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Exkurs: Es ist an diesem Stück wieder ganz deutlich geworden, daß der Apok. fremde Elemente in seine Apk aufgenommen hat. Denn es liegt hier offenbar ursprünglich ein abschließendes und endgültiges Gericht vor. So haben denn fast alle Kritiker auch hier mit ihrer Quellenscheidung eingesetzt. Weyland sieht in 14,14-20 das Endgericht seiner Quelle ℵ, dem noch das Gericht über Babel und das Gesicht vom neuen Jerusalem folgen. Ebenso steht für Vlt., Erbes und J. Weiß diese Episode etwa am Schluß der Grundschrift der Apk. Diese Forscher sind also darin einig, daß dieses Stück als Schilderung des Endgerichts jedenfalls ursprünglich einmal am Schluß einer Apk gestanden haben muß. Ähnlich rechnet Weizs. 14,14-20 zur Grundlage, dafür aber auch die Stücke 11-13, 17-19 zu den Quellen der Apk. Unglücklicher ist Sp. in seiner Quellenscheidung. Er weist 14,14-20 seiner Quelle zu, der dann noch Kap. 15-18 gehören. Bei ihm tritt also dieses Endgericht wieder an den Anfang vor die sieben Schalenplagen. Sabatier hält 14,14-20 für ein vereinzelt stehendes jüdisches Quellenstück, während Schön auch dieses Stück wieder dem christlichen Apok. zuweist. Schmidt sieht in dem Abschnitt 14,6-20 ein Orakel über Rom und betrachtet ihn als ein vereinzeltes Fragment.

Die Kritiker haben sich also überwiegend dahin geeinigt, daß 14,14-20 einmal am Schluß einer selbständigen Apokalypse (resp. der apok. Grundschrift) stand und vom Redaktor wie vom Schreiber der uns vorliegenden Schrift aus seiner ursprünglichen Stellung verdrängt und zu einem Vorgerichte degradiert ist. Diese Anschauung dürfte das Richtige treffen. Zugleich erklärt sich dann gut, wie es gekommen ist, daß hier die Gestalt des Menschensohnes auf einer Stufe mit andern Engeln erscheint. Der Bearbeiter, der aus dem Weltgericht ein Vorgericht machte, mußte natürlich auch den Weltrichter auf den Rang eines Engels herunterdrücken. Da wir nicht mit Völter, Erbes, J. Weiß annehmen, daß 14,14-20 der apokalyptischen Grundschrift angehörte (s. d. Einleitung S. 127f.), so bleibt für uns noch die Frage zu erledigen, ob das hier eingesprengte Fragment etwa mit andern in der Apk verarbeiteten Fragmenten in Beziehung steht. Mir scheint nun das hier ohne Zusammenhang stehende und vom Apok. letzter Hand einfach übernommene ἔξω τῆς πόλεως auf eine ursprüngliche Verbindung mit 11,3-13 hinzuweisen. Dieses Fragment brach bei der Schilderung des nach dem Tode sich an der Stadt vollziehenden Gerichtes plötzlich ab. Es wäre immerhin möglich, daß sich daran ursprünglich das Gericht außerhalb der Stadt angeschlossen hätte. Wir sollten bei dieser Annahme allerdings erwarten, daß in unserm Stück auch ein Gericht über das Tier aus dem Abgrund, das die beiden Zeugen getötet hat, berichtet würde. Aber wir werden anzunehmen haben, daß der Apok., wenn er einen solchen Zug in seiner Quelle vorgefunden, diesen sicher beseitigt haben würde, da die Herübernahme seine Disposition vollständig zerstört haben würde. Ich halte es demgemäß für nicht unmöglich, daß 11,1-13 mit 14,14-20 einmal in ursprünglichem Zusammenhang stand. Und in diesen Zusammenhang mögen auch 7,1-8 (14,1-3) und Stücke aus der Schilderung des Antichrist 13,11ff. hineingehören. Aber allerdings ist durch

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Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1906, Seite 391. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S391.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)