Seite:Beyträge zur Geschichte der Künstler und Handwerker zu Fürth.pdf/17

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

mit ihren Vorstellungen bey der Domprobstey keinen Eindruck machen: welche durch den 1717 mit dem Haus Anspach vor einer kaiserlichen Commission errichteten Interims-Receß das Recht in Fürth Handwerker zu errichten überkommen hatte.

.

 Die Gebühren des Domprobsteyamts Fürth sind überhaupt mäßig,[1] folglich können auch die Handwerker keine allzugroßen zu bezahlen haben. Vom Ein- und Ausschreiben der Lehrjungen bekommt der Amtmann jedesmahl 1 fl. so auch der Gerichtschreiber, der Amtsdiener 71/2 kr. die zwey Geschwornen, jeder 30 kr. die Lade 1 fl. 30 kr. in Summa 4 fl. 441/2 kr. Beym Meisterwerden hat der Amtmann und Gerichtschreiber jeder 1 fl. und der Amtsdiener 15 kr. An dem Meistergeld selbst hat er keinen Antheil, es wird in die Lade gelegt. In Cadolsburg sind die Ein- und Ausschreib- und


  1. Wenn von Mäßigkeit der Gebühren die Rede ist, da der Domprobstey zu Fürth zum Verdienst angerechnet wird, daß der Amtmann und der Gerichtschreiber jeder nur 1 fl. erhält; so ist es gewiß bey den Nürnbergischen Stadt- und Land-Zünften weit unter mäßig, da für das Ein- und Ausschreiben der Lehrjungen und für den Meisterspruch nicht mehr als 36 kr, bey Amt bezahlt wird.