abzeichen in farbigen Bändern, Kokarden oder derlei, die nicht in dem Land, dessen Angehörige der ist, welcher solche trägt, zu tragen erlaubt sind, ist untersagt.“ Den Inhalt dieser Verordnung ließ man am 16. d. M. durch Anschlag bekannt machen; auch gab man Nachricht an das Universitätsamt mit der Bemerkung, dass „nach diesseitigem Dafürhalten den Mitgliedern der offenen Verbindungen das Tragen ihrer Abzeichen nach wie vor erlaubt sei; habe das Amt diesfalls einen Zweifel, so möge es mit Heidelberg hierüber kommuniziren.“ – Später im Dezember 1847, wurde einmal eine offene Verbindung (auch Helvetia sich nennend) nur unter der Bedingung genehmigt, dass sie denjenigen Paragraphen ihrer Statuten, der das Tragen von Abzeichen vorschrieb, strichen.

Wie besorgt und ängstlich man auch in der Frage der Genehmigung selbst von offenen Verbindungen vorging, beweisen die Protokolle der Sitzungen des Senats vom 8. Januar 1841 (betr. eine Verbindung Euthymia), vom 23. März 1841 (betr. eine theologische Lesegesellschaft) u. a.

Am 23. August 1847 teilte das Ministerium einen, wie es scheint, in Leipzig ausgearbeiteten Vortrag „Die Legalmachung der Studentenverbindungen betr.“ zur Aeußerung [254] mit. Das Universitätsamt erteilte auf Aufforderung des Senats am 30. Sept. Bericht darüber. Auch der Senat meinte dem Kurator gegenüber, dass die vorgeschlagene Maßregel der Anerkennung solcher Verbindungen einer näheren Prüfung und Würdigung wert sei; übrigens sei „hierzulande“ der Artikel 6 des Bundestagsbeschlusses vom 13. November 1834 in den § 52 der akademischen Gesetze aufgenommen, und dürften sich erlaubte Verbindungen nur keinen Namen beilegen (?) und die Mitglieder keine Abzeichen tragen. Zu bezweifeln sei, „ob die Wirksamkeit eines als Kommissär beizugebenden Professors einen besondern Erfolg haben würde, da ein solcher den Studenten leicht als eine Art von Vormund erscheinen könnte und diese ihre Unterscheidung von den Schülern hauptsächlich darin suchen, dass sie nicht mehr bevormundet, sondern selbständig seyn wollten.“

Endlich sei noch erwähnt, dass im Jahre 1835 ein Versuch zur Gründung eines allgemeinen Studentenvereins gemacht wurde. Ein Student der Rechtswissenschaft legte dem Senat die Statuten zur Genehmigung und Einsicht vor, kraft welcher ein Ausschuss von 16 Mitgliedern ermächtigt sein sollte, die Interessen der Gesamtheit der Studenten zu vertreten. Der Senat ließ aber demselben durch das Universitätsamt eröffnen, „dass man sich nicht bewogen finde, in das Projekt einzugehen.“


VII. Festlichkeiten.

Kaum war die Trauer um den dahingeschiedenen Großherzog Ludwig vorbei, da erregte hohe Freude die Kunde, dass Leopold, der neue Landesherr und Rector magnificentissimus der Hohen Schule, die Perle des Breisgaus noch vor Winter besuchen werde. Schon im Mai begannen die Beratungen des Konsistoriums über die Festlichkeiten, die bei diesem so seltenen Besuch vonseiten der Universität veranstaltet werden sollten. Nach dem Vorschlag einer eigens dazu eingesetzten Kommission wurde u. a. am 11. Mai beschlossen, bei der – schon länger geplanten – allgemeinen Illumination die alte und die neue Universität „glänzend und mit Transparenten zu beleuchten.“ Zwischen der neuen Universität und der Bibliothek wollte man anfangs eine reiche und ringsum zu beleuchtende [255] Säule von wenigstens 50 Fuß Höhe auf einem möglichst hohen Sockel sich erheben und mit transparenten Inschriften und Gemälden – letztere die vier Fakultäten darstellend – zieren lassen. Da sich dieser Plan jedoch bei näherer Betrachtung als unausführbar erwies und wol auch zu teuer gekommen wäre, so beschloss man am 18. Mai, eine Ehrenpforte „in möglichst weitester Ausdehnung“ zu errichten. – Die Akademiker wurden durch Anschlag ad valvas ebenfalls im Mai schon zur Beteiligung eingeladen, der Prorektor überdies beauftragt, mit den Vorstehern der offenen Gesellschaften und mit einigen von denen, die zu keiner Verbindung gehören, vermittelnde Rücksprache zu nehmen, „damit sie bei ihren Beratungen nicht zu sehr Corps-Interessen gegen den allgemeinen Willen spielen lassen.“

Die Ankunft des Großherzogs und der Großherzogin in Freiburg erfolgte am 12. September 1830 des Nachmittags. An demselben Abend noch nahmen die hohen Gäste die Beleuchtung von Stadt und Universität in Augenschein. Bei der letzteren führten 25 Akademiker einen Gesang mit Musik auf. Am 14. September Vormittags 10 Uhr war die eigentliche akademische Feier im größeren Bibliotheksaal mit Festrede des Prorektors (Schreiber) und Ehrenpromotionen. Erstere handelte „über den Geist der Stiftung der Universität Freiburg“ und erschien auch in demselben Jahre im Druck. Mit ihr wurden noch folgende Festschriften an die Behörden und die Akademiker verteilt: 1. „Die Stifter des Hauses zum Frieden,“ Vortrag bei der Gedächtnisfeier der Stifter am 8. Juli 1830 von H. Schreiber, 2. Gedächtnisrede auf Math. Alex. Ecker, in der Universitätskirche am 5. August 1830, gesprochen von C. J. Beck, 3. „Natalitia augustissimi principis Leopoldi die 19. Augusti … auctore Carolo Zell, prof. publ. ord.,“ 4. „Ode Sapphica in adventum exoptatissimum regiarum celsitudinum Leopoldi Magni Badarum Ducis … et Sophiae coniugis augustissimae, auctore prof. Deuber,“ 5. „Weihegesang der vier Fakultäten, bei der höchst erfreulichen Ankunft ihrer königlichen Hoheiten von den Akademikern dieser Hochschule ehrfurchtvollst dargebracht“ (Verf. stud. med. Herm. Walchner). – Von diesen Festschriften wurde das Deubersche Gedicht nomine universitatis den großherzoglichen Herrschaften selbst überreicht, der Weihegesang von den Studenten bei dem am [256] 17. September stattfindenden Fackelzug vorgetragen. – Die Ehrenpromotionen waren folgende: zum Dr. theol. wurde promovirt Ministerialrat Zahn, zum Dr. jur. Geh. Referendar Nebenius, zum Dr. med. Medizinalrat Schrickel, zum Dr. phil. Oberpostdirektor Frhr. v. Fahnenberg in Karlsruhe.

Nach der akademischen Feier ließen sich die hohen Herrschaften die interessantesten Handschriften und typographischen Seltenheiten vorzeigen, nachmittags besuchte der Großherzog nochmals die Bibliothek und verschiedene Sammlungen.

Die Gesamtausgaben der Universität bei dieser mehrtägigen Feier beliefen sich auf 1350 fl. 36 kr.

Große Zurüstungen wurden auch von der Universität gemacht, um die im September 1838 in Freiburg tagende (16.) Versammlung der (deutschen und fremden) Naturforscher und Aerzte[76] mit Glanz zu empfangen und zu feiern. Schon im Anfang des Jahres begannen die Beratungen. Wichtig und hervorzuheben aus diesen Verhandlungen ist der Plan, der gehegt wurde, eine neue große Aula zu bauen und bis im September als einen würdigen Raum für die Versammlungen der genannten Gäste fertigzustellen. Zuerst gedachte man die Räume dazu zu verwenden, welche in dem östlichen Flügel des neuen Universitätsgebäudes sich befinden, also den Konsistoriumssaal mit Vorzimmer, die Administrationskanzleien, die Wohnungen im 3. Stock, sowie den Gang im 2. und 3. Stock. Die Aula wäre also zweistöckig geworden. Am 26. Februar wurde jedoch von diesem Plan Umgang genommen, „weil die Ausführung nicht nur zu kostspielig wäre, sondern auch auf viele Schwierigkeiten stoßen würde.“ Dagegen beschloss man (in derselben Sitzung), die Aula „in dem Garten in Verbindung mit dem mittleren Teil des Korridors der Länge nach von Ost nach West zu bauen, in der Voraussetzung, dass die Stadt zu solchem Bau ein Drittteil und der Staat ebenfalls ein Drittteil beitragen würde.“ – Auf Anfrage erklärte sich der Gemeinderat der Stadt am 6. März zur Zahlung eines Drittteils bereit, wenn dasselbe 3000 fl. nicht übersteige. Zu gleicher Zeit ersuchte das Ministerium d. I. das Finanzministerium um einen außerordentlichen Zuschuss von 3000 fl. [257] für die Budgetperiode 1837–39. Die Universität selber aber ließ am 12. März eine Abordnung – bestehend aus dem Prorektor Fromherz und Leuckart – nach Karlsruhe abgehen, um die Beschleunigung der Angelegenheit womöglich zu betreiben. Dieselbe hatte jedoch kein Glück. Staatsminister Winter zeigte sich dem Plan abgeneigt und bemerkte lakonisch, es sei dies eine ganz ungesunde Idee. Am 20. März erfolgte denn auch der Bericht des Ministeriums, in dem dasselbe erklärte, auf den geplanten Neubau nicht eingehen zu können. Dagegen erklärte sich die Regirung bereit, „wenn die notwendig vorzunehmenden Reparaturen auf die Zeit der Versammlung der Naturforscher aus der Universitätsklasse nicht sämtlich bestritten werden können, Ueberschläge zur vorgängigen Genehmigung zu übernehmen.“

So musste man sich also begnügen, wenigstens die alte Aula in möglichst neuem Gewand erscheinen zu lassen.

Literarisch wurde die genannte Versammlung[77] gefeiert durch ein Festidyll des Universitätssyndikus Dr. Biecheler, durch eine von Schreiber unter Mitwirkung anderer herausgegebene Schrift „Freiburg mit seinen Umgebungen,“ und durch eine gleichartige „Freiburg und seine Umgebungen“ mit Beiträgen von den Professoren Fromherz, Leuckart, Spenner, Werber u. a., die namentlich auf die Naturschönheiten der Breisgaustadt und deren Nachbarschaft hinweisen wollte.

Ein weiteres Fest – wenn auch ganz anderer Art – war für Stadt und Hochschule die Eröffnung der Eisenbahnstrecke Offenburg–Freiburg am 30. Juli 1845. Von Stadt und Hochschule: sollte doch der letzteren nicht minder als der ersteren dieses neue Verkehrsmittel, wenn auch nicht gleich, so doch später großen Zuwachs aus weiter Ferne, namentlich aus dem Norden, also aus derselben Richtung, von der auch die Bahn zuerst nach Freiburg kam, bringen. Die Doppelinschrift der Universität bei dieser echt modernen Feier lautete:

„Albertina, die mit Würde
Seit Jahrhunderten bestand,

[258]

Bleibe fortan Stolz und Zierde
Für das schöne Oberland.“

Und:
„Badens wackern Musensöhnen

Eine Bahn zum Hohen, Schönen.“

Zum Schluss seien noch die beiden späteren Besuche des Großherzogs Leopold erwähnt. Der erste davon fällt ins Jahr 1842 und wurde dadurch noch glänzender, dass zusammen mit ihm das preußische Königspaar eintraf. Die Universität begrüßte – am 22. September – die Majestäten durch eine Abordnung und feierte in ihrer (lateinischen) Huldigung den König Friedrich Wilhelm IV. als „egregium studiorum artiumque optimarum patronum,“ und erinnerte daran, wie in jener großen Zeit, „ante haec lustra sex (1813) in parentis sinu blando“ er, der jetzige König, als Kronprinz in derselben Stadt und von derselben Hohen Schule mit Freude und Begeisterung empfangen worden war; pries ihn endlich als denjenigen, von dem man anerkenne, „in quantam spem Germaniam omnem patriae integritatis et unitatis stator stabilitorque erexerit de fructu sapientiae seculi rationibus perpetuo profuturae…“

Der letzte Besuch des unterdessen so schwergeprüften Großherzogs fand im Juli 1851 statt. (Ankunft 22. Juli). Als derselbe am 24. Juli abends mit dem Prinzen Friedrich von Umkirch zurückkehrte in die Stadt, fand ein glänzender Fackelzug, an dem die gesamte Studentenschaft sich beteiligte, statt. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass dieser Zug – gegen 2000 Fackelträger – noch größer und stattlicher war, als der in den Befreiungskriegen zu Ehren der anwesenden verbündeten Monarchen abgehaltene.

Es sollte die letzte feierliche und großartige Huldigung, der Abschiedsgruß sein, den die Stadt Freiburg ihrem edlen Fürsten, die Universität ihrem geliebten Rektor brachte. Gerade neun Monate später, am 24. April 1852, starb Großherzog Leopold,[78] tiefbetrauert von seinen Angehörigen, dem ganzen [259] Land und nicht am wenigsten von der Universität, die, unter ihm und durch seine gütige Hand geschützt, so schweren Stürmen und Gefahren entronnen, einer glänzenden Zukunft entgegenschauen konnte. Möge sich für immer bewahrheiten das Wort, und möge in Erfüllung gehen der Wunsch, den Schreiber in seiner Begrüßungsrede bei der ersten Anwesenheit Leopolds im Jahr 1830 gesprochen hat: „So möge er fortblühen, unser Musensitz, in dem heiteren und gastfreundlichen Freiburg. Wie rings umher die Natur ihre Gaben in Fülle spendet, so spende er ohne Unterlass reiche Gaben des Geistes. Er blühe mit dem ganzen glücklichen Baden unter dem über ihn wallenden glorreichen Herrscherstamme der Zähringer! …“

Das walte Gott!

  1. Ich berichte über die Schicksale der Universität in diesen 2 Jahren, soviel des Interessanten im einzelnen sie auch bieten mögen, hier deshalb nur summarisch, weil ich darüber schon in der „Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften“ 11. Band, Freiburg i. Br. 1894, S. 23–45 gehandelt habe.
  2. Ueber die „Volks- und Bürgerbewaffnung“ jener Tage vgl. J. B. Bekk, „Die Bewegung in Baden vom Ende des Februar 1848 bis zur Mitte des März 1849,“ Mannheim 1850. S. 97 ff.
  3. Angesagt waren sie im Vorleseverzeichnis auf 28. April (Freitag nach Ostern).
  4. Einen sprechenden Beweis für die pessimistische Stimmung jener Zeit liefert das Schriftchen des Freiburger Universitätsprofessors Werber „Deutschland im Wendepunkt unserer Zeit, besonders in politischer und sozialer Beziehung“ Frbg. 1849, bezw. die als Anhang (S. 173 ff.) beigegebenen „patriotischen Lieder.“
  5. Vgl. Bekk a. a. O. S. 298 ff. und Häusser „Denkwürdigkeiten zur Gesch. d. bad. Revolution.“ Heidelberg 1851. S. 272 ff.
  6. Vgl. Häusser a. a. O. S. 430.
  7. Der General von Gailing verließ die Stadt am 14. Mai, ebenso der Regirungsdirektor v. Marschall, der von Heunisch „einstweilen“ seiner Stelle enthoben worden war. Der Kommandant des 2. bad. Infanterie-Regiments, Oberstleutenant v. Glock, wurde von den Soldaten nicht mehr als Kommandirender angesehen, dieselben erklärten vielmehr, nur noch dem Heunisch zu gehorchen.
  8. Die Einzelheiten wolle man in der am Beginn dieses Abschnittes (Anm.) erwähnten Abhandlung in der Zeitschrift des Historischen Vereins S. 35 ff. nachlesen.
  9. Eine Ausnahme machten nur v. Hirscher, Staudenmaier, v. Madai, v. Woringen, Schwörer, Helferich und die Privatdozenten Weiß und Steingess.
  10. Dasselbe umfasste alle jungen Leute bis zum 30. Jahre. Vgl. Stadtratssitzung vom 8. Mai 1849.
  11. Auch das Amt des Kurators wurde in dieser Zeit nicht weniger als viermal neu besetzt. Im Jahr 1831 wurde der bisherige Kurator Frhr. v. Türkheim Minister; an seine Stelle trat Geh. Rat und Kreisdirektor Dahmen, der jedoch schon am 18. April 1832 durch Frhr. v. Reck (auch Direktor der Regirung des Oberrheinkreises) ersetzt wurde. Dieser blieb bis 1845, wo ihm Aug. Frhr. Marschall v. Biberstein (als Kreisdirektor und Kurator) folgte. Dieser endlich war Kurator bis im Winter 1850/51. Von da an blieb das Amt unbesetzt.
  12. Vgl. Bad. Biogr. III, S. 192.
  13. Ebenda III, 138.
  14. Ebenda II, 308.
  15. Ebenda I, 372.
  16. Er begann an der Universität (zuerst als Supplent) schon 1836 zu lesen. – Beide miteinander, Hug und Maier, haben also über 100 Jahre lang den Lehrstuhl innegehabt. Gewiss ein seltenes Zusammentreffen!
  17. Derselbe hatte am 26. Okt. 1842 schon sein goldenes Priesterjubiläum unter lebhafter Beteiligung von Stadt und Universität gefeiert. Er blieb Wirtschaftsdirektor und Stiftungskommissär bis 1855 und starb in hohem Alter 1857.
  18. Am 7. Dezember 1832 bat man das Kuratorium, dass Rotteck wenigstens das Amt des Stiftungskommissärs behalten dürfe, damit wenigstens „dieses einzige Band, durch welches derselbe an diese Universität, der er seit mehr denn 3 Decennien mit vielfach ausgezeichneter Wirksamkeit angehört habe, jetzt noch geknüpft sey, nicht möge zerrissen werden.“ Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 23. Dezember 1832 wurde jedoch die Bekleidung dieses Amtes als mit der Versetzung in den Ruhestand unvereinbar erklärt.
  19. Vgl. C. Jäger a. a. O. S. 168.
  20. Vgl. im vorhergehenden Hauptteil.
  21. Wieder auszuzahlen vom 1. November 1840 an.
  22. Vgl. Bad. Biogr. II, 521.
  23. Vgl. Bad. Biogr. III, 15.
  24. Derselbe starb am 23. Nov. 1849 in Illenau.
  25. Vgl. Bad. Biogr. II, 21. – Vergeblich war eine Vorstellung an das Ministerium vom 15. Januar 1835, einen eigenen Lehrstuhl für Tierheilkunde zu errichten, zu dessen Dotation schon die Stände von 1783 eine Summe bewilligt hätten.
  26. Vgl die schon erwähnten biographischen Aufzeichnungen Eckers S. 108 u. 109 (sowie S. 59 ff.).
  27. Vgl. Bad. Biogr. II, 293.
  28. Vgl. Bad. Biogr. II, 451.
  29. Vgl. C. Jäger a. a. O. S. 66.
  30. Vgl. Bad. Biogr. II, 305.
  31. Vgl. Bad. Biogr. I, 125.
  32. Vgl. Bad. Biogr. I, 8.
  33. Vgl. ebenda I, 471.
  34. Vgl. ebenda II, 491.
  35. Vgl. ebenda III, 152.
  36. Vgl. ebenda III, 114.
  37. Vgl. ebenda II, 114.
  38. Vgl. Bad. Biogr. I, 245.
  39. Vgl. ebenda I, 48.
  40. Feuerbach erhielt gleich 1200 fl., Baumstark, der vorerst seine Stelle am Gymnasium (bis 1849) beibehielt, nur 450 fl. mit der Verbindlichkeit, wöchentlich 5 Stunden Unterricht an der Universität zu geben.
  41. Vgl. Bad. Biogr. I, 300.
  42. Davon einer (Werk) in den Ruhestand versetzt.
  43. Davon einer (Schreiber) im Ruhestand. [207] Unbesetzt z. Z. zwei Lehrstühle, einer für (klassische) Philologie und der für die staatswirtschaftlichen Fächer.
  44. 1846 waren einmal 5 Lehrstühle (1 theol., 2 jur., 1 med., 1 philos.) zu gleicher Zeit unbesetzt.
  45. Deuber war seit 1799 im bairischen Schuldienst, seit 1818 an der Universität, Wucherer seit 1802 in badischem Kirchendienst, seit 1813 Hochschullehrer.
  46. Bemerkenswert ist die Vielseitigkeit, die der junge Buss (damals noch Privatdozent) entfaltete. Für das Sommersemester 1834 z. B. hatte derselbe nicht weniger als 8 Kollegien mit zusammen 34 Stunden angekündigt. Auf Anregung des Senats versagte damals (und später nochmals) das Ministerium (14. Februar 1834) die Genehmigung seiner nicht zu seinen Nominalfächern gehörigen Vorlesungen.
  47. Ueber die Angriffe dieser Zeitung auch auf die Landstände u. a. vgl. Schneller „Das Jahr 1831 in seinen Staatsumwälzungen und Hauptereignissen“ Stuttg. 1833, S. 220.
  48. Senator Buchegger gab zu Protokoll, Schreiber solle nur ersucht werden, die Gründe zu beseitigen, die den Anstoß hervorriefen.
  49. Vgl. damit die Erklärung des Ministeriums beim Uebertritt v. Reichlin-Meldeggs am Anfang dieses Abschnitts.
  50. Der Exprorektor (Stabel) fehlte.
  51. Die Angelegenheit hatte übrigens noch folgendes Nachspiel. Am 30. Dezember 1846 hatte Schreiber 7 Abdrücke seiner Lebensbeschreibung Perlebs an den Senat geschickt und in dem Begleitschreiben nur „Dr. H. Schreiber“ unterzeichnet. In dem Dankschreiben (vom 5. Januar 1847) hatte deshalb auch der Senat ihm den Titel „Geistl. Rat“ nicht beigelegt, wogegen nun Schreiber am 13. Januar eine Klageschrift einreichte. Dieselbe wurde am 20. d. M. an das Ministerium eingesandt, mit der Bemerkung, „dass hochdasselbe (d. h. das Ministerium) dem Herrn Schreiber jenes Prädikat im letzten Erlass auch nicht beigelegt habe,“ ebenso sei ihm derselbe in dem neuesten Universitätsadressbuch auch nicht beigelegt. Als Antwort erfolgte vom Ministerium die Eröffnung einer höchsten Entschließung vom 13. Oktober 1845, des Inhalts, dass die an Schreiber geschehene Verleihung des Charakters eines Geistl. Rates mit Vorbehalt des dadurch erlangten Dienstranges zurückgenommen werde – was sofort (18. April 1847) dem Beschwerdeführer eröffnet wurde.
  52. eines ordentlichen und eines außerordentlichen Professors.
  53. Hatte doch der Senat schon am 7. April 1848 die Ansicht ausgesprochen, zwei philologische Lehrer zu besitzen sei für die Universität nicht zu viel, weil namentlich sie die Schule für den größten Teil der katholischen Gymnasiallehrer des Landes und auch die einzige Lehranstalt für die den philologischen Studien zugewiesenen Theologen des Landes sei.
  54. Feuerbach begann im Jahr darauf diese zu katalogsiren. Vgl. „Die Universität Freiburg 1852–81,“ Festschrift zur silbernen Hochzeit des großherzoglichen Paares 1881, S. 70. Diese Schrift enthält die fernere Geschichte der verschiedenen Institute der Hohen Schule in dem genannten Zeitraum (1852–81).
  55. Ein seltsamer Dieb vergriff sich 1851 an dieser Sammlung. Im August dieses Jahres wurden Mineralien im Wert von 800 fl. entwendet, darunter 7 Stück Diamanten, 6 Meteorsteine, 6 Stücke gediegenen Goldes u. a. m. Der Diebstahl musste zwischen 21. Aug. mittags und 23. August mittags 12 Uhr geschehen sein. Auf geschehene Fahndung hin war schon am 25. d. M. im oberen Gang der Universität, so dass man darauf stoßen musste, ein Packet mit der Aufschrift: „An das Universitätsamt. Pressant, bei Gott, sehr pressant!“ Der größte Teil der gestohlenen Sachen befand sich darin.
  56. Die Anzahl der in der medizinischen Klinik und der Entbindungsanstalt Verpflegten betrug im Jahre 1841/42 804, im Jahre 1851/52 schon 1007. Vgl. die erwähnte Festschrift vom Jahre 1881. S. 108.
  57. Von diesen den zweiten Teil des Buches bildenden Verfügungen kommt für unsere Zeit namentlich inbetracht die auf S. 397 ff. erwähnte Verordnung des Senates vom 1. Januar 1840 über das sog. praktische Jahr.
  58. Vergl. Stiftungsurkunden Anhang S. 408.
  59. Zur Abhaltung dieser Trauerreden erbot sich Schreiber. Derselbe hielt sie auch eine ganze Reihe von Jahren hindurch und ließ deren einige gesammelt auch im Druck erscheinen als „Gedächtnisreden, Beiträge zur Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. B. von H. Schreiber I. Abteilung. Freiburg 1832.“ Von den späteren sind vereinzelt im Druck erschienen die vom Jahr 1833 (über Matthäus Hummel im Bach), 1834 (Joachim Mynsinger von Frundeck) und 1837 (Heinrich Loriti Glareanus). Zum letztenmal hielt sie Schreiber im Jahr 1837.
  60. Heidelberg hatte in diesem und den folgenden Semestern, also in der Zeit, wo Freiburg am niedrigsten stand, freilich immer um 800 Studenten (745, 759, 839 usw. ohne die Hospitanten), ebenso Tübingen (845, 852 usw.).
  61. Schon am 21. Mai 1838 war vom Senat an das Ministerium der Antrag gestellt worden: 1) es sollen niedere Chirurgen wie bisher zum Besuch der Kollegien zugelassen werden, wenn sie in einem vor dem Dekan der medizinischen Fakultät gut bestandenen Examen Talent und die nötigen Vorkenntnisse bewiesen haben. 2) Das Stadtamt sei gehalten, dem Universitätsamt von jedem gegen einen solchen Chirurgen vorkommenden Straffall Nachricht zu geben. 3) Der Senat kann auf den Vortrag des Universitätsamts einen niederen Chirurgen von dem Besuch der Vorlesungen ausschließen, und die Ausschließung soll ohne Ausnahme in dem Fall stattfinden, wenn ein solcher Chirurg ein Vergehen verübt hat, welches bei Studenten mit der Unterschrift des Concilium abeundi oder mit einer schwereren Strafe geahndet wird.
  62. Der Syndikus schrieb an den Rand des Protokolls die Bemerkung, dass er dieser Sitzung nicht angewohnt habe, weil der Bericht nicht von ihm verfasst und er selbst infolge der vorhergehenden Arbeiten und Sitzungen zu erschöpft sei.
  63. Ich entnehme die nun folgende Schilderung einem Artikel der Freiburger Zeitung (Nro. 343 jenes Jahres).
  64. Offenbar aus Rache für das Eingreifen der Militärwache am vorausgehenden Sonntag.
  65. Am 26. April des folgenden Jahres wurde jedoch ein Studirender der Theologie wegen Verfassens eines solchen Spottliedes bestraft.
  66. Wo, wird nicht gesagt. Da jedoch kurz darauf, am 21. Juni 1835, an den Universitätssyndikus eine Aufforderung zu Beiträgen [240] für die Errichtung eines Schillerdenkmals in dessen Geburtsort kam, so dürfen wir wol schließen, dass auch der Ertrag jener Vorstellung für das Denkmal in Marbach bestimmt war. (Errichtet wurde ein solches freilich erst 1876.)
  67. Spricht aus, dass „das Erscheinen auf dem Theater bei einer Schauspielergesellschaft“ „nach Befund, mit Verweisen, Geld oder Karzerstrafe belegt“ werde.
  68. Die am 6. Dezember eingereichte Dankadresse von Bürgern und Einwohnern Freiburgs hatte nur 342 Unterschriften.
  69. Schon in den bei früherer Gelegenheit erwähnten Gedichten, die – zur Zeit der Anwesenheit der Abgeordneten v. Rotteck, Duttlinger, Welcker und Zell – von v. Reichlin-Meldegg gedichtet und von den Akademikern gesungen wurden, war der Befreiungskampf Polens gefeiert und als ein leuchtendes Beispiel hingestellt. So lautete die 5. Strophe des am 7. Juli 1831 zu Ehren Duttlingers gesungenen Liedes:

    „Heil neuem Morgen! Heil!
    Heil Deutschlands Freiheit! Heil!
         Heil Deutschland Dir!
    Waldiges Weichselland
    Ficht gegen Knechtesband
    An finsterm Abgrunds Rand
         Treu für und für“.

    Noch begeisterter wird in der 4. und 5. Strophe des am 7. Aug. 1831 bei Anwesenheit Rottecks gesungenen Liedes neben Frankreich und seiner Revolution Polen gefeiert:

    „4. Auch Franken sey ein volles Glas geweihet,
         Wo in der nachtumwölkten Sklavenzeit
    Im vor’gen Jahr’ sich Brust an Brust gereihet,
         Dem Eisen sich, dem Tod für’s Volk geweiht.
    Chor: Tyrannen hat er (dh. Rotteck) nie geschonet,
         Der Mann, in dem die Freiheit wohnet.
    Der Mann, der sprach, als Sprechen Sünde war,
    Ihm bringt der Freund des Dankes Zähre dar.

    [543]

    5. Auch ihnen, die im Weichselland gefallen,
         Ein Todtenopfer an der Manen Gruft –
    Der Freiheit Kron’ Polonien vor Allen
         Und Sieg, wenn Skrzynezki’s Trommel ruft.
    Chor: Bald wird vom Czarendampfe,
         Aus schwarzem Pulverdampfe
    Das Siegspanier im Strahlenglanz ersteh’n,
    Das Land der Helden wird nicht untergeh’n.“

    Aehnlich heißt es endlich in dem zu Ehren Welckers am 1. September gesungenen Lied (Nr. 2):

    „Zwei Sterne leuchten uns zum hohen Baue
         An ferner Seine, am Weichselstrand usw.

  70. Durch das Universitätsamt dem Senat am 31. Oktober 1832 vorgelegt.
  71. Schlau hatten dieses Verbot im Juli 1833 „einige junge Männer“ (ob es Akademiker waren, ist nicht gesagt) zu umgehen gesucht. Weil ein Ständchen vor dem Haus verboten war, brachten sie dem einige Tage in Freiburg auf Urlaub weilenden v. Rotteck ein solches auf der Altane seines Hauses selbst. – (Freiburger Zeitung Nro. 206.) – Das Verbot öffentlicher Aufzüge, insbesondere von Fackelzügen und Ständchen von Studenten wurde erst am 2. Mai 1837 wieder aufgehoben.
  72. Vgl. Flathe „Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–51“ in Onckens Allgemeiner Geschichte in Einzeldarstellungen, Berlin 1883, S. 293.
  73. „Die Mitglieder einer burschenschaftl. oder auf politische Zwecke … gerichteten unerlaubten Verbindung trifft … geschärfte Relegation. Die … Bestraften sollen ebensowenig zum Zivildienst, als zu einem kirchlichen oder Schulamte, zu einer akademischen Würde, zur Advokatur, zur ärztlichen oder chirurgischen Praxis zugelassen werden…“
  74. § 52 lautet (nach dem abgeänderten Entwurf vom 30. April 1835): „Vereinigungen der Studirenden zu wissenschaftlichen oder geselligen Zwecken können mit Genehmigung des Senats stattfinden …“ § 53 spricht von den erlaubten Vergnügungen der Studirenden und von der Aufsicht des Amts über öffentliche Verbindungen.
  75. Derselbe lautet: „Studirenden, deren Entfernung von der Universität zu ihrem eigenen Besten oder im Interesse der Disziplin für nötig gefunden wird, kann, auch wenn kein bestimmtes Vergehen ihnen zur Last fällt, das akademische Bürgerrecht aufgekündigt werden…“
  76. Die Zahl der Teilnehmer betrug 534.
  77. Wer näheres über dieselbe zu lesen wünscht, den verweise ich auf den „Bericht über die Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte, abgehalten zu Freiburg im September 1838,“ verfasst von Dr. F. S. Leuckart, Freiburg 1839.
  78. Der Beisetzung am 1. Mai wohnte der Prorektor der Universität bei. Am Montag den 24. Mai, einen Monat nach dem Todestag, beging die Universität in der Aula die Trauerfeier für ihren edlen Rektor, wozu Professor Baumstark in einer Prolusio academica einlud. Der derzeitige Prorektor, Hofrat Anton Maier, sprach bei der Feier über die Verdienste Leopolds um die Gesetzgebung.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: selbt
  2. Vorlage: Beschlussfaffung