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Organen der Oeffentlichkeit z. B. in den hiesigen Zeitungen, den Zustand ihrer Verlassenheit und Dürftigkeit Allen vor Augen stellen. Denn es ist nur zu wahr, daß derjenige unberücksichtigt zu bleiben pflegt, der sich nicht vordrängt und seine gerechten Forderungen mit allem Eifer geltend macht. Man muß nicht schweigend dulden, wenn man durch Reden sein Recht erlangen kann. Auch genügt es nicht, in Schulzeitungen denen sein Elend zu erzählen, die es längst kennen, aber theils selber darin schon athmen, theils nicht helfen können. Man gewinnt seine Sache am besten dann, wenn man die allgemeine Sympathie zu erwecken weiß, und viel gelesene Zeitungen sind dazu das geeignetste Mittel. Hat man das Herz des Volkes eingenommen, so ist man in den wahren Justizpalast der schirmenden Gerechtigkeit eingetreten. — Der Schwäbische Merkur enthält im zuversichtlichsten Tone Folgendes, was auch in die Rh. Ztg. (Nro. 118) übergegangen ist: „Es ist ungegründet, daß von der hiesigen Vossischen so wie Spenerschen Zeitung schon größere Artikel über wichtige, innere Angelegenheiten zurückgeschickt worden sind, weil sie die Censur nicht passiren würden.“ Der Verfasser dieser Notiz sollte nicht so anmaßend andere Leute Lügen strafen. Ich bin im Stande, ihm zwei zurückgeschickte Artikel dieser Art nebst Brief zu zeigen, und darf deshalb wohl seine Behauptung mit mehr Recht eine „ungegründete“ nennen.


8.

No. 131.

11. Mai 1842.

Ein Berliner Korrespondent der Leipziger Zeitung nennt ein Gesetz, das den „jüdischen Gemeinden Korporationsrechte bewilligt“ das freisinnigste Gesetz. Nach solcher Logik könnte man selbst das spartanische Gesetz, wonach die ihrer Freiheit und Ehre beraubten Messenier in