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Vierter Abschnitt.
Ueber die gegenseitige elektromotorische Einwirkung zwischen zwei linearen Leitern, welche durchflossen sind von elektrischen Strömen.


Das für diese Einwirkung anzunehmende Elementargesetz wird ernirt, jedoch in einer Form, die vorläufig noch behaftet ist mit einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von unbekannten Functionen der Entfernung.




§. 16. Einleitende Betrachtungen.

     Es sei ein homogener[1], drahtförmiger Metallring von überall gleichem Querschnitt. Dieser Ring befinde sich unter dem Einfluss beliebig gegebener elektromotorischer Kräfte. Es soll der in dem Ringe entstehende elektrische Strom berechnet werden, — unter der Voraussetzung, jene Kräfte seien von solcher Beschaffenheit, dass dieser Strom fortwährend als gleichförmig[2] angesehen werden kann.

     Es sei irgend ein Punct des Ringes, mit der Bogenlänge ferner die in diesem Puncte vorhandene elektromotorische Kraft, gerechnet in der Richtung von (d. i. in der Richtung einer in an den Ring gelegten Tangente); endlich sei die Leitungsfähigkeit des Ringes. Alsdann wird im Puncte eine elektrische Strömung vorhanden sein, welche den Werth[3] besitzt:



  1. Vergl. die Bemerkung auf pag. 34.
  2. Ein elektrischer Strom soll ungleichförmig heissen, wenn seine Stärke eine Function von Zeit und Bogenlänge ist; er soll gleichförmig genannt werden, wenn seine Stärke nur eine Function der Zeit ist; und er soll endlich constant genannt werden, wenn seine Stärke weder von der Zeit, noch auch von der Bogenlänge abhängt.
  3. Es ergiebt sich dieser Werth augenblicklich aus der für lineare Leiter geltenden Fundamentalgleichung, Formel (9.), pag. 15.

Neumann, die elektrischen Kräfte.

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