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der Regierung bewirkt werden und wie es geschehen sollte; schreibt die Schulordnung vor. Für den mit derselben nicht bekannten Ausländer hätte deswegen dieser Aufsatz ganz anders bearbeit[e]t werden müssen. Manche in unserer Schulordnung enthaltenen Forderungen und Bestimmungen schienen allerdings unerreichbares Final; Manches ist darum auch bis hierher un[e]rfüllt geblieben. Aber lieber Freund! der du den Zustand Deiner Dorfschule noch vor zehn Jahren genau kanntest, vielleicht selbst sie noch besuchtest! Komme jetzt jetzt her und sehe, höre und bewundere! –
Diese außerordentliche und schnelle Umgestaltung im Innern und Aeußern ist nicht einzig eine Folge des sich fortbildenden Zeitgeistes; sondern der neuen Organisation. Wichtig ist daher auch für den Freund des Volksschulwesens die vorgelegte Frage: Wie Vieles ist durch die neue Schulorganisation seit dem Jahr 1817 bis hierher für das Schulwesen schon gewonnen worden? Nämlich: