Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

(Kap. 19 etc.), Gericht über die Toten, Belohnung der Knechte Gottes, (Kap. 20), Vernichtung der Weltverderber (Kap. 17 bis 18). Der einzige originelle Zug ist V. 19, das Erscheinen der Bundeslade. V. 15-19 hat also der Apok. letzter Hand geschrieben. Dafür sprechen auch die Ausdrücke βασιλεύσει (V. 15), ἐβασίλευσας (V. 17), vgl. 5,10; 19,6; 20,4.6; 22,5; V. 15 τοῦ θεοῦ καὶ τοῦ Χριστοῦ αὐτοῦ 12,10; 20,6; V. 17 ὁ θεὸς ὁ παντοκράτωρ ὁ ὢν καὶ ὁ ἦν; εἴληφας; V. 18 ἦλθεν ἡ ὀργή σου; δοῦναι τὸν μισθόν; τοῖς δούλοις σου τοῖς προφήταις; τοῖς μικροῖς καὶ τοῖς μεγάλοις, τοὺς διαφθείροντας τὴν γῆν; V. 19 ἀστραπαὶ καὶ φωναί etc.

Exkurs zu Kap. 8-11. Überschauen wir an diesem Ort noch einmal die ganze Sieben-Posaunen-Vision, jetzt mit Ausscheidung des Stückes 10,1 bis 11,13, so findet sich auch hier wieder die Einteilung der sieben Zeichen in 4 + 3. Und zwar sind die Weissagungen der ersten vier Zeichen wenig original und gehören zum stereotyp gewordenen apokalyptischen Gemeingut. Anders wird das mit der fünften und sechsten Posaune. Hier liegen lebendige und konkrete Weissagungen vor. Diese führt der Apok. als die (drei) Wehe ein. Es ist möglich, daß er den Stoff zu diesen Weissagungen einer apokalyptischen Quelle entlehnte und diese Entlehnung auch durch die Einleitung desselben andeutete. Dann hätte er freilich die Quelle nicht ganz ausgeschöpft, sondern von drei Wehen nur zwei gebracht, die er in die fünfte und sechste Posaune verlegte, während er in der siebenten mit stereotypem Material wirtschaftet. Doch das alles liegt im Bereich der Vermutungen und Kombinationen und kann nicht mehr zur Evidenz gebracht werden.

Was den Sprachcharakter von Kap. 8-11 betrifft, so sind hier wenig Eigentümlichkeiten hervorzuheben. Es zeigt sich auch hier dieselbe Art der Wortstellung. Das Verbum beginnt den Satz in Kap. 9 und 10 fast regelmäßig, Kap. 8 zeigen sich größere Schwankungen. Das Substantiv steht vor seinem Attribut, das gilt auch hier mit den bekannten Ausnahmen (einzige bemerkenswerte Ausnahme 8,13 ἐκ τῶν λοιπῶν φωνῶν). Ebenso treten attributive Bestimmungen ständig hinter das regierende Wort[1]. Das Objekt steht immer hinter dem Verbum. Ausnahmen: 9,11 ὄνομα ἔχει (jedoch ℵ 36 ἔχει ὄνομα), 10,4 μὴ αὐτὰ γράψῃς. Adverbialbestimmungen stehen gewöhnlich hinter dem Verbum, fast immer hinter dem Partizip. Wendungen wie 9,1 ἀστέρα ἐκ τοῦ οὐρανοῦ πεπτωκότα, 10,4 φωνὴν ἐκ τοῦ οὐρανοῦ λέγουσαν, sind selten.

Bedeutend anders aber verhält es sich mit der Wortstellung in Kap. 11. Voreinstellung des Objekts ist häufig: 11,2 μὴ αὐτὴν μετρήσῃς; καὶ τὴν αὐλὴν ... ἔκβαλε ἔξωθεν; τὴν πόλιν τὴν ἁγίαν πατήσουσιν; 11,5 αὐτοὺς ἀδικῆσαι (bis.); 11,6 ἐξουσίαν ἔχουσιν; 11,9 τὰ πτώματα αὐτῶν οὐκ ἀφίουσιν τεθῆναι; 11,10 δῶρα πέμπουσι. Die beschränkte Wortstellung 11,4 αἱ ἐνώπιον τοῦ κυρίου τῆς γῆς ἑστῶτες ist in der Apk unerhört. Das Subjekt steht in den überwiegenden Fällen vor dem Verbum. Auch sonst zeigen sich


  1. οὗτος im Nominativ steht vor dem Substant: 11,10 οὗτοι οἱ δύο προφῆται (19,9; 21,5; 22,6), in den Casus obliqui immer nach.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. , Göttingen 1906, Seite 334. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S334.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)