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ein außerordentlicher und 3 Assistenten 6361 fl., und endlich d) in der philosophischen 7 ordentliche Professoren und ein außerordentlicher 7922 fl. Demnach waren – wenn auch immerhin der verschiedene Wert des Geldes inbetracht gezogen werden muss – im Vergleich mit heute die Gehälter damals bedeutend geringer, am geringsten aber jedenfalls in der theologischen und philosophischen Fakultät, deren (ordentl.) Professoren nicht einmal 1000 fl. durchschnittlich bezogen. Für die Bedürfnisse der theologischen Fakultät beantragte deshalb damals die sonst so sparsame Budgetkommission als dringend notwendig (mindestens) 2100 fl. (für 2 weitere Anstellungen[1] und für Aufbesserung der Gehälter), „wenn überhaupt Männer von wissenschaftlichem Ruf einberufen oder auch nur der Universität erhalten werden sollen.“ Nun wurden freilich öfters in den darauffolgenden Jahren Besoldungszulagen erteilt, bald an einzelne. bald an eine ganze Anzahl von Lehrern (z. B. am 26. März 1835 an zehn, am 26. Oktober 1837 an sechs). Trotzdem betrug, wie aus den Kammerverhandlungen vom 14. Juli 1846 hervorgeht, auch in diesem Jahre noch die durchschnittliche Besoldung eines ordentlichen Professors der theologischen Fakultät erst 1280 fl., der juristischen 1426, der medizinischen 1356, der philosophischen 1384. Diese Zahlen sind immer noch nicht zu vergleichen weder mit den jetzigen überhaupt noch mit den damaligen in Heidelberg.

Diese Durchnittsziffern wurden übrigens selbstverständlich sowol nach oben wie nach unten bedeutend überschritten bezw. bei weitem nicht erreicht, je nach den Dienstjahren des betr. Lehrers und verschiedenen anderen Verhältnissen. Einige Beispiele mögen zum Beweis angeführt werden.

In der theologischen Fakultät wurde 1832 nach dem Ausscheiden v. Reichlin-Meldeggs für einen zu berufenden Nachfolger ein Dienstgehalt von 1200–2400 fl. bestimmt „je nach den Verhältnissen seiner durch Tüchtigkeit und frühere Stellung begründeten Ansprüche.“ – Staudenmaier (seit 1830 Universitätslehrer) wurde am 6. März 1837 mit einer Besoldung von 1650 fl. (in Geld und halber Naturalkompetenz) angestellt, v. Hirscher (schon 20 Jahre in Tübingen als Universitätsprofessor tätig) 31. August desselben Jahres mit 2000 fl.


  1. eines ordentlichen und eines außerordentlichen Professors.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_221.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)