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die Versicherung abgegeben worden war, die Eidesablegung verpflichte nur insofern zum Gehorsam gegen den Landesausschuss, als derselbe die Reichs- und Landesverfassung nicht verletze, und für jede dieser Grundlage widersprechende Anordnung sei man eben dadurch des Gelöbnisses, Folge zu leisten, entbunden – erst jetzt leisteten, durch diese Erklärung in ihrem Gewissen beruhigt, die meisten[1] der anwesenden Professoren, Beamten und Bediensteten der Universität am 21. Mai den Eid in die Hände des vorher von Heunisch selbst seinerseits beeidigten Prorektors.

Bald darauf, am 4. Juni, war eine große Anzahl von Akademikern (abends 5 Uhr) unter dem etwa 400 Mann starken ersten Aufgebot[2] der Freiburger Volks- oder Bürgerwehr nach Rastatt abgezogen, um die Murglinie, welche „die Barrikade der Freiheit gegen die Anmaßungen hochverräterischer Fürsten“ werden sollte, verteidigen zu helfen. Erst anfangs Juli, als schon die Sache der Freischärler soviel wie verloren war, kehrten die meisten dieser Studenten zusammen mit anderen, die teils freiwillig, teils „gepresst“ die Universität verlassen hatten, zurück. Alle, die an den Kämpfen teilgenommen hatten, mussten sich einer zu diesem Zweck errichteten Untersuchungskommission stellen, die meisten konnten jedoch alsbald wieder auf freien Fuß gestellt werden. Eine Anzahl von Studenten war immerhin in der Festung Rastatt, deren Einschließung seit Ende Juni beendigt war, zurückgehalten worden. Für die Milderung des Schicksals und möglichst baldige Freigebung dieser Akademiker, die nach der Einnahme Rastatts am 23. Juli in den Kasematten der Festung schmachteten, hat sich der Senat nicht ohne Erfolg beim Prinzen von Preußen (den späteren Kaiser Wilhelm I.) eifrigst bemüht. Schon anfangs August waren die meisten wieder heimgekehrt.

In den Zeiten der höchsten Gefahr (Mai 1849) hatte die Universität ihre wichtigsten Papiere und Wertsachen zur Sicherung


  1. Eine Ausnahme machten nur v. Hirscher, Staudenmaier, v. Madai, v. Woringen, Schwörer, Helferich und die Privatdozenten Weiß und Steingess.
  2. Dasselbe umfasste alle jungen Leute bis zum 30. Jahre. Vgl. Stadtratssitzung vom 8. Mai 1849.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_205.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)