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gilt. Über die Propheten, Heiligen und Erschlagenen wird sogleich im Zusammenhang geredet werden.

Exkurs zu Kap. 18.

Die meisten Kritiker (Vlt., Weyl., Erb., Schmidt) betrachten Kap. 17 und 18 als zusammengehörig. Sabatier sieht in Kap. 17 und 18 zwei verschiedene Fragmente, Schön betrachtet 17 als Einleitung zu 18. Sp. machte darauf aufmerksam, daß die Stellung der Könige und Händler der Erde zu Babel eine andere sei als die in Kap. 17 (doch vgl. 17,2), in dem geweissagt wird, daß die Könige die Hure verbrennen, und sucht seinerseits dieser Schwierigkeit zu entgehen, indem er die zweite Hälfte von Kap. 17 streicht (s. o.); vgl. Pfleiderer II 321ff. J. Weiß nimmt an, daß Kap. 18 unmittelbar zu der ersten der drei von ihm angenommenen Schichten in Kap. 17 gehöre. Hier sei von dem Strafgericht die Rede, das Gott selbst, nicht das Tier, an Rom vollziehe 18,21. Vom Tiere oder gar vom Kaiserkult werde hier nirgends gesprochen. Ich kann auch hier Weiß nicht folgen. Daß Apk 18 im großen und ganzen nicht vom Apok. letzter Hand stammt, halte auch ich für wahrscheinlich. Es fehlen alle die ihn charakterisierenden Spezifika. Aber ich nehme an, daß Kap. 18 ursprünglich zu der von mir postulierten Vespasianquelle gehörte. An die Weissagung von der Zerstörung Roms durch Nero und die Parther schließt sich gut die Droh- und Klagerede über Babel. Daß hier der Untergang Babels durch keine Andeutung auf Nero zurückgeführt, sondern Gott zugeschrieben wird (18,5 vgl. 19,1f.), ist mindestens kein Widerspruch, wenn es freilich auffällig bleibt, daß in dem Liede die konkreten Verhältnisse von Kap. 17 nicht mehr berührt werden. Entscheidend ist — abgesehen von der schattenhaften Existenz der von Sp., J. Weiß angenommenen Urquelle von Kap. 17 (s. o.) — für mich die zu Kap. 17 und 18 in der sibyllinischen Literatur vorliegende Parallele. An mehreren Stellen, namentlich des fünften Buches, schließen sich hier an die konkrete Weissagung vom wiederkehrenden Nero ähnliche allgemein gehaltene Drohreden gegen Rom (s. o. S. 412f.). Auch finden sich direkte Berührungen mit den sibyllinischen Drohreden gegen Babel im 5. Buch der Sib.[1] (s. o. S. 413). Bemerkenswert ist, daß das alte Testament, wie aus einer Reihe von Beobachtungen hervorgeht, nicht nach der LXX, sondern im Urtext benutzt zu sein scheint. — Von hier aus wird sich nun auch ein Urteil über die von der Kritik viel behandelten Verse 20 und 24 gewinnen lassen. Es scheint mir doch sehr wahrscheinlich, daß das an unpassender Stelle stehende καὶ οἱ ἀπόστολοι V. 20 von dem Überarbeiter letzter Hand stammt. Das an beiden Stellen übrig bleibende ἅγιοι καὶ προφῆται (17,6 ἅγιοι, vgl.


  1. Vgl. auch noch Sib. VIII 37ff. (ἥξει σοι ποτ’ ἄνωθεν ἴση, ὑψαύχενε Ῥώμη, οὐράνιος πληγή ... πῦρ σε ὅλην δαπανήσει ... καὶ πλοῦτος ὀλεῖται ... καὶ σὰ θέμειλα λύκοι καὶ ἀλώπεκες οἰκήσουσι ... καὶ τότ’ ἔσῃ πανέρημος ὅλως ὠς μὴ γεγονυῖα). Vgl. VIII 73ff. 86f. (πτῶσις ὄταν ἔλθῃ πόλεων καὶ χάσματα γαίης; s. Ap. 16,19f.).
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Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1906, Seite 425. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S425.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)