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Meistergebühren mit diesen größten Theils gleich, nur zwey Puncte sind,[1] worinnen dieses zu nicht geringer Beschwerniß der Handwerker von jenen ganz abweicht. Das erste ist, das Theilen der vorräthigen Gelder in der Lade; wann z. B. durchs Ein- und Ausschreiben mehrerer Jungen und durchs Meisterwerden 75 fl. in die Lade kommen, theilet der Zunftschreiber diese Summe in 3 Theile; 1/3tel bleibt den Meistern oder der Lade, und 2/3tel nimmt der Zunftschreiber zu sich. Eben so wird auch mit der Auflage bey einigen Handwerkern am Jahrstag verfahren: welches bey einem Handwerk von vielen Meistern eine beträchtliche Summe abwirft. Das zweyte sind die Wirthe, die durch ihre unfreundlichen Zechen sich manchen gerechten Vorwurf zuziehen.

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 Zu merken ist noch:[2] daß die Handwerker zu Nürnberg, die man die Geschenkten


  1. Der 1ste Punkt ist nicht nur dem Handwerk sehr beschwerlich, sondern auch im hohen Grad unbillig. So etwas wird in Nürnberg keiner Lade mehr angesonnen. Dem 2ten Punct kann durch obrigkeitliche Taxation abgeholfen werden.
  2. Die Ursache, warum die Nürnbergischen geschenkten Handwerker die genannten auswärtigen Meister nicht für zünftig erkennen, mag nicht alleine in den angegebenen Kaiserl. Privilegien, sondern [341]