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u.d.gl ist aus den Schulen unsers Vaterlandes verbannt, sondern auch sogar der Stock. Muß jetzt der Lehrer beschämen, so beschimpft er doch nicht; muß er strafen, so züchtigt er nicht grausam, weil er weiß, daß entehrende Beschimfpung und Grausamkeit mehr erbittern, als bessern.
Ein ganz anderes Verhältniß zwischen Lehrer und Schüler ist eingetreten, und der unnatürliche und verderbliche Grundsatz: Die Kinder müssen Furcht haben – ist fast gänzlich aus den Schulen verschwunden. Man sieht darum die Kinder mit Vergnügen zur Schule eilen; denn sie ist ihnen nicht mehr ein Ort der Qual. Durch bestimmte vorhandene Gesetze, wonach Lehrer und Schüler sich zu richtenhaben, ist manchem Willkührlichen und Partheilichen vorgebeugt.–
5.) Aber auch die jährlichen Schulprüfungen[,] welche der neuen Schulordnung gemäß, seit der Organisation regelmäßig gehalten werden[,] haben einen zu bedeutenden Einfluß auf das Innere der Schulen, als daß sie hier unberührt bleiben dürften. Für die Prüfung wird zwar nicht gelehrt und gelernt, das weiß der Lehrer gar wohl, und das wäre auch eine sehr niedrige Ansicht, die er von seinem Beruf hä[tte].